Fitnessclub Frau mit Maske
Bild: Elia-Bianchi / KEYSTONE / Ti-Press / dpa

Update Dezember 2020: Mittlerweile gibt es ein neues Urteil, das sich im Grundsatz der Argumentation der Fitness-Studio-Betreiber anschließt. Letztendlich bringt aber nur ein Urteil zu einem konkreten Vertrag Klarheit.

Während die Fitness-Studios schließen mussten, konnten Sportler ihre monatlichen Beiträge aussetzen. Das hat nichts mit Kulanz oder Großzügigkeit des Studios zu tun, sondern ist ihr gutes Recht (§ 326 Abs. 1 BGB). Bei bestimmten Verträgen müssen Verbraucher auch einen Gutschein für den Trainingsausfall akzeptieren. Was aber nicht geht, ist, dass das Studio den Vertrag um die Dauer der Schließung verlängert! Von solchen Fällen hat die Verbraucherzentrale Hamburg erfahren.

Wenn Ihr Vertrag beispielsweise bis November läuft, haben Sie das Recht, ihn zu diesem Zeitpunkt zu kündigen. Auch wenn Sie zwischendrin zwei Monate nicht bezahlt haben. Die im Vertrag ursprünglich festgelegten Fristen gelten unverändert weiter. Sie können also fristgerecht kündigen und nach Vertragsende die Zahlungen einstellen oder zurückbuchen. Ist das Studio anderer Auffassung, kann es klagen (was es bei der eindeutigen Rechtslage wohl kaum tun wird).

Gerade bei kleinen Studios und wenn Sie zufrieden sind, können Sie sich natürlich auch auf eine Verlängerung einlassen. Es ist aber gut zu wissen, dass Sie das nicht müssen.

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Finanztip-Redaktion
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24 Kommentare

  1. Hallo zusammen ich und meine Tochter kommen auch aus dem Vertrag nicht raus.wir haben Fristgerecht gekündigt Verträge sollten bis 31.01.21 laufen dann kamm corona Verträge wurden bis 31.03.21 verlängert,mit Drohung und Ansage es ist alles richtig.Nun gestern haben wir durch bekannte erfahren das das Studio alle Verträge wieder bis 31.07.21 corona bedingt verlängert hat.ohne eine Nachricht von denen man erreicht niemanden telefonisch.Habe kurz mit Anwalt gesprochen wir sollen ab April falls die wieder Geld abbuchen es bei der Bank zurück hollen

    1. Oo… es ist genau mein Fall. Aber bei mir läuft noch weiter mein Vertrag, und bis November. Weil hatte dazwischen 2 Coronaschließungen waren und noch schweigend eingeführte Stilllegung. Also was die Studiobetreiber sich einlassen ist immer einseitige Entscheidung. Ohne Rechtsanwalt die lassen uns nicht los

  2. Hallo zusammen. Auch bei mir und meiner frau hat das Fitnessstudio die Verträge um die Shutdownzeit verlängert. Hier geht es dass schon um deutlich über 600€. Auch bei Uns wurde auf das „Musterurteil“ Ibbenbüren für alle Fitnessstudios Bezug genommen. Nach rechtlicher Auskunft hat das eben erst mal Bestand. Höherinstanzliche Urteile könnten helfen, aber es wird /muss wohl weitere Individualklagen geben.

    1. Hallo Hermann,
      das ist ja ein besonderes Amtsgericht in Ibbenbüren das für alle Fitnesstudios Bezug genommen hat. Welche rechtliche Auskunft und von wem hast du sie denn erhalten?
      Lass dir nicht so einen Unsinn einreden.

    2. Hallo zusammen. Unser Studio bezog sich auf eben diese Amtsgerichtsurteil. Zusätzlich haben wir uns bei der Verbraucherberatung Hessen anwaltlich beraten lassen. Die sagten uns, dass die Rechtlage immer noch strittig ist und wir mit einer Klage des Studiobetreibers rechnen müssten. Aktuell gibt es ein neues Urteil, welches gegen das Studio entschieden hat. Trotzdem gilt aber wohl, dass man sein Recht wohl wird erstreiten müssen.

  3. Hallo in die Runde,

    auch für mich ist das Urteil interessant, jedoch aus der Sicht des Angestellten eines Gesundheitsanbieters.
    Ich kann Ihr Anliegen aus Verbrauchersicht verstehen, möchte jedoch auch einmal unsere Lage erläutern.

