Stromzähler
Bild: Ralf Geithe / GettyImages

Warst auch Du vom plötzlichen Lieferstopp der Firmen Stromio und gas·de mit ihrer gemeinsamen Marke „Grünwelt Energie“ im Dezember betroffen, liegt Dir womöglich inzwischen die Schlussrechnung vor. Schau sie Dir genau an – insbesondere, ob der verwendete Zählerstand für Dezember „abgelesen“ oder „geschätzt“ ist. Denn Grünwelt hat dem Netzbetreiber offenbar nicht in jedem Fall abgelesene Werte gemeldet und selbst verwendet.

So entdeckte eine Finanztip-Mitarbeiterin einen Schätzwert auf ihrer Abrechnung. Dieser war zu niedrig. Das brachte ihr zwar ein kleines Guthaben auf der Grünwelt-Abrechnung ein. Es führte aber dazu, dass sie zu viel Gas bei der Gasag im sehr teuren Ersatzversorgungstarif für Neukunden bezahlen musste: Rund 560 Euro für nur 25 Tage. Lieferanten müssen aber die abgelesenen Zählerwerte verwenden, wenn diese vorliegen. Unsere Kollegin ließ beide Rechnungen korrigieren – und zahlte am Ende 310 Euro weniger.

Wer nach dem Lieferstopp Abschlagszahlungen zurückbuchte, dem berechnet Grünwelt entstandene Bankgebühren. Dafür fehlt aber die Rechtsgrundlage. Teil dem Anbieter mit, dass Du Dich an die Schlichtungsstelle Energie wendest, sollte er auf die Erstattung bestehen. Ein Finanztip-Leser berichtet, dass Grünwelt daraufhin einlenkte.

Einer weiteren Leserin bot die Firma 190 Euro, falls sie auf Schadensersatz wegen gestiegener Energiekosten verzichtet. Sie akzeptierte, obwohl die 190 Euro die Mehrkosten nicht aufwiegen. Bekommst auch Du ein Angebot, bedenke: Der Gasverbrauch ist im Dezember und Januar am höchsten – er beträgt rund ein Drittel des Jahresverbrauchs.

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Ines Rutschmann
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Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

17 Kommentare

  1. Hallo Frau Rutschmann,
    ich habe nun nach langem Ablaufen der Frist am 22.07 meine Schlussrechnung für die Stromlieferung bekommen und ich soll etwas nachzahlen.
    Der Endzählerstand ist eine maschinelle Schätzung.
    Dazu wird hier einfach ein Vorjahresverbrauch von 2.000 KWh eingetragen, jedoch wohne ich erst seit einem jähr in dieser Wohnung nun.
    Muss ich diese Nachzahlung trotz Nichteinhaltung der Frist seitens Stromio noch zahlen?
    Welche Möglichkeiten bestehen generell nun für mich?
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Ich habe mit einem Nachbar 5 Zähler bei Grünwelt Energie!
    Bei allen 5 Zähler sind die Abrechnungen mit viel zu hohen Verbrauchswerten abgerechnet (Teilweise 4000 KWH darüber). Da die Wohnngen größtenteils leer standen, haben wir für alle 5 Zähler die Stadtwerke um Korrektur gebeten. Die Korrekturen sind auch durchgeführt worden. Das kann ich bereits online in das System des jetzigen Lieferanten erkennen.
    Nun kommt der Hammer: seit zwei Wochen behauptet Stromio, dass sie den Zählerstand nicht übermittelt bekommen. Obwohl Stadtwerke uns die Korrektur schriftlich per Email bestätigt hat weigert sich Stromio die Abrechnungen zu korrigieren. Insgesamt bekommen wir über die 5 Verträge gesehen rund 2000 EUR zurück. Stromio will sogar 1000 EUR haben, weil sie die Abrechnungen nicht anpasst mit dem Hinweis, dass sie diese nicht im System sehen. Was kann ich tun? Ich bin mit meinem Latein am Ende!

