
Am Ende ging alles ganz schnell mit der Grundrente: Anfang der Woche gab die Union ihren Widerstand auf, gestern ging das Gesetz durch den Bundestag, heute segnete es der Bundesrat ab. Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen ab 2021 einen Zuschlag bekommen. Und zwar überproportional viele Frauen und Ostdeutsche mit einer sehr kleinen Altersrente, aber vielen Jahren an geleisteter Arbeit.
Die Grundrente ist eines der zentralen Projekte der SPD in der Großen Koalition. Die Idee: Wer für 33 Jahre oder länger Rentenbeiträge aufweisen kann (durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege), aber nur eine sehr kleine Rente bezieht, bekommt diese aufgestockt. Im Schnitt werden Grundrentenbezieher etwa 75 Euro im Monat mehr bekommen. Im Einzelnen kann es deutlich weniger sein, maximal ist ein Aufschlag auf die Rente von gut 400 Euro möglich.
Die Grundrente soll verhindern, dass arme Rentner Grundsicherung beantragen müssen, das ist Sozialhilfe für Rentner. Nach offiziellen Schätzungen werden durch die Grundrente allein 100.000 Rentner nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen sein. Damit Grundrentner in teuren Mietgegenden am Ende nicht doch wieder schlechter stehen, als Menschen, die Grundsicherung beantragt haben, werden auch die Freibeträge für Wohngeld angepasst.
Einer Bedürftigkeitsprüfung, wie die Union sie lange wollte, soll es nicht geben. Dafür gibt es nun eine Einkommensprüfung ähnlich wie bei der Witwenrente: Dabei werden auch Einkünfte des Partners, Kapitalerträge und Mieten angerechnet.
Das Besondere: Sie müssen die Grundrente nicht beantragen, sie wird automatisch ausgerechnet. Allerdings kann es ein gutes Jahr oder länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung alle Ansprüche geprüft hat. Das Geld wird dann rückwirkend ab 1. Januar 2021 ausgezahlt.
So wird die Grundrente berechnet
Zentrale Rechengröße bei der Rente sind die sogenannten Entgeltpunkte (EP). Wer durchschnittlich verdient, bekommt für ein Jahr genau einen Entgeltpunkt. Die Grundrente soll die Altersrente für alle die aufbessern, die im Schnitt lediglich zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet haben. Ein Entgeltpunkt hat einen konkreten Rentenwert, zur Zeit sind es 34,19 Euro (West) und 33,23 Euro (Ost).
Konkret wird der Zuschlag durch die Grundrente in vier Schritten festgestellt:
Erstens wird geprüft, ob genügend Rentenbeitragsjahre vorhanden sind. Dazu müssen mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt worden sein. Und erst ab 35 Jahren gibt es den vollen Zuschlag. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten, nicht aber Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung. Auch bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) entstehen keine Grundrentenzeiten.
Für den vollen Zuschlag wird zweitens ermittelt, in wie vielen Jahren mehr als 30 Prozent des Durchschnittsverdienst in der Rentenkasse versichert wurden (also 0,3 Entgeltpunkte erzielt). Nur für diese Zeit wird ein Zuschlag ermittelt. Das dürfen auch weniger als 33 Jahre sein! Für diesen Zeitraum wird der durchschnittliche Entgeldpunkte-Wert ermittelt. Sagen wir zum Beispiel 0,35 EP.
Drittens: Nun wird dieser EP-Wert verdoppelt, in unserem Beispiel sind das dann 0,7 EP. Wäre das Ergebnis höher als 0,8 Endgeltpunkte, würde der Wert auf 0,8 gekappt. Die Grundrente ist also in unserem Beispiel der Zuschlag von 0,35 EP mal die Zahl der Jahre. Maximal 35 Jahre werden angerechnet. Davon geht noch eine Pauschale ab (12,5 Prozent).
