
[Stand: 12. Oktober 2021, ursprünglich veröffentlicht am 19. Februar 2021.]
Auf ein solches Urteil haben viele gewartet, die sich mit ihrem Fitness-Studio herumärgern müssen. Finanztip-Leser Wolfgang hat vor dem Amtsgericht Papenburg erreicht, dass sein Fitness-Studio ihm die während des Corona-Lockdowns eingezogenen Beiträge erstatten muss. Es geht um 90 Euro. Außerdem entschied das Gericht, dass sich der Vertrag nicht automatisch um die Lockdown-Zeit verlängert.
Ein wichtiges Urteil. Denn viele Studio-Betreiber verlangen zwar während des Lockdowns kein Geld, verlängern aber einseitig die Laufzeit der Verträge entsprechend. Darüber haben sich viele unserer Leserinnen und Leser geärgert. „Man muss auch mal für sein Recht kämpfen“, schreibt Wolfgang bei uns im Kommentar. Das stimmt – und das Besondere an seinem Fall ist, dass Du Dich auf das Urteil vom Dezember berufen kannst (Az. 3 C 337/2). Denn es ist vom Landgericht Osnabrück bestätigt worden: Nach dem Urteil ist das Fitnessstudio verpflichtet, dem Kläger die gezahlten Beträge zu erstatten. Darüber hinaus kann das Studio auch nicht die Anpassung des Vertrages in der Weise verlangen, dass der Schließungszeitraum an das Ende der Vertragslaufzeit (kostenfrei) angehängt wird (Urteil vom 9. Juli 2021, Az. 2 S 35/21).
Wir haben bereits im Juni 2020 geschrieben, dass wir die Rechtslage ähnlich beurteilen wie nun das Gericht in Papenburg. Es wies darauf hin, dass niemand die Corona-Pandemie vorhersehen konnte. In dieser besonderen Situation dürften die Lasten nicht dem Verbraucher aufgebürdet werden, zumal die Studios staatliche Hilfe bekommen könnten.
Aber: Das Fitness-Studio lässt das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen; es hat Revision eingelegt, wie uns Wolfgang mitteilte. Er will weiter kämpfen. Und wir bleiben dran. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bestimmt (Az. XII ZR 64/21).
Auch das Amtsgericht Döbeln hat am 15. März 2021 gegen ein Fitness-Studio entschieden, wie uns Frau Rechtsanwältin Werner aus Konstanz mitteilte (Az. 3 C 878/20). Laut Gericht hat das Studio gerade kein Recht dazu, den Vertrag zu verlängern. Die Covid-19-Maßnahmen können nicht als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet werden (§ 313 BGB). Schließlich hatte ein Kläger aus Berlin vor dem Amtsgericht Schöneberg Erfolg gegen sein Fitness-Studio (Urteil vom 6. Mai 2021, Az. 13 C 99/20). Zudem konnte der Verband der Verbraucherzentralen (VZBV) ein Urteil gegen ein Fitnessstudio erstreiten. Das Landgericht Würzburg verbot der VK Bodyfit GmbH, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Ein solches Anschreiben ist irreführend (Urteil vom 24. August 2021, Az. 11 O 684/21 nicht rechtskräftig).
Es gibt allerdings auch Urteile einiger Amtsgerichte, die im Sinne der Fitness-Studios entschieden haben – immer mit dem Argument, dass beide Parteien nichts für die Corona-Krise können und deshalb die Verlängerung eine faire Lösung sei. Die Frage ist und bleibt umstritten. Eine eindeutige Tendenz in der Rechtsprechung kann man aus unserer Sicht derzeit noch nicht feststellen.
Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:
Maskenpflicht – Alles über FFP2- und OP-Masken
Selbständig – Wie Du die Krise überbrückst
Kinderbetreuung – Was tun, wenn Kita und Schule dicht sind?