    Auch wir können überhaupt nichts für die Corona-Pandemie!!! Insgesamt fast sechs Monate dürfen wir nun schon aufgrund von behördlichen Anordnungen die Muskulatur und das Immunsystem unserer Kunden NICHT stärken!

    Die Verlängerung der Laufzeit um die Ausfallzeit und die Verschiebung der Zahlungen geht m.E. keineswegs nur einseitig zu Lasten des Kunden (das wäre es, wenn Sie zahlen müssten ohne jegliche Zeitgutschrift!), sondern es geht einfach um die gemeinsame Einhaltung der getroffenen Vereinbarung (über Laufzeit & Zahlungen). Für uns als Studio bedeutet jeder einzelne Monat als Gutschrift für ALLE (!!!) Kunden quasi einen Monat Umsatzverschiebung und damit monateweise kompletten Umsatzausfall!
    Dazu ist noch zu erwähnen, dass es im 1. Lockdown (um diesen geht es ja scheinbar hier bei Ihnen) keine staatliche Ausfallhilfen (außer KuAG) gab! Und von den seit November versprochenen Hilfen hat unser Studio immer noch keinen Cent gesehen!!!

    Bei Ihnen, lieber Wolfgang, geht’s um 90,-€ (die Ihnen nicht weggenommen werden, sondern für die Sie einfach nur später trainieren dürfen), bei einem erfolgreichen Gerichtsurteil geht es für mich (und meine Familie) und die tausende Anderer um die Existenz!
    Aus diesem Grund, verzeihen Sie mir bitte, wünsche ich Ihnen weniger Erfolg vor Gericht und dafür mehr beim Erreichen Ihres Zieles, mit dem Sie sich damals in Ihrem Studio angemeldet haben!
    Bleiben Sie alle fit, gesund & stark!!

    Beste Grüße!

    1. Hallo Mathias,
      ich kann Ihre Sichtweise gut verstehen aber in meinem Fall und in den meisten anderen (siehe Beiträge im Forum) sieht es etwas anders aus. Da wird seites der Studios gedroht, auf Mail und Anfragen nicht reagiert, Inkassobüros eingeschaltet und widerufene Einzugsermächtigungen nicht beachtet.
      Ich kenne Inhabergeführte Studios, die reden mit ihren Mitgliedern. Hier wird einseitig entschieden, ich habe gefällist den Vertrag zu verlängern, basta. Ich bin 62 Jahre alt möchte nicht mehr trainieren.
      Am Ende werden sich viele Mitglieder von den Studios abwenden. Ich selbst werde in diesem Leben keinen Vertrag mit mehr als einenn Monat Laufzeit abschließen.

      1. Wenn das Fitness-Studio die widerufene Einzugsermächtigung nicht beachtet, kannst Du den Betrag sofort im Online-Banking zurückrufen. Wenn Du den Betrag zurückrufst, muss das Fitness-Studio eine Strafgebühr zahlen. So wird zumindest verhindert, dass sie dein Geld „klauen“!

  4. Hallo Wolfgang, auch ich bin am Ergenis deiner Nerventests mit den Fitnesstudio interessiert.
    Bitte, schreibst du mir das AZ oder den Inhalt. Vielen Dank.
    Manfred

      1. Hallo,
        da ich wie so viele Ärgernis meinem Fitnessstudio habe (….wollen den Vertrag einseitig um die Dauer der pandemiebedingten Schließung verlängern….und das obwohl wir bereits vorher fristgerecht gekündigt haben). Ich benötige hier einen kompetenten Fachanwalt. Durch welche Kanzlei wurdest du vertreten?

  5. Ich habe meinen Vertrag bereits gekündigt und mir liegt eine Kündigungsbestätigung zum 12.05.2021 vom Aktivital Dessau vor. Heute wurde mir von dort mitgeteilt, dass mein Vertrag
    sich automatisch um die jetzige Schließungszeit verlängert, unter Bezug auf das Urteil vom AG Torgau – 2 C 382/19 zum Schutz der Anbieter. Ich bin damit nicht einverstanden und bitte Sie um Auskunft zur Rechtslage, ob die Anbieter tatsächlich im Recht sind so mit ihren Mitgliedern zu verfahren.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen
    Gerlinde Wendel

  6. AUCH

    easy Fit GmbH
    Niederwiesenstraße 36
    D-78050 Villingen-Schwenningen

    versucht Geld zu erpressen! Lasst euch nicht beirren!
    Eine bestätigte Kündigung bzw. der Vertrag verlängert sich nicht, egal ob mit oder wegen Corona.