Viertens wird das Einkommen angerechnet. Dazu gehören Renteneinkünfte sowie das zu versteuernde Einkommen (zum Beispiel auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, nicht aber Minijobs oder ehrenamtliche Einkünfte). Alleinstehende erhalten die komplette Grundrente, wenn sie weniger als 1.250 Euro im Monat an Einkommen zur Verfügung haben. Darüber werden 60 Prozent des Mehrgehalts von der Grundrente abgezogen. Ab 1.600 Euro alles, was darüber an Einkommen zur Verfügung steht. Für Paare liegen die Grenzen bei 1.950 Euro und 2.300 Euro im Monat.
Das ist alles ziemlich kompliziert, deshalb ein paar Beispiele.
Vier konkrete Fälle
Diese Beispiele wurden allesamt von der Deutschen Rentenversicherung berechnet:
Eine Floristin aus Essen hat 35 Jahre in Teilzeit Blumen gebunden und Kunden beraten. Im Durchschnitt erwarb sie 0,3 Entgeltpunkte im Jahr – heute entspricht das einem Monatsbrutto von 1.017 Euro. Daraus steht ihr 359 Euro Altersrente zu. Nach der Scheidung hat Sie 500 Euro Versorgungsausgleich zugesprochen bekommen. Das ergibt eine Rente von 859 Euro. Weil das zum Leben kaum reicht, hilft sie weiter aus als Minijobberin in ihrem alten Blumenladen. Der Minijob ist steuerfrei und wird daher nicht als Einkommen angerechnet. Durch die Grundrente kommen daher 314 Euro im Monat dazu.
Ein Pförtner eines Autozulieferers bei Erfurt, sein Einkommen lag zuletzt bei gut 2.200 Monatsbrutto. Nun geht er in Rente. Rund 0,7 Endgeltpunkte pro Jahr hat er gesammelt. Nach 35 Beitragsjahren kriegt er nun 814 Euro Altersrente im Monat. Er verdient außerdem 400 Euro, weil er eine Anliegerwohnung vermietet. Damit bleibt er unter der Grenze für die Einkommensanrechnung für Alleinstehende (1.250 Euro). So kommt er auf einen Grundrente-Zuschlag von 102 Euro.
Eine Bankkauffrau in Leipzig hat 35 Jahre in Teilzeit gearbeitet – ihr Gehalt läge heute bei 1.690 Euro Monatsbrutto. Damit hat sie 0,5 Entgeltpunkt im Schnitt gesammelt. Das entspricht einer Rente von 582 Euro. Wäre Sie alleinstehend, erhielte sie 305 Euro Zuschlag aus der Grundrente.
Weil sie verheiratet ist und ihr Mann in einem Pharmakonzern gut verdient hat und eine Betriebsrente erhält, liegt das Einkommen des Ehepaars bei rund 2.200 Euro im Monat. Das liegt oberhalb des Freibetrags von 1.950 Euro. Folglich sinkt der Grundrentenzuschlag für die Bankkauffrau auf 143 Euro monatlich.
Ein Elektrotechniker hat 35 Jahre in einem kleinen Betrieb in Bremen gearbeitet. Er hatte einen Durchschnittsverdienst – das entspricht aktuell knapp 3.380 Euro monatlich. Damit konnte er 1 Entgeltpunkt pro Jahr sammeln. Seine Altersrente beträgt rund 1.197 Euro monatlich. Weil er im Jahresschnitt mehr als 0,8 Endgeltpunkte sammelte, hat er keinen Anspruch auf Grundrente.
Die genaue Rechnung zu den Beispielen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie auch eine ausführliche Liste von Fragen und Antworten.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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31 Kommentare
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Wie wird es zukünftig mit der Grundrente für Landwirte und Gärtner gehen. Wir haben 45 Jahre Pflichtbeiträge zur Alterskasse eingezahlt und bekommen am Ende 620 Euro .