Arbeitsrecht – Was im Job jetzt wichtig ist
Zahlungsunfähig – Was Du tun kannst
Reisen – Was Du jetzt beachten musst
Lieblingsläden – So kannst Du sie unterstützen
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
VERWANDTE ARTIKEL
32 Kommentare
Comments are closed.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Guten Tag allerseits den von den Fitnesstudiobetreibern Geplagten.
Ich bin durch Recherchen im Internet auf diesen Blog gestoßen. Auch wenn sich zum momentanen Zeitpunkt wohl die große Welle der Streitigkeiten und Mahnungen,gelegt hat, gibt es noch Leute( mich.z.B.) die sich nunmehr seit ca 2.6.2021 ( Beendigung des zweiten Lockdowns ein erbittertes Gefecht abwechsend mit dem Studiobetreiber und dessen Mitgliedsverwaltung, gleichzeitig Inkassofirma liefert. Derzeit habe ich mal wieder eine 1.Mahnung obwohl ich vor zwei Monaten bereits eine letzte Mahnung bekam.
Sofern hier noch jemand mitliest/liest, wäre ich an einem Austausch und entsprechenden Tipps sehr interessiert. Ich habe nicht die Absicht, in dieser Sache einfach so vor wirtschaftlich und strukturell überlegenen Gegnern die Segel zu streichen. Dieser Fitnessstudiobetreuiber, der wie viele dieser Branche während der Schließzeiten geradezu mit Wohltaten aus Steuermitteln überhäuft wurde, baute während der Pandemie ein weiteres niegelnagelneues Studio, während er während der Lockdowns barmte, welch schwierige Zeiten er durch machen müsste und unablässig auf das unbedingte Angewiesensein weiterlaufender Beiträgszahlungen angewiesen sei, um den Fortbestand der Arbeitsplätze erhalten zu können.
Würde mich freuen, wenn hier die Diskussion um diese Sache wieder aufgenommen würde und jemand einen wirklich guten Anwalt in dieser Sache empfehlen kann.
Am 4.5.2022 wurde nun endlich entschieden:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022056.html
An alle Betroffenen: Es gibt ein neues Urteil zu Gunsten der geprellten Fitness-Studio-Kunden des Landgerichts Osnasbrück und somit einer höheren Instanz.
In seinem Urteil vom 9. Juli 2021 (Az. 2 S 35/21) hat es entschieden, dass das Fitnessstudio die Corona-bedingten Schließzeiten nicht einfach kostenfrei an die Vertragslaufzeit anhängen kann. Es bestätigte damit die Ansicht der Vorinstanz. Hier hatte das Amtsgericht Papenburg am 18. Dezember 2020 bereits ähnlich argumentiert und eine einseitige Vertragsverlängerung abgelehnt (Az. 3 C 337/20).
Ein sehr gut begründetes Urteil vom Landgericht Osnabrück.
Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Betreiber des Studios hat Revision zum BGH eingelegt.
Nach einem BGH-Urteil wird es Klarheit geben für die vielen Betroffenen, die sich über die einseitige Verlängerung der Vertragszeiten ärgern. Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Hallo, liegt schon ein BGH-Urteil vor? Ich habe Anfang des Jahres meinen Vertrag im Fitnessstudio gekündigt und das Studio hat die Corona-bedingten Schließzeiten an die Vertragslaufzeit angehängt. Auf ein Schreiben vom Rechtsanwalt hat das Studio nicht reagiert. Von März bis September wurde nicht abgebucht (ich gehe davon aus, dass die bereits vor der Kündigung geleisteten Zahlungen verrechnet worden sind) und im Oktober wurde anteilig wieder abgebucht. Im nächsten Schritt kündige ich jetzt die Einzugsermächtigung. Welche weitere Schritte würden Sie mir empfehlen?
