Heizkraftwerk des Versorgers EVO in Offenbach
Heizkraftwerk des Versorgers EVO in Offenbach. Bild: Pressebild EVO

Wenn Ihr Gasversorger den Preis erhöht, können Sie den Vertrag einfach kündigen. Beziehen Sie hingegen Fernwärme, geht das nicht: Sie haben kein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht. Im Gegenteil: Der Fernwärme-Versorger darf seine Preise anpassen, ohne dass Sie als Kunde widersprechen können – solange das Unternehmen nur veränderte (eigene) Kosten an Sie weiterreicht. Dies ist aber kein Freibrief, die Preise nach Belieben zu erhöhen. Auch wenn es viele Versorger seit eh und je so halten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Grundsatzurteil (Az. 6 U 190/17) am Donnerstag klargestellt.

Ausgangspunkt der Klage war ein Schreiben der Energieversorgung Offenbach (EVO) und seiner Tochterfirma Energieversorgung Dietzenbach (EVD) vom September 2015. Darin teilten die Versorger den Kunden mit, ein neues Preissystem einzuführen. Die Unternehmen passten nicht etwa die Preise an erhöhte Kosten an, sondern berechneten den Grund- und den Verbrauchspreis nach neuen Formeln.

Für die betroffenen Haushalte bedeutete dies eine saftige Preiserhöhung: Im konkreten Fall vor Gericht waren es 11 Prozent. Das Oberlandesgericht erklärte diese nun für unwirksam. Will der Fernwärme-Versorger seine Preise nach eigenem Ermessen ändern, muss der Kunde zustimmen, sagten die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. EVO überlegt, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Der Versorger verteidigt sein Verhalten: Es sei „branchenüblich“. Wie Sie sich wehren können, lesen Sie im Ratgeber.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

5 Kommentare

  1. Unser Versorger (Anschlusszwang im Baugebiet) hat den Grundpreis um über 100% erhöht. Alte Verträge wurden von seiner Seite aus gekündigt und neue mit dem höheren Preis verschickt. ISt das rechtens, wenn es Anschlusszwang gab? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Es gibt ja keine Alternative….

  2. Unser Fernwärmeversorger hat die Preise im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. Er argumentiert, dass der Preis an den Gaspreis gekoppelt ist, tatsächlich werden aber nur 20% der Wärme aus Gas gewonnen. Dem Versorger ist das egal, der setzt die Preise und Bezieher von Fernwärme können nicht kündigen. Warum ist sowas nicht kartellrechtlich geregelt?

  3. Bei uns hat die Stadtwerke Kaiserslauter einfach den Preis pro Einheit (EH) um 34% im Vergleich zum letzten Jahr erhöht. Von etwa 81€ auf 109€ pro EH. 11% Preiserhöhung wäre noch gut!!! Und über diese Preiserhöhung wurden wir natürlich erst mit der saftigen Nachzahlung informiert. Die Stadtwerke macht einfach, was sie will und die Bürger müssen einfach zahlen.

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.