Es gibt keine Nachfolger , die den Betrieb übernehmen. Also der Gedanke, dass das Altersgeld ein Taschengeld sei und für den Lebensunterhalt die nächste Generation sorgen muss, klappt nicht. Am Ende bleibt uns wohl nur noch der Strick.
Hier passieren die meisten Fehler,ausgenommen mier ist ein Arbeitsunfall passiert 1990,mein Kollege hat die Maschine laufen lassen und bei scheiden von Teppich mein Hand geqeuetzt,ist unbrauchbar,bekomme eine Entschädigung,von 60%,nach ein Jahr habe mich weiter geopfert,und vollschichtig gearbeitet,bis ich nicht mehr konnte,wegen die Unfällen die mier zu krank machten,und zahlte in die Rentenkasse Jahrzehnte,was wird jetzt gemacht,bestrafen die Politiker mier dobbelt wegen die Entschädigung die ich Jahrzehnte bekommen haben neben mein Vollzeit Arbeitens wo ich noch konnte,und jezt bin ich krank und voll ewerbsgemindert?was macht die Politik hier,in diese Gruppen von Menschen?
Hallo habe mal eine frage komme da mit nicht zu recht. Ich bekomme eine Rente weil ich nicht mehr arbeiten darf bekomme ich auch eine auf stockun? Wenn ja wie viel
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt die Grundrente nur dann, wenn er bereits die Kriterien erfüllt. Also mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen kann. Mehr auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:
Zitat: „Die Zurechnungszeit, also der für die Rente fiktiv verlängerte Versicherungsverlauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes“ zählen für die Grundrente NICHT mit.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#96e2bf9e-4e2a-43e4-9ea8-1e1394b8bbb0
Was hier noch keiner berücksichtigt hat bei all dem Lamentieren über Ungerechtigkeit gegenüber den ehemaligen Vollzeitbeschäftigten ist, dass die Rente bei Aufstockung durch das Sozialamt angerechnet wird. Das bedeutet für Aufstocker gibt es dadurch nicht mehr Geld sondern bei Rente + Grundrente über dem Sozialhilfesatz nur einen Wechsel der Zuständigkeiten. Die eigentliche Absicht hinter der Grundrente sollte sein, dass Rentner mit sehr geringer Rente nicht mehr auf das Sozialamt angewiesen sind, also mit ihrer Rente über dem Sozialhilfesatz liegen. Dieser Sinn dürfte mit der vorliegenden Regelung völlig verfehlt sein, denn hier handelt es sich um genau die Menschen, die die 30% des Durchschnittsgehaltes kaum erreichen werden und das sind die Geringverdiener und überwiegend die Frauen, die einer nicht sehr gut bezahlten Halbtagstätigkeit nachgegangen sind. Vielleicht ist nicht jedem klar, dass es in den vergangenen 35 Jahren genug Branchen und Zeiten gab, in denen so erschreckend wenig gezahlt wurde und zum Teil immer noch gezahlt wird, dass die 30% nicht erreichbar waren und das in anerkannten Berufen mit qualifizierter Ausbildung. Und diejenigen, die hier Begriffe wie „Sozialschmarotzer“ verwenden, sollten mal darüber nachdenken, dass sich nicht jeder die „Luxusvariante“ der Teilzeitarbeit freiwillig „ausgesucht“ hat. Es gibt viele, die froh waren überhaupt eine Arbeit zu haben auch, wenn es nur halbtags war. Und die beschriebenen Frauen, deren Männer gut verdient haben und die auf diese Arbeit nicht angewiesen waren, werden auch nicht von der Grundrente profitieren, weil die sicher hohe Rente ihres Mannes und ihre Rente zusammengerechnet werden. Ich finde, es darf nicht sein, dass in einem reichen Land, wie dem unseren, alte Menschen am Rande des Existenzminimums leben (kämpfen) müssen. Die gute Nachricht wäre: Ein Rentner, der mehr Geld hat, gibt auch mehr aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Die schlechte Nachricht ist: Mit dieser Variante der Grundrente ist das eigentliche Ziel verfehlt. Sie erhöht nur den Verwaltungsaufwand und kostet damit Geld, ohne dass jemand einen wirklichen Nutzen davon hat.