Na Herzlichen Glückwunsch Lex. Ich muss sagen als Studioleiter habe ich einerseits Verständnis dafür, dass ihr eure Beiträge zurück fordert. Nur scheint ihr völlig zu vergessen, dass wenn wir allen Mitgliedern ihre Beiträge zurück zahlen, die Studios reihenweise pleite gehen werden. Wir bieten verschiedene Zeitgutschriften, sowie Beitragsfreie Monate an. Anders geht es einfach nicht. Und glaubt ja nicht dass wir alles vom Staat erstattet bekommen. Das ist ein Märchen!
Ich habe die Verantwortung für 35 Mitarbeiter alleine in meinem Studio. Die sind nächsten Monat alle Arbeitslos.
Mir ist klar dass wir verpflichtet sind die bereits bezahlten Beiträge zu Kompensieren. Wir geben unser bestes das zu tun. Nur Geld zurück erstatten ist der Tot eines jeden Studios.
Bevor ihr also eurem Studio droht und denen auf den Sack geht, versucht euch in die Lage des Studios zu versetzen, seid nett, dann ist jedes Studio garantiert Kompromissbereit.
Bleibt Gesund und sportlich
Lieber Studioleiter,
ich verstehe wie hart die aktuelle Lage für Sie ist. Das Problem ist jedoch das man gerade als älterer Mensch nicht unendlich Guthaben aufbauen kann und sich viele Studios auch leider uneinsichtig zeigen.
Mein Fall ist wie folgt:
Ich hatte meinen Vertrag im April fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt.
Die Beiträge im 1. Lockdown habe ich weiter bezahlt und dafür dann im Sommer keine Beiträge gezahlt.
Im 2. Lockdown ab November hat das Studio von sich aus keine Beiträge verlangt. Nun erhalte ich 3 Monate im März später einen Brief wonach sich mein Kündigungsdatum um die Schließung im November und Dezember verschoben habe und ich für 2 Monate weiter zahlen müsse wenn wieder offen ist.
Gerade für November und Dezember gab es 75 % vom Vorjahresumsatz; zugegebenermaßen zu spät ausbezahlt aber es gab sie; als Hilfen gezahlt. Dafür waren auch die variablen Kosten für Strom, Wasser und Personal geringer.
Und in der Überbrückungshilfe III werden sehr viele Maßnahmen als „Fixkosten“ gefördert, die auch in Zukunft genutzt werden können (der Sportstudioverband listet auf https://www.dssv.de/corona/updates/ die Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen, Ausbau WLAN, Handtrockner mit UVC-Licht, Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung, etc. pp)
Auf freundliche Schreiben wird gleich mit Gerichtsurteilen gekontert wieso soll ich dann anderes reagieren?
Hätte man weiter abgebucht und mir einen Gutschein nach der gesetzlichen Regelung mit Auszahlungsmöglichkeit ab 2022 ausgestellt hätte ich kein Problem gehabt, aber so werde ich wie Wolfgang leider auch einen Gerichtsprozess ; nur eben als Beklagte; führen müssen.
Bitte immer auf dem laufenden halten, auch ich habe einen Prozess wegen dieser Dinge angestoßen. Je mehr es werden, desto besser und klarer auch für viele andere Mitglieder.
Hallo Paul, Hallo (Herr) Leopold, Wann soll es bei Ihnen soweit sein und welches Gericht fällt das Urteil?
Es scheint vor Gericht heiß her zu gehen, aber nicht alle Richter wollen den Urteilen aus Papenburg und Döbeln folgen, so dass noch einige dieser Urteile von Nöten sind.
Es gibt mindestens ein weiteres Urteil zugunsten des Fitnessstudiomitglieds, und zwar vom Amtsgericht Döbeln vom 15.03.2021 (Az. 3 C 878/20). Dieses kann hier im Volltext abgerufen werden: https://werner-konstanz.de/pdf/AGDoebeln-3C87820-Fitnessstudio-Corona.pdf
Das Problem hatte ich auch. Nun habe ich das Studio so dermaßen mit wahrheitsgetreuen Nachrichten genervt und Gerichtsurteile versendet und die Links dazu in deren Social Media Kanäle geteilt, dass sie nun von sich aus den Vertrag zurückgenommen haben. Ich bin raus. Es hat mich hier allerdings Zeit gekostet.