    1. Lieber Leser, liebe Leserin,
      die Abrechnung muss auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs beruhen und dazu sind die Zähler abzulesen. Der Versorger darf nur im Falle, dass das Ablesen nicht möglich war bzw. nicht abgelesen wurde, schätzen (§40a Abs. 2 EnWG). Widersprechen Sie den Abrechnungen, weisen Sie Stromio auf die gesetzliche Pflicht hin und übermitteln Sie dazu nochmals die abgelesenen Zählerstände.
      Viel Erfolg, Ines Rutschmann

  3. Ich hatte die Kündigung von Stromio auch erst am 21.01.2022 im Briefkasten. Die Abschlussrechnung erhielt ich am 05.02.2022. Die Nachzahlung belief sich auf 172,82€, wobei einfach noch 51,02€ zusätzlich aufgeführt waren, die ich aber nicht zuordnen konnte (also insgesamt 223,81€). Ende Februar hatte ich 172,82€ gezahlt. Am 12.03.2022 erhielt ich eine Mahnung von Stromio über 52,80€, zu zahlen innerhalb einer Woche. Sollte die Zahlung bis zum 20.03. nicht eingegangen sein, wurde mir mit Inkasso bzw. Anwälten gedroht. Was kann ich tun?

    1. Liebe Frau Kaufmann,
      wenn Sie einen Teil des Rechnungsbetrages nicht zuordnen können, dann widersprechen Sie der Abrechnung in diesem Punkt und verlangen Sie eine Erläuterung. Ohne Widerspruch kann Stromio das Geld von Ihnen eintreiben.

  4. Hallo Frau Rutschmann,
    ich habe gegenüber gas.de Schadenersatz beansprucht von rund 350 €. Heute wurde mir angeboten, dass ich pauschal rund 150 € Schadenersatz aus Kulanz erhalten soll. Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich darauf eingehen soll. Wie aussichtsreich schätzen Sie eine Verbesserung des Angebots bei Ablehnung der Offerte?
    Vielen Dank und Grüße
    Max

  5. Wir wurden auch von Stromio mit Strom beliefert. Unsere Schlussabrechnung wurde geschätzt. Der Endabrechnungsbetrag wurde von unserem Konto bereits abgebucht. Den Zählerstand vom 21.12. oder auch vom 31.12. haben wir nicht abgelesen. Wie gehen wir jetzt vor? Vielen Dank im Voraus.

  6. Ich war eigentlich Kunde bei grünwelt = Stromio. Die haben mir nicht selbst gekündigt, sondern mit Post vom 03.01.2022 wurde ich durch den Grundversorger darauf aufmerksam gemacht. Bislang habe ich die Sepa-Lastschriften deaktiviert – wurde auch bestätigt. Den Bonus hatte ich bereits im November erhalten. Den Zähler hatte ich eh per 31.12.2021 abgelesen, kann demzufolge von Stromio per 21.12.2021 nur geschätzt worden sein. Angeregt durch einen Musterbrief habe ich per Fax am 12.02.2022 Schadensersatz in Höhe von 388€ geltend gemacht. Bislang keine Reaktion. Die Schlussabrechnung seitens Stromio über 196,71€ ist am 21.02.2022 fällig – muss ich die nun bezahlten? Oder kann ich den Betrag mit dem Schadensanspruch verrechnen lassen?

  7. Mir wurde von gas.de am 07.12.2021 der Gasliefervertrag, der noch bis zum 01.01.2023 laufen sollte, zum 03.12.2021 gekündigt.
    Umgehend habe ich einen mir vom Grundversorger angebotenen neuen Vertrag abgeschlossen.
    Auf Basis eines Musterbriefes der Verbraucherzentrale habe ich per Einschreiben eine Abschlussrechnung und Schadenersatz verlangt. Den Schadenersatz habe ich mit der Differenz der zu erwartenden Kosten für die Restlaufzeit des alten und des neuen Vertrages beziffert.
    Kurz darauf erhielt ich eine – korrekte – Abschlussrechnung mit einem Erstattungsbetrag, der umgehend gezahlt wurde sowie das Angebot, „aus Kulanz“ den von mir genannten Schadensersatz zu zahlen gegen den „Verzicht auf gegenwärtige und zukünftige Ansprüche“. Dem habe ich zugestimmt.
    Die geforderte Summe wurde nach gut einer Woche überwiesen.
    Ich schildere Ihnen diesen positiven Ablauf, damit Sie sich ein Bild über die Verfahrensweise von gas.de machen können. Mich selber interessiert auch, was dahinter steckt.