Das ist nicht richtig. Im Gegenteil: Die Grundrente wird nicht voll angerechnet auf die Grundsicherung und macht daher hier einen Unterschied.
Mehr dazu können Sie in unserem Artikel dazu lesen:
Zitat: „Wer selbst mit Grundrente nicht genug Rentenanspruch hat, um über das Grundsicherungsniveau zu kommen, erhält einen Freibetrag von bis zu 216 Euro. Das trifft auf – Stand jetzt – 130.000 Rentner zu – und weil der großzügig gerechnet wird, kriegen viele den vollen Grundrenten-Freibetrag.“
https://www.finanztip.de/blog/renten-serie-grundsicherung-und-grundrente/
Schon Konrad Adenauer sagte: „Das einzige, was Sozialdemokraten von Geld verstehen, ist, dass sie es von anderen Leuten haben wollen.“
Wer Vollzeit gearbeitet hat, um möglichst viele Rentenpunkte für eine höhere Rente zusammeln ist der Dumme. Er hat mehr gearbeitet und zusätzlich noch höhere Steuern gezahlt. Die, die wenig gearbeitet haben und damit auch weniger Steuern gezahlt haben, werden nun in der Rente mit den Steuergeld der Vollzeitarbeiter gleichgestellt. (gut zeitlich passt das nicht übereinander, beschreibt aber das von der SPD gewollte System)
Hätte man statt dem Gießkannenprinzip die Kindererziehungszeiten der letzten Jahrzehnte drastisch aufgewertet, wäre diese Umverteilung eine bessere gewesen. Jeder hätte gewusst, dass wenn er Teilzeit arbeitet er auch weniger Rente bekommt. Wer wegen Kinder in Teilzeit gegangen ist, wäre durch bessere Kinderanrechnung entschädigt worden. Die, die trotz Kinder Vollzeit gearbeitet haben und Betreuungskosten hatten, wären ebenfalls mit einer höheren Rente durch die bessere Kinderanrechnung entschädigt worden.
Und zu denen, die Meckern, dass sie ihr Leben lang vollzeit gearbeitet haben und nur paar Euro Rente bekommen … wer unterdurchschnittlich verdient bekommt auch nur eine unterdurchschnittliche Rente. Worüber wundert ihr Euch??? Wer jedes Jahr nur 0,x Entgeltpunkte sammelt, sollte sich während des Sammelns dieser Punkte Gedanken machen dies zu ändern und nicht hinterher meckern. Man konnte sich schon immer im Dreisatz selbst ausrechnen, was man an EP sammelt (oder man schaut aufs Rentenkonto oder fragt bei der DRV nach) … man muss die Verantwortung für sein Leben selbst übernehmen. Der Sozialstaat ist für Härtefälle da. Er ist ein soziales Sicherungsnetz und keine soziale Hängematte bei der die Pfosten die „Leistungsträger“ der Gesellschaft sind. Was passiert, wenn immer mehr Teile des Pfosten sich einfach mit in die Hängematte legen, weil es so schön bequem ist? Irgendwann geben die Pfosten dem Druck nach oder sind gar nicht mehr vorhanden. Was passiert dann wohl mit der Hängematte???
Naja,
der jährliche Gesamtdurchschnittslohn woraus die Entgeldpunkte errechnet werden, wer macht das ?? Gibt es da eine Transparenz ? Nein !
Bei dieser Frage zucken selbst Angestellte in der Rentenstelle die Schultern.
Mich wundert; die Gehälter stehen auf dem Stand vor 20 Jahren und trotz allem steigt der Durchschnittslohn ständig. Da können dann auch nur 0,0 …… Entgeldpunkte rauskommen.
Immer mal bisl in Tiefe gehen, Mister “ Noname“.