Kreative Mails mit der Frage ob die Beschäftigten in Kurzarbeit seien und ob das Studio Staatshilfen kassiert vs Vertrag einseitig verlängern – geschrieben. Hat funktioniert.
Allen betroffenen, bleibt hartnäckig!
Fand hier eine Überprüfung des Urteils bereits statt oder gibt es einen Termin? Ich habe die gleichen Probleme mit meinem Studio.
Viele Grüße
Dauert noch lange.
Woran liegt das?
Die Gerichte haben viel zu tun. Aber jetzt habe ich Termin im Juni beim Landgericht. Und an alle: nicht aufgeben!!
Wir drücken die Daumen, dass auch das LG Ihre Rechtsauffassung vertritt.
Vieln Dank!! Die Verhandlung wurde gerade auf den16. Juni vertagt.
Hallo Wolfgang!
Darf man fragen wie das LG Osnabrück entschieden hat?
Grüße
Thomas
Hallo,
die Urteilsverkündung erfolgt am 09.07.2021. Ich werde unaufgefordert berichten. Übrigens gibt es eine Initiative der Bundesregierung nur noch Jahresverträge zuzulassen. Soviel zu einseitigen Vertragsverlängerungen der Studiobetreiber.
Das stimmt nicht. Es kann weiterhin 24 Monatsverträge geben. Es müssen nur auch andere Angebote da sein. Sie vergessen, dass Sie für längere Verträge weniger zahlen. Am Ende zahlt der Verbraucher, den Studios können gar nicht mehr billiger werden. Oder sie machen es wie einige Billiganbieter es schon tun. Große Lagerhalle, Fitnessgeräte und sonst nichts. Das fände ich einen großen Verlust. Vor allen Dingen weil der Großteil der Trainierenden einfach falsch trainiert.
Hallo Leute mein Vertrag wurde frietgerecht gekündigt,sollte bis 30.01.2021 beendet sein.Dan kamm Corona und Vertrag um 3 Monate verlängert bis März 31.03.21 gESTERN HABE ICH ERFAHREN DURCH ZUFALL DAS DER vERTRAG WIEDER BIS 31:07:21 WEGEN cORONA SICH VERLÄNGERT HAT bin mit nen nerven vertig
Hallo Mathias,
ich kann Ihre Sichtweise gut verstehen aber in meinem Fall und in den meisten anderen (siehe Beiträge im Forum) sieht es etwas anders aus. Da wird seites der Studios gedroht, auf Mail und Anfragen nicht reagiert, Inkassobüros eingeschaltet und widerufene Einzugsermächtigungen nicht beachtet.
Ich kenne inhabergeführte Studios, die reden mit ihren Mitgliedern. Hier wird einseitig entschieden, ich habe gefällist den Vertrag zu verlängern, basta. Ich bin 62 Jahre alt möchte nicht mehr trainieren.
Am Ende werden sich viele Mitglieder von den Studios abwenden. Ich selbst werde in diesem Leben keinen Vertrag mit mehr als einenn Monat Laufzeit abschließen.
Hallo Wolfgang, ich arbeite für eine bekannte Zeitung in Deutschland und interessiere mich für Ihre Geschichte. Können wir irgendwie in Kontakt treten?
Hallo Benjamin,
ich möchte hier ungern meine Kontaktdaten veröffentlichen aber würde Finanztip erlauben, Ihnen meine Mailadresse mitzuteilen. Dies unter der Voraussetzung, dass sie die Daten nicht an Dritte weitergeben. Informationen kann ich aber erst veröffentlichen wenn ein Urteil rechtskräftig wurde. (Aktuell beim Landgericht Osnabrück). Ich halte eine Veröffentlichung auch für sinnvoll und werde als erstes Finanztip informieren.