  7. Ich schließe mich der Frage an.

    Nach der ersten Mail hieß es nur:
    „Vielen Dank für ihre Anfrage. Wir wollen tatsächlich immer ehrlich und korrekt mit unseren Mitgliedern und Kunden kommunizieren.
    Laut BGH Rechtssprechung ist der Umstand der behördlich angeordneten Schließung (im Fall Fitnessstudio) tatsächlich vertragsverlängernd. Wir halten uns hier an die Gesetzesvorgaben und bitten um ihr Verständnis.“

    Beim nachhaken kam dann nicht der BGH sonder die erähnten anderen Urteile:
    „Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile zu der nunmehr relevanten Sachverhaltskonstellation. Die Gerichte haben unter Berücksichtigung der den §§ 133, 157, 313 BGB zu entnehmenden gesetzlichen Wertungen entschieden, dass es im Falle einer Unter-brechung eines Vertragsverhältnisses dem grundlegenden Interesse beider Parteien entspricht, dass sich das Vertragsverhältnis entsprechend der Unterbrechungszeit zeitlich verlängert. Insbesondere erhalte der Kunde bei einer Vertragslaufzeit von beispielsweise 24 Monaten einen vertraglichen Anspruch darauf, den günstigeren 24-Monatsbeitrag auch für volle 24 Monate in Anspruch nehmen zum können. Im Gegenzug muss daher dem Studio auch der Anspruch zugestanden werden, die vertraglich vereinbarten 24 Monate vollständig bezahlt zu erhalten (vgl. LG Gera 1 S 159/12, im gleichen Sinne auch LG Bamberg 3 S 155/14).

    Wir werden daher auf unseren Anspruch auf Bezahlung der restlichen Vertragslaufzeit nicht verzichten und halten an diesem fest. Dies ist auch nur sachgerecht und fair.“

    1. Hallo,
      die genannten Urteile sind nicht relevant. Vertragsverlängerung geht nur durch beiderseitige Willenserklärung. Ein BGH Urteil gibt es nicht. Man muss aber auch mal für sein recht kämpfen.
      Ich selbst habe die Beiträge eingeklagt und bekomme Mitte Dezember ein Beschluss des Amtsgerichtes Papenburg gegen VIVA Fitness.

      1. Hallo Wolfgang,
        ich würde gerne erfahren wie Dein Verfahren ausgeht, da auch ich betroffen bin wie anscheinend viele andere hier. Wie kann ich den Ausgang erfahren?
        Gruß, Jana

      2. Hallo Wolfgang,

        da mein Sportstudio auch darauf besteht, 24 Monatsbeiträge zu erhalten bin ich gespannt auf den Ausgang Ihres Verfahrens. Wäre Sie so freundlich mir den Beschluss des AG Papenburg mitzuteilen?

        mfg

        Wilhelm Strube

    2. Hallo Arne, das alles ist wirklichmehr als ärgerlich und nervt ohne ende.
      Bitte, würdest du mir das Urteil aus deinem Rechtsstreit auch mt teilen ?
      Vielen Dank.
      Manfred

  8. Was ist der zutun wenn das Fitnessstudio auf der Verlängerung beharrt? Mein Studio verweist auf §§ 133, 157, 313 BGB sowie die Urteile LG Gera 1 S 159/12 und LG Bamberg 3 S 155/14. Eine Verlängerung würde im Interesse beider Parteien liegen, da die vertraglich vereinbarten 12 Monate nur so vollständig wären.

    1. Gehen Sie zum Rechtsanwalt. Man muss auch mal ein Recht einklagen. In meinem Fall entscheidet demnächst das Amtsgericht Papenburg über Viva-Fitness.

      1. Hallo Wolfgang,
        habe das Urteil gelesen und erfreulicherweise festgestellt, dass das AG Papenburg für dich gesprochen hat.
        Bin ebenfalls Mitglied dieser Kette und möchte das Geld zurück. Nun teilte mir das Fitnessstudio nach Vorhalt des Urteil aus Dez. 2020 mit, dass diese in Berufung gegangen sind. Kannst Du da etwas zu sagen, wie der aktuelle Stand ist?

        Grüße

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