
Keller unter Wasser, Hausrat ruiniert, Hauswände eingerissen, Fundament unterspült. Die Unwetterkatastrophe hat viele hart getroffen. Nicht alle Schäden sind versichert, nicht für alles gibt es Hilfen. Was Du am Schluss noch an besonderen Kosten hast, das kannst Du wahrscheinlich von der Steuer absetzen: als „außergewöhnliche Belastungen“. Dazu zählen neben Krankheitskosten auch die Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten für Wohnung, Möbel, Hausrat und Kleidung nach einer Katastrophe.
Das Drumherum kannst Du auch absetzen: Musst Du etwas kostenpflichtig entsorgen, Gutachter bestellen oder Handwerker etwas reparieren lassen, kannst Du das auch in der Steuererklärung geltend machen. Wie das genau geht, liest Du weiter unten. Nicht absetzen kannst Du dagegen Kosten für Auto und Garage. Der Fiskus sieht sie nicht als „existenziell notwendige Gegenstände“.
Mehr Gehalt verfügbar
Wenn Du durch die Katastrophe jetzt als Arbeitnehmer sofort etwas mehr Geld brauchst, kannst Du die Ausgaben auch gleich vom Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen. Der Arbeitgeber zieht dann weniger Lohnsteuer ab und Du hast sofort mehr Netto auf dem Konto. Sparen kannst Du damit aber nicht: Was Du jetzt mehr bekommst, wird nächstes Jahr von der Steuererstattung abgezogen.
Hilfe für Selbständige und Vermieter
Um Gewerbetreibenden, Selbständigen und Vermietern schnell zu helfen, ermöglichen die Länder Sonderabschreibungen von bis zu 50 Prozent für Anlagegüter, wie Maschinen, in den ersten drei Jahren. Außerdem kannst Du Deine Steuervorauszahlung auf Null setzen lassen.
Zudem kannst Du als Vermieter auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung von Gebäuden in voller Höhe sofort als Werbungskosten absetzen – allerdings nur bis 70.000 Euro. Höhere Kosten müssen abgeschrieben werden, bei Gebäuden normalerweise über 50 Jahre. Der Staat gewährt Dir jedoch eine Sonderabschreibung von insgesamt 30 Prozent in den ersten drei Jahren.
Alle Erleichterungen findest Du in den Katastrophenerlassen der einzelnen Länder (hier als PDFs: NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern, in Baden-Württemberg, Sachsen und Saarland sollen ähnliche Regelungen gelten).

Spenden erleichtert
Wer für einen guten Zweck spendet, braucht derzeit bis zu einer Summe von 300 Euro keine Spendenbescheinigung; es genügt ein Kontoauszug. Bei Spenden auf ein Sonderkonto für die Hochwasserkatastrophe gilt das unabhängig vom Betrag. Gut für Dich: Deine Spende kannst Du als Sonderausgaben absetzen.
Was Privatleute nach der Flut beachten müssen
Wer sich nicht richtig gegen Naturgewalten versichert, dem will der Fiskus eigentlich nicht unter die Arme greifen. Für die aktuelle Flut-Katastrophe drückt der Staat aber ein Auge zu: Du brauchst keine Versicherung für Elementarschäden, um die Hochwasserkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Trotzdem gilt es, ein paar Dinge zu beachten: Ob Du wirklich Steuern sparst, hängt auch von Deiner zumutbaren Belastung ab.
Die zumutbare Belastung beachten
Das Finanzamt berücksichtigt nur Kosten, die über die Grenze für die zumutbare Belastung hinausgehen. Sie beträgt immerhin zwischen 1 und 7 Prozent vom Brutto – je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Du kannst aber auch Kosten aus der Zeit vor den Unwettern ansetzen.
Ein Beispiel: Marianne lässt ihren Keller grundsanieren und müsste nach Abschluss der Arbeit im Oktober rund 10.000 Euro zahlen. Sie ist dieses Jahr in Elternzeit. Elterngeld ist wie Arbeitslosengeld steuerfrei. Sie kann keine Steuererstattung erhalten. 2022 steigt sie wieder in ihren Job ein und verdient 30.000 Euro. Ihre zumutbare Belastung mit einem Kind liegt dann bei 746 Euro. Kosten minus zumutbarer Anteil ergeben 9.254 Euro, die sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann. Zahlt sie die Rechnung im Januar, würde sie rund 2.600 Euro vom Staat zurückerhalten.
Als Privatperson kannst Du außergewöhnliche Belastungen nur im Jahr der Zahlung geltend machen. Du solltest Deine Ausgaben gut planen und mit Handwerkern über Zahlungszeitpunkte verhandeln. Es nützt nichts, wenn Du Kosten mit einem Darlehen abstotterst, denn steuerlich zählt, wann Du die Rechnung zahlst. Du kannst nur die jährlichen Kosten des Darlehens – also die Zinsen – von der Steuer absetzen. Für manche ist es besser, die Kosten aufzuteilen, für andere lohnt es sich eher, möglichst alle Kosten in das Jahr mit den höchsten Einnahmen zu schieben.
Weitere Steuererleichterungen
Die zumutbare Belastung kannst Du zwar nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Sind aber bestimmte Handwerkerkosten darunter, kannst Du sie zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen eintragen. Bei solchen Kosten kannst Du sogar den eigentlich nicht abzugsfähigen Eigenanteil – die zumutbare Belastung – steuerlich abziehen. Dann erhältst Du pauschal ein Fünftel der Arbeits- und Fahrtkosten als Steuerermäßigung zurück.
Unser Tipp: Wenn Du ein geringes Einkommen hast, kann es sein, dass Dein durchschnittlicher Steuersatz unter 20 Prozent liegt. Dann trage hier lieber mehr ein – statt bei den außergewöhnlichen Belastungen. Wichtig auch: Als außergewöhnliche Belastung kannst Du nicht nur Flutkosten absetzen, sondern zum Beispiel auch Zahnarztrechnungen aus dem Frühjahr.
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Unsere Versicherung hat uns die Eigenleistung vergütet.
Gilt in der Steuer als Einnahmen
Auszahlen an uns , dürfen wir nicht laut STeuerberater.
Wir haben über 7000 Stunden gearbeitet, damit unsere Exestins nicht zerstör ist und jetzt dürfen wir Steuer nachzahlen. Fühle mich doppelt allein gelassen und gerkohlt.
Kann man da ws machen??
Wer bei der PKV als Senior in einen Alterstarif mit hoher Eigenbeteiligung wechselt, um den Beitrag im erträglichen Bereich zu halten, der wird vom Finanzamt gnadenlos abgestraft. Er hat nämlich weniger voll absetzvare Sonderausgaben für den PKV-Beitrag und kann die anfallende Eigenbeteiligung nur zu einem geringen Teil als außergewöhnliche Belastung absetzen. So zockt der Staat seine Senioren ab.