Hallo Wolfgang, ich habe eben eine neue Mail-Adresse angelegt. fitnessfitfit@gmx.de. Wollen Sie mich darüber kontaktieren? Selbstverständlich gebe ich die Daten nicht an Dritte weiter…
Hallo Wolfgang, vielen Dank, das wäre super! Natürlich gebe ich die Daten nicht weiter.
Sehr geehrte Frau Schön,
auch für mich ist das Urteil interessant, jedoch aus der Sicht eines langjährigen Angestellten eines Gesundheitsanbieters.
Ich kann Ihr Anliegen aus Verbrauchersicht verstehen, möchte jedoch auch einmal unsere Lage erläutern.
Auch wir können überhaupt nichts für die Corona-Pandemie!!! Insgesamt fast sechs Monate dürfen wir nun schon aufgrund von behördlichen Anordnungen die Muskulatur und das Immunsystem unserer Kunden NICHT stärken!
Die Verlängerung der Laufzeit um die Ausfallzeit und die Verschiebung der Zahlungen geht m.E. keineswegs nur einseitig zu Lasten des Kunden (das wäre es, wenn er zahlen müsste ohne jegliche Zeitgutschrift!), sondern es geht einfach um die gemeinsame Einhaltung der getroffenen Vereinbarung (über Laufzeit & Zahlungen). Für uns als Studio bedeutet jeder einzelne Monat schon nur als Gutschrift für ALLE (!!!) Kunden quasi einen Monat Umsatzverschiebung und damit monateweise kompletten Umsatzausfall!
Dazu ist noch zu erwähnen, dass es im 1. Lockdown (um diesen geht es ja scheinbar hier bei Wolfgang) keine staatliche Ausfallhilfen (außer KuAG) gab! Und von den seit November versprochenen Hilfen hat unser Studio bisher immer noch keinen Cent gesehen!!!
Bei Wolfgang geht es um 90,-€ (die ihm nicht weggenommen werden, sondern für die er einfach nur später trainieren darf), bei einem erfolgreichen Gerichtsurteil geht es für mich (und meine Familie) und die tausende Anderer um die Existenzgrundlage!
Aus diesem Grund, verzeihen Sie mir bitte, wünsche ich in diesem Fall Wolfgang weniger Erfolg vor Gericht und dafür mehr beim Erreichen seines Zieles, mit dem er sich damals in seinem Studio angemeldet hat!
Bleiben Sie fit, gesund & stark!!
Beste Grüße!
Und ich wünsche mir den Erfolg für Wolfgang!
Die Fitness Ketten sind die Hölle und ich bin sehr froh über dieses Urteil. Ich habe auch vor der Pandemie gekündigt und will nicht länger in einem solchen Studio trainieren, auch wenn ich keinen finanziellen Nachteil habe. Ihr könnt nicht einfach Verträge verlängern – wie es euch gefällt! Geld einziehen etc. um dann im Studio keine Masken tragen und auf die Hygiene- Vorschriften pfeifen.
Mag hier für Sie nicht zutreffen, in meinem Studio leider schon! DANKE Wolfgang!
Erstens sind auch die Ketten für viele Menschen wichtig. Aber es trifft auch die kleinen Anbieter. Die meisten kleinen Studios sind erst mal hoch verschuldet und kümmern sich rührend um ihre Kunden. Ich hoffe sehr das am Ende die Gerichte die Sachlage nach den anderen Urteilen fällen. Würzburg, Torgau, Zeitz, Ibbenbühren und kürzlich erst Dortmund. Schade, das in diesem Artikel nur so einseitig berichtet wird.
Sehr geehrter Herr D.
Ich kann ihre Lage zwar gut verstehen, aber es ist nicht immer alles schwarz oder weiß.
Ich habe derzeit ebenfalls Ärger mit meinem Fitnessstudio, weil mir der Vertrag einseitig, trotz fristgerechter Kündigung verlängert werden soll.
