
Der Wechsel des Stromanbieters geht einfach und schnell, meistens jedenfalls. Manchmal kommt es aber auch zu Pannen – oder der alte Versorger sabotiert den Wechsel sogar. Die wichtigste Regel gleich vorweg: Wechseln Sie den Stromlieferanten nicht auf den letzten Drücker, sondern mit mindestens vier Wochen Vorlauf. Gibt es Probleme, haben Sie noch Zeit, diese zu lösen.
Das kann alles schiefgehen:
1. Der alte Anbieter akzeptiert die Kündigung nicht
Manche Stromlieferanten haben eine Masche entwickelt, damit Sie nicht so schnell weiterziehen können. Sie behaupten schlicht, der Vertrag ließe sich erst im nächsten Jahr beenden. Denn für die Kündigungsfrist gelte nicht der Tag, an dem Ihre Stromlieferung begann, sondern der, an dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Innogy und Immergrün sind schon so vorgegangen.
Lesen Sie in Ihren Vertrag nach, was dort vereinbart ist. Trifft die Behauptung nicht zu, dann fordern Sie den Anbieter auf, die Kündigung zu akzeptieren. Den Anbieterwechsel müssen Sie dann noch einmal beauftragen.
2. Alter Lieferant verlangt eine Vollmacht
Es ist so komfortabel: Sie müssen Ihren bisherigen Stromvertrag nicht selbst kündigen, sondern können das den neuen Lieferanten erledigen lassen. Dann legt der dem alten Versorger eine Vollmacht von Ihnen vor. Diese erteilen Sie gewöhnlich durch ein Kreuzchen im Formular zur Lieferanfrage. In seltenen Fällen behauptet der alte Anbieter, diese Vollmacht nicht erhalten zu haben. Passiert Ihnen das, dann kündigen Sie den alten Vertrag selbst und beauftragen Sie danach den neuen Lieferanten.
3. Neuer Stromanbieter arbeitet schlampig
Damit der Anbieterwechsel klappt, müssen drei Dinge passieren: Alten Vertrag kündigen, neuen Vertrag schließen und der neue Anbieter muss einen Vertrag mit dem Netzbetreiber eingehen, damit er Sie über das Stromnetz beliefern darf. Mancher Lieferant verschleppt diese Dinge. Indem er zum Beispiel erst nach einigen Tagen die Kündigung übermittelt und damit die Frist verpasst. Oder er kündigt zwar Ihrem bisherigen Lieferanten, vergisst aber den Vertrag mit dem Netzbetreiber. Die Folge: Der Netzbetreiber ordnet Sie dem größten Stromlieferanten Ihrer Region zu – dem Grundversorger. Dieser beliefert Sie dann wirklich und teilt Ihnen das auch per Brief mit. Aber keine Sorge: Informieren Sie einfach den ursprünglich gewählten Lieferanten über die Panne: Der gelieferte Strom kann ihm bis zu sechs Wochen rückwirkend zugeordnet werden – und so müssen Sie nicht den teuren Grundversorger zahlen.
4. Ein Vertrag aus dem Nichts
In vielen Wohnhäusern hängen die Stromzähler nebeneinander im Keller oder Hausflur. Nehmen wir an, Ihr Nachbar will wechseln – und gibt aus Versehen Ihre Zählernummer durch. Da er dieselbe Anschrift hat wie Sie, bemerken Lieferant und Netzbetreiber den Fehler manchmal nicht. Und eine fremde Firma schickt Ihnen aus heiterem Himmel eine Vertragsbestätigung. Erklären Sie dann, dass Sie weder eine Lieferanfrage gestellt noch eine Kündigungsvollmacht erteilt haben. Notfalls können Sie den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen. Vergessen Sie nicht, Ihren alten Versorger zu informieren, dass die Kündigung auf einem Fehler beruht – und Sie weiter Strom beziehen wollen.
5. Zu hohe Abschläge
Ob der Anbieterwechsel mit oder ohne Panne verlief, eines sollten Sie in jedem Fall prüfen: die Höhe des monatlichen Abschlags. Dieser muss sich an Ihrem bisherigen Verbrauch orientieren. Manche Lieferanten verlangen aber etwas mehr als das. Verlangen Sie dann eine Anpassung der Abschlagshöhe mit unserem Musterbrief. Haben Sie eine Wohnung frisch bezogen, darf der Lieferant den Verbrauch der Vormieter zugrunde legen. Nach ein paar Monaten können Sie eine Anpassung verlangen, falls Sie deutlich weniger Strom beziehen.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
VERWANDTE ARTIKEL
4 Kommentare
Comments are closed.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
mir wurde ohne mein wissen mein strom vertrag mit den stadtwerken N F von der firma primastrom gekündigt nach einer beschwerde / kündigung wurde wurde von primastrom angeblich alles zurückabgewickelt aber der stromzähler ist leider nach wochen danach immer noch nicht freigegeben und and wen ich mich auch immer wende keiner scheint dafür zuständig zu sein und dadurch kan ich jetzt auch an niemanden ein monatlichen abshlag zahlen .WAS TUN ich weiss mir keinen rat mehr
Hallo Walter, wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber, in Ihrem Fall sind das wohl die Stadtwerke, um das Problem mit dem Stromzähler zu klären. Bei anhaltenden Problemen mit einem bestimmten Versorger können Sie auch Unterstützung von den Verbraucherzentralen bekommen, hier hilft man Ihnen bestimmt weiter: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
Viele Grüße, Benjamin
Auch ich hatte große Schwierigkeiten beim Stromanbieterwechsel von Montana zu Mainova . Montana behauptete zunächst, dass keine Kündigung vorläge. Dann habe in zahlreichen emails auf die erfolgte Kündigung verwiesen und ein paarmal mit der Serviceline telefoniert (Mit ewig langen Wartezeiten), die zwar jeweils die elektronische Kündigung in ihrem Postfach gefunden haben und versprachen ihre Akten zu aktualisieren – geschehen ist das aber nicht! Erst als ich androhte der Abbuchung der nach wie vor eingezogenen Vorauszahlung zu widersprechen, erhielt ich die Kündigungsbestätigung, allerdings nicht zum regulären Kündigungszeitpunkt, sondern einen Monat später. Wegen der vielen Unannehmlichkeiten versprach man mir eine Entschädigung von Euro 30, die aber nie bezahlt wurde.
So macht ein Anbieterwechsel nur Arbeit und überhaupt keinen Spaß. Muss man sich sehr gut überlegen!
Der unter 1. genannte Fall hat Ähnlichkeit mit meinem. Ihr Rat, nicht auf dem letzten Drücker den Wechsel anzuschieben, ist richtig. In meinem Fall behauptete die gekündigte Innogy zwar ebenfalls, die Kündigungsfrist richte sich nach dem Vertragsabschlußdatum, aber da die AGB infolge einer miserablen Wortwahl dieses nicht hergab und ich Kontra gab und Klage androhte, gab I. nach. Aber das Problem war, dass die neue Lieferantin MONTANA auf die neue Situation (Vertragsablauf 30.03.20 statt Januar 2021) einfach nicht reagierte. Es blieb mir nur eine Lösung: Widerruf des Auftrages und Neu-Auftrag direkt an M. ohne Verivox. Erst nun reagierte M. und nahm den Neuauftrag an. Fazit: Ein üblicher und ordentlicher Geschäftsablauf sieht anders aus.
Und: Vor der Innogey-AGB kann ich nur warnen.
Schließlich: Ihren obigen Satz „Den Anbieterwechsel müssen Sie dann noch einmal beauftragen.“ halte ich für gewagt. Ich hatte allerdings Glück.