Lufthansa Boarding
Bild: Peter Kneffel/dpa

Falls Dein Flug wegen der Corona-Pandemie ausfällt, muss Dir die Airline den Ticketpreis erstatten, wenn Du das möchtest. Einen Gutschein oder eine Umbuchung kannst Du akzeptieren, bist dazu aber nicht verpflichtet.

In den vergangenen Monaten ließen viele Airlines ihre Kunden über ihre Rechte im Unklaren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte daher gegen mehrere Fluggesellschaften – gegen die Lufthansa jetzt mit Erfolg.

Vor dem Landgericht Köln gelobte die Fluggesellschaft Besserung (Az. 84 0 152/20). Künftig werde man die Kunden ausreichend über deren Ansprüche informieren, erklärten die Lufthansa und ihre Tochterfirma Eurowings. Außerdem würden Ticketkosten für stornierte Flüge innerhalb von sieben Tagen erstattet, wenn Kunden das verlangen. Und so sieht es auch die europäische Fluggastrichtverordnung vor.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage will die Verbraucherzentrale allerdings Lufthansa und Eurowings erst auf die Füße steigen, wenn diese länger als einen Monat brauchen, um das Ticket zu erstatten.

Falls Du für die nächsten Monate schon Flüge gebucht hast, musst Du Dich also nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen. Aktuell prüfen sowohl die Bundesregierung als auch die EU, ob und wie sie Urlaubsreisen weiter einschränken, um die Ausbreitung neuer Corona-Mutationen zu bekämpfen. Gut möglich, dass dann viele Airlines als Reaktion ihre Flüge streichen.

 

Zum Ratgeber

 

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Max Mergenbaum
Autor

Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

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