Die Rentenkasse ist für andere Zwecke geleert wurden, Billiglohnland in Europa ist auch Deutschland. Rentenreform und nachträgliches Abschöpfen der Direktversicherungen in die Krankenkasse, weil auch leer… Über Nacht wurde mein Gespartes zur Betriebsrente…
Der Fisch stinkt vom Kopf !!!!
Naja, der jährliche Gesamtdurchschnittslohn woraus die Entgeldpunkte errechnet werden, wer macht das ?? Gibt es da eine Transparenz ? Nein !
>> Ich mache das und ich kenne noch viele weitere … und die Daten hierfür sind sehr transparent und öffentlich zugänglich. Man muss nur wollen.
Bei dieser Frage zucken selbst Angestellte in der Rentenstelle die Schultern.
>> Dann sind die fehl am Platz und sollten wieder zurück in die Berufsschule. Wie das Rentensystem über die Entgeltpunkte funktioniert habe ich damals in Gemeinschaftskunde/Sozialkunde in der ~8. Klasse vermittelt bekommen. Ansonsten ist das auch sehr verständlich auf den Seiten der DRV erklärt. Informationen sind Holschulden.
Mich wundert; die Gehälter stehen auf dem Stand vor 20 Jahren und trotz allem steigt der Durchschnittslohn ständig. Da können dann auch nur 0,0 …… Entgeldpunkte rauskommen.
>> Ich kenne niemanden, dessen Bruttostundenlohn auf dem Stand vor 20 Jahren stehen geblieben ist. Haben Sie Fakten, wonach das flächendeckend der Fall ist? Pauschale Floskeln bringen niemand weiter.
Was sich aber verändert hat, ist, dass immer weniger gearbeitet wird – weniger Feststunden, weniger Wochenendarbeit, weniger Überstunden … das zehrt natürlich am Gesamtbrutto.
Immer mal bisl in Tiefe gehen, Mister “ Noname“.
Die Rentenkasse ist für andere Zwecke geleert wurden, Billiglohnland in Europa ist auch Deutschland. Rentenreform und nachträgliches Abschöpfen der Direktversicherungen in die Krankenkasse, weil auch leer… Über Nacht wurde mein Gespartes zur Betriebsrente…
Der Fisch stinkt vom Kopf !!!!
>> Ja das stimmt, aber das hat nichts mit dem Thema hier und der jetzigen Ausgestaltung der Grundrente zu tun, sondern sind andere Baustellen im gleichen System.
An das Finanztip-Team
habt ihr auch eine Beispiel für Witwen.
Ehefrau hat nie gearbeitet, Ehemann hat 27,5 Jahre gearbeitet und hat 30,1 EP
Aktuelle Rente der Witwe 546.-Euro.
Würde die 77 Jährige Dame auch etwas bekommen???
Nein. Die Grundrente richtet sich nur an Menschen, die lange gearbeitet und selbst in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Es ist ungerecht denen gegenüber, die privat für ihr Alter vorgesorgt haben, zum Beispiel indem sie sich das Geld für eine Immobilie vom Munde abgespart haben. Wenn man ins Rentenalter kommt, ist die Hypothek für die Immobilie meistens abbezahlt, und man hat Mieteinnahmen. Dadurch wird eine geringe Rente aufgestockt und man kommt über den Freibetrag.
Merke also: Wer in frühen Jahren vorsorgt und sich eine Immobilie vom Munde abspart ist der Dumme! Unser Staat belohnt demnach Faulheit und Sozialschmarotzertum. Das ist UNFAIR!