Ich bin umgezogen, es war sowieso nicht geplant aufgrund des Umzuges weiterhin Kunde zu bleiben. Das kann anhand meiner neuer Anschrift das Studio auch sehen. Zudem bin ich schwanger, eine Vertragsverlängerung bringt mir also rein gar nichts, da ich nach der Geburt vier Monate auf Sport verzichten muss und nicht mal eine Betreuung für meine Kinder, überwiegend für mein Baby habe. Also möchte das Studio von mir was? Das ich bezahle und die Leistung nicht nutze. Nicht mehr, nicht weniger!
Wir sind alle von der Pandemie betroffen und 50 Euro im Monat für nichts ist viel Geld, also verzeihen sie mir, dass ich damit nicht einverstanden bin und es eine Dreistigkeit darstellt, dass man Kunden auf Krampf binden möchte.
Ich habe einen vertag nicht für 24 wahllose Monate abgeschlossen, sondern für einen Zeitraum vom xxx bis zum xxx.
Mir bezahlt doch auch keiner meine Ausfälle und ganz mittellos stehen die Studios nicht da, wie es hier hingestellt wird. Leider hat zur zeit jeder irgendwo Pech.
Für die Existenzen der anderen, kann ich ja nicht meine Opfern oder was meinen sie woher andere ihre Rechnungen bezahlen, die selber ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit sind?
Es hat nicht jeder irgendwo Pech. Der Staat hat nicht nur den Studiobetreibern verboten zu arbeiten, er hat vor allen Dingen Ihnen auch verboten zu trainieren. Wenn Sie ein Angebot zum Ausgleich erhalten, dann wäre es nur fair es anzunehmen. Dann zahlen Sie ja nicht für nichts. Die meisten Studios bekommen sehr wenig Unterstützung. Vor allem die kleineren Studios haben gar nicht die Gewinne, die Ihnen vielleicht vorschweben. Nicht umsonst müssen sie reihenweise wieder schließen. Die meisten sind Einzelunternehmer oder GmbHs. Die bekommen nur das, was Sie an andere weiterleiten müssen. Was Sie als Dreistigkeit bezeichnen ist eigentlich ein fairer Ausgleich wo jeder seine geschuldeten Leistungen übernimmt. Sie haben einen 24 Monatsvertrag abgeschlossen, warum wollen Sie Ihre geschuldete Leistung nicht erbringen. Der Studiobetreiber stellt eine Ersatzleistung zur Verfügung und der Kunde übernimmt seine Verpflichtung zur Zahlung aller Beiträge des Vertrages.
Hier muss ich Sie leider berichtigen, denn jedes Studuo hat die Möglichkeit:
– Kurzarbeit für seine Angestellten zu beantragen
– Miete zu mindern (dafür wurde tatsächlich seitens der Bundesregierung ein Gesetz erlassen)
– Coronahilfen sind auch geflossen
– Mitglieder BITTEN den Vertrag zu verlängern
Was nicht geht:
Verträge einseitig zu verlängern
Doppelt zu kassieren (einmal vom Staat und einmal vom Mitglied nach der Pandemie)
Falsche Behauptungen in den Raum zu stellen und mit Urteilen zu begründen, die nichts mit dem Thema zu tun haben.
Hin wie her, jedes Studio, dass den gerichtlichen Weg geht, egal ob als Gewinner oder Verlierer, erweist der Branche einen Bärendienst:
Verliert das Studio
Das kommt glücklicherweise sehr sehr oft vor, bringt es weitere Mitglieder auf die Barrikaden und verliert noch mehr Geld
Gewinnt das Studio den Prozess, auch vor dem BGH, werden sehr viele Leute auf Dauer Abstand nehmen ins Fitnessstudio zu gehen, weil Sie die Verträge einfach so anpassen dürfen um doppelt zu kassieren (siehe oben)
Das ist der Grund, warum ihre Branche es demnächst sehr sehr schwer haben wird.
Ich bin gespannt wie es endet beim Wolfgang, aber ich bin mir sicher, dass in einem Jahr die Branche wesentlich schlechter dasteht als vor und während Corona!