  8. Hallo Frau Rutschmann,
    auch wir sind am 21.12.2021 eiskalt von der Kündigung durch die Grünwelt überrascht worden. Zwischenzeitlich sprang unser Grundversorger ein – zu deutlich höheren Konditionen. Da ich die einseitige Auflösung des Vertragsverhältnisses ohne Beachtung einer Kündigungsfrist für unwirksam erachte, habe ich Grünwelt aufgefordert, den entstandenen Schaden zu begleichen (schliesslich sind die Stadtwerke Ingolstadt deutlich teurer). Gestern nun kam eine Abschlussrechnung der Grünwelt, die aber deutlich unter meinen Forderungen an die Grünwelt liegt. Meine Frage: Kann ich die Forderungen gegeneinander verrechnen?
    Viele Grüße!
    Sven Mutschler

    1. Hallo,
      kann irgend jemand sagen, ob der Lieferstopp zum 21.12.21 als Kündigungstermin gilt oder ob eine Kündigung durch Stromio erst mit Zugang der Kündigungsmail anzunehmen ist. Bei uns hätte sich nämlich genau in der Zeit dazwischen der Vertrag um 12 Monate verlängert.

      Danke.

      1. Lieber Michael,
        der Liefervertrag mit Stromio endete am 21. Dezember um Mitternacht. Ab dem 22. Dezember hatte Stromio keinen Bilanzkreisvertrag mit den Übertragungsnetzbetreibern mehr. Wann Sie das Unternehmen darüber informiert hat, spielt hinsichtlich des Vertragsendes keine Rolle.

    2. Hallo Herr Mutschler,
      grundsätzlich kann man Forderungen schon verrechnen, wenn beide Forderungen auch fällig sind – es sei denn die Aufrechnungsmöglichkeit ist eingeschränkt. Meist gibt es in den AGB Regelungen zur Aufrechnung. Oft ist die Aufrechnung ausgeschlossen, solange die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist. Da müsste man schauen. Ein genereller Aufrechnungsausschluss ist allerdings unwirksam. Sollte die Firma nicht auf Ihre Forderungen eingehen: Die Verbraucherzentrale Hessen plant eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio, an der Sie sich kostenlos beteiligen können, wenn sie zugelassen wird.

  9. Hallo Frau Rutschmann,

    ich wurde erst am 30.12.2021 von Netzbetreiber bayernwerk Netz per Brief über den Wegfall meiner Stromio Lieferung aufmerksam gemacht. An diesem Tag habe ich den Zählerstand abgelesen und weitergegeben, der stimmt also nicht mit dem tatsächlichen Stand vom 21.12.2021 überine.

    Dieser Zählerstand wurde von Stromio auf der mittlerweile vorliegenden Schluss-Rechnung als Schluss-Zählerstand für den 21.12.2021 verwendet. Es sind nur ein paar Tage, sollte also nicht groß ins Gewicht fallen, sollte das aber trotzdem bemängelt werden?

    Interessanterweise hatte mein Grundversorger im Ersatztarif im Übergang bis 17.01.2022 sogar einen günstigeren Tarif als Stromio zuletzt. Ich komme in meinem Fall mit Hilfe eines Excel-Tools auf eine Schadenersatz-Summe von etwa 430 EUR, da mein jetziger Stromlieferant teurer als Stromio ist.

    Soll man generell die Abbuchung der Schlussrechnung verhindern?

    Vielen Dank für Ihre Anmerkungen.

  10. Ich habe bei Grünwelt Energie einen Vertrag für Gas und Strom abgeschlossen.
    An wen richte ich meine Schadensersatzforderungen?
    1. an Grünwelt Energie
    oder
    2 an Gas.de/ Stromii

    Weil ich nach Kündigung bei Stromio recgtzeitig 2 Lastschriften widersprochen habe, bleibt trotz Schadensersatz noch ein Nachzahlunsbetrag von ca. 100 € zu zahlen.
    Bei Gas.de kommt es bei Schadensersatz noch zu einemGuthaben von ca. 400 €

    Kann ich ein Teilguthaben von Gas.de mit Nachzahlung Stromio verrechnen, da ich ja bei Grünwelt Vergrsg abgeschlossen habe und nicht bei Gas.de/ Stromio

    1. Lieber Herr Heurles,
      Grünwelt ist eine Marke und keine Firma. Stromverträge hat die Stromio GmbH mit Verbrauchern geschlossen; Gasverträge die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH. Die beiden Firmen sind unabhängig voneinander; sie haben lediglich denselben Eigentümer. Sie können die Guthaben und Forderungen beider Firmen nicht miteinander verrechnen. Wenn Sie bei gas.de mit einem Guthaben rechnen, sollte dieses auf der Schlussrechnung auch ausgewiesen werden. Schadenersatzforderungen sind an die jeweilige Firma zu richten, von der Sie Schadenersatz verlangen wollen.

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