Arbeit und Sparen in Deutschland lohnt sich nicht mehr … 🙁
Ich habe 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet und ein Kind großgezogen. Als unser Sohn noch klein war, ist ein Großteil meines Gehalts für die Betreuung unseres Sohnes „draufgegangen“. Darüber habe ich mich nie beschwert. Es war unsere Entscheidung so zu leben. Wir haben uns dann auf unser Rentnerdasein gefreut. Jetzt muss ich erfahren, dass ich mir ein viel bequemeres Leben hätte gönnen können (z. B. nur 33 Jahre in Teilzeit arbeiten) und würde fast genauso viel Rente bekommen wie jetzt. Das macht mich sehr wütend und ich werde jedem raten, nicht mehr solidarisch zu denken und zu handeln sondern nur noch an sich selbst zu denken. Damit kommt man anscheinend in unserer Gesellschaft weiter. Die Leute, die arbeiten und das Staatssäckel füllen, sind die Dummen. DAS IST NICHT FAIR !!!
Ich habe die gleiche Situation. Habe mehr als 35 Jahre nur wegen der vollen Rentenpunkte VOLLZEIT gearbeitet. Für die Betreuung unseres Sohnes hatte ich einen grossen Teil des Gehalts abgegeben und ausserdem war das Nettogehalt in der Steuerklasse 5 recht gering. Meine Kolleginnen hatten nur halbtags gearbeitet und bereits mittags nach Hause gegangen, um zu shoppen, Kaffeekränzchen besuchen etc. Ich wollte eine gute Rente bekommen und habe ganztaga eisern durchgehalten. Jedoch, nun durch die Grundrente erhalten die HALBTAGSKRÄFTE einen satten Zuschlag, ein zusätzliches Taschengeld. Ich bekomme von meiner Ganztagstätigkeit kaum mehr. Es kann doch nicht sein, dass die gesammelten Rentenpunkte nicht mehr zählen. Ich hätte nie und nimmer ganztags gearbeitet, wenn ich gewusst hätte, dass die Rente für die Ganztagsbeschäftigte kaum höher liegt. UNGERECHTER GEHT ES NICHT! Die Leistung lohnt sich nicht!
Verständlich, das geht vielen so.
Ich sehe Kinder bekommen und erziehen mehr als Privatsache. Wenn der Staat mir helfen sollte, würde ich auf Kinder verzichten. Aber bin ja auch Ostgeprägt…
Ich ärgere mich nicht voll gearbeitet zu haben, konnte mir dadurch auch mehr leisten.
Es wurde tatsächlich viel verkorkst, gerade die SPD hat das mit zu verantworten.
Deutschland gilt in Europa als Billiglohnland.Und es birgt potenzialen „Sprengstoff“ gerade durch die rechten Parteien im Land, sprich: Demokratie ist in Gefahr.
Das sind Versuche, dem Einhalt zu gebieten.Und die SPD möchte nicht ins Nirvana verschwinden, das kommt noch dazu.
2004 wurden über Nacht durch ein rückwirkendes Gesetz alle Direktversicherten enteignet. Bei Auszahlung 18, 5 % in die Krankenkasse einzahlen. Als Alleinerziehende habe ich Url./Weihnachtsgeld eingezahlt. Pauschalsteuer dafür kam vom Arbeitgeber.
Rentenbeiträge gespart…..
Über Nacht machte man eine „Betriebsrente“ daraus. Als Alleinerziehende und in Vollbeschäftigung war das „große Freude „…
Jeder hat sein “ Päckchen“ zu tragen und ich bin wirklich froh , nicht zu den kommenden Rentnern zu gehören. Die, irgendwan eh Geschichte sein wird, so wie in USA……
Es mag ungerecht sein, wenn Vollbeschäftigte die gleiche Rente wie Teilbeschäftigte erhalten. Aber die Teilbeschäftigten können nicht von ihrer Rente leben und erhalten dann Wohngeld, Zuschuss zu den Energiekosten, Zuschuss zu Arzneimitteln u.a. Jetzt erhalten diese eine höhere Rente und müssen die Kosten dann selber tragen. Es ist doch egal, wie es heißt Sozialleistungen oder Rentenaufstockung. Durch die Grundrente wird sicher ein Haufen Bürokratismus wegfallen. Ich finde ungerecht, dass die Rieseterrente und andere private Vorsorgen miteinbezogen werden.
