
Wenn Du mit dem Flugzeug in den lang ersehnten Sommerurlaub reisen willst, musst Du mit Einschränkungen rechnen: Airlines wie Lufthansa, Eurowings und Easyjet streichen viele Flüge in den Sommermonaten. Nach zwei Jahren Pandemie fehlt es überall an Personal, von der Gepäckabfertigung am Boden bis zum Begleitpersonal an Bord.
Dass die Nachfrage nach Flugreisen noch größer ist als erwartet, verschärft das Problem – und nächste Woche beginnen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Daher geben wir Dir einen Überblick, welche Ansprüche Du hast bei Ärger mit Deinen Flügen. So bist Du auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Punkt 1: Dein Flug wird gestrichen
Streicht die Airline Deinen Flug (der Fachbegriff lautet „Annullierung“), hast Du die Wahl: Entweder lässt Du Dich von der Airline auf einen anderen Flug umbuchen oder Dir den Ticketpreis erstatten. Einen Gutschein musst Du nicht annehmen.
Falls Du selbst eine bessere Flugverbindung findest, lohnt sich die Erstattung. Für die Recherche nutzt Du am besten gute Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo und Swoodoo.
Erfährst Du erst kurzfristig, das heißt weniger als zwei Wochen vor Abflug, dass Dein Flug ausfällt, steht Dir vielleicht sogar eine Entschädigung zu.
Falls Dir die Fluggesellschaft erst am nächsten Tag einen Alternativflug anbieten kann, muss sie die Kosten für eine Nacht in einem Hotel und den Transfer dahin übernehmen.
Punkt 2: Dein Flug kommt verspätet am Ziel an
Die Probleme an Flughäfen und von Airlines führen nicht automatisch dazu, dass Flüge ausfallen – oft verspäten sie sich nur. Dann gilt: Ab drei Stunden steht Dir in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land starten. Für Flüge, die in der EU landen, gelten die Fluggastrechte nur dann, wenn die Airline auch ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat hat. Die EU-Verordnung gilt auch für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise.

Punkt 3: Prüfe, ob Dir eine Entschädigung zusteht
Ob Du einen Anspruch hast, hängt unter anderem davon ab, wann Dich die Airline informiert hat und wie stark Dein Flug verspätet ist. Zwischen 250 und 600 Euro sind möglich. Wenn die Airline nachweisen kann, dass sie die Verspätung nicht zu verantworten hat, gibt es kein Geld. Nutze unseren Fluggastrechner, um zu prüfen, was für Dich gilt.
Punkt 4: Das Flug- oder Bodenpersonal streikt
Als wäre Personalmangel zur Urlaubszeit nicht schon ärgerlich genug, bringen immer wieder auch Streiks die Flugpläne durcheinander, zuletzt am Montag in Brüssel – 30.000 Passagiere waren betroffen. Auch das Kabinenpersonal von Ryanair hat angekündigt, in einigen europäischen Ländern noch diesen Monat zu streiken. Mit Flugausfällen ist also zu rechnen.
Auch in solch einem Fall gilt: Du kannst zwischen Ersatzflug und Erstattung wählen (Punkt 1) und bekommst die Unterbringung im Hotel erstattet, wenn es erst am nächsten Tag weitergeht. Ob es eine Entschädigung gibt, hängt vom Einzelfall ab.
Punkt 5: Was Du selbst gegen das Chaos tun kannst
Da Gepäckabfertigung und Sicherheitscheck länger dauern können, solltest Du von Dir aus alles tun, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nutze den Online-Check-in, um schon am Tag vor dem Abflug einzuchecken. Sei frühzeitig am Flughafen. Und reise mit möglichst wenig Handgepäck.
Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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