Eigentlich muss Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis spätestens zum Ende des Folgejahres vorlegen. Für die 2022er-Abrechnung war also bis 31. Dezember 2023 Zeit. Was, wenn Du 2024 noch eine Korrektur dieser Abrechnung bekommen hast? Das ist nur erlaubt, wenn die Änderung nicht an Deiner Vermieterin oder Deinem Vermieter lag. Sondern z. B. an der Stadt, die Grundsteuerbescheide verspätet festgesetzt hat. Dann haben Vermietende bis zu drei Monate Zeit, die höheren Gebühren nachzufordern. Wenn sie selbst eine Rechnung übersehen haben, dürfen sie aber nichts nachfordern.
Wie Du Deine Abrechnung prüfst und so Geld sparst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung.
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