
Eine ziemlich miese Nummer haben die Kabel-Internetanbieter Tele Columbus und Primacom in den Jahren 2015 und 2016 abgezogen: Seinerzeit wurden Kunden im laufenden Vertrag einfach in teurere Tarife eingeteilt – selbst, wenn sie nicht zustimmten. Nur wer aktiv widersprach, durfte seinen alten Vertrag behalten. Erst jetzt, Jahre später, räumt die Nachfolgefirma Pyur nach einem entsprechenden Gerichtsurteil ein: „Der Wechsel eines Tarifes bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung seitens des Kunden.“ Betroffene sollen nun endlich ihr Geld zurückerhalten. Allerdings nicht von allein. Sind Sie betroffen, müssen Sie das Geld einfordern.
Hatten Sie zum Beispiel den Tarif „Internet 6“ für 15 Euro im Monat und haben ohne Zustimmung den Tarif „2er Kombi 20“ zu 25 Euro erhalten, haben Sie Anspruch auf 10 Euro Erstattung monatlich. Wurde Ihr Vertrag beispielsweise im März 2016 umgestellt, können Sie heute 310 Euro zurückfordern. Rechnen Sie die Rückforderung für Ihren Fall aus und wenden Sie sich über das bereitgestellte Kontaktformular an Pyur. Geben Sie uns bitte Bescheid, ob die Rückforderung geklappt hat – und wie lange es dauerte. Pyur rechnet mit „Verzögerungen bei der Erstattung“, versichert aber, dass alle Anträge „auch bearbeitet“ werden.
Kein Geld will Pyur jenen Kunden erstatten, die der Tarifumstellung seinerzeit zugestimmt hatten. Auch wer sich von der Hotline einen ganz neuen Vertrag aufschwatzen ließ, soll leer ausgehen.
Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.