Es kann nicht sein, dass Menschen, die nur Teilzeit gearbeitet haben, mit Vollzeitkräften gleich gestellt werden. Wer Teilzeit arbeitet, muss auch wissen, dass er wenig Rente bekommt.
Wo ist die nächste Demo? Dagegen würde ich sofort auf die Straße gehen.
Sehr sehr ungerecht.
Haben Sie Kinder und wer hat sie erzogen? Wenn Sie das für ungerecht empfinden, müssen Sie es erstmal begründen. Jede Mutter hat nicht die gratis Hilfe für Kinder um die Ecke. Außerdem pflegen diese „Teilzeitkräfte“ zudem oft noch Angehörige. Bitte auch das mal miteinbeziehen. Dafür gab’s in den 90ern gar nichts, weil der Pflegedienst die Leistung aus der Pflegeversicherung gleich angelehnt hat. Ich weiß, von was ich rede.
Ich habe 3 Kinder und über 43 Jahre Vollzeit gearbeitet. Weil ich mir dann erlaubt habe vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen, habe ich saftige Abschläge hinnehmen müssen. Das ist ungerecht. Wer es sich erlauben kann in Teilzeit zu arbeiten, weiß doch vorher, dass er dann auch weniger Rente erhält, weil er eben nicht die gleiche Leistung erbracht hat, wie Vollzeitbeschäftigte!
Sind Sie sicher, dass Teilzeitkräfte in der Regel so visionär denken können? Sind es nicht eher das Ego-Denken und die bequeme Hoffnung, dass der Sozialstaat es schon richten wird? Prekäre Ausnahmen gibt es immer; sie sind allerdings nicht der Regelfall. Und für Ausnahmen gibt es in diesem, unseren Land bekanntlich auch immer eine sozial verträgliche Lösung. Nicht selten gibt es auch Teilzeitbeschäftigung, um eine andere Einkunft nicht zu gefährden. Zu jedem Lebenslauf gehört eine Lebensplanung. Zu 75% geht dieses Wagnis auf, nicht immer geradlinig, letztlich aber sind Umwege überwindbar. Hat alles auch irgendwie mit Eigenverantwortung zu tun, was schon in jungen Jahren beginnen sollte.
Ganz Ihrer Meinung, ungerechter geht es nicht. Wozu sammelt man jährlich die sog. „Entgeltpunkte“, wenn man hinterher die gleiche Rente, egal wieviel man eingezahlt hat, bekommt. Die Politik verteilt die Steuergelder an nicht bedürftige Halbtagskräfte. Die Ganztagskräfte bekommen kaum mehr. Es kann nicht sein!
Ich kann Ihnen nur voll zustimmen. Werde ich jetzt bestraft, weil ich immer fleißig in Vollzeit gearbeitet habe und trotzdem in Kürze nach 40 Jahren Beitragszeit nur eine errechnete Rente von 1200 € erhalte? Wo bleibe also mein Zuschlag? Ich werde wohl leer ausgehen und stehe nicht alleine da. In meinem nächsten Leben werde ich Politiker.
Hallo,
und was ist mit denjenigen die zeitweise in ihrem Arbeitsleben zwar ein Minijob ausgeübt hatten, dazu freiwillig sich für die Aufstockung der Rentenversicherungsbeitrags auf das volle Niveau entschieden haben und somit 35 Jahre lang oder sogar noch länger volle Beiträge gezahlt haben?
Die Zahl der Jahre ist entscheidend, in denen mindestens 0,3 Entgeltpunkte erzielt wurden. Die muss 33 Jahre betragen, bzw. 35 Jahre für den vollen Grundrente-Zuschuss.
Sehr geehrter Herr Urbach,
meine Frau hat ca. 5,5 Jahre mit 0,3 EP. Ansonsten durch Minijob mit Rentenaufstockung und KiErzZeiten insges. ca 35,5 Grundrentenjahre.
Einkommen 2019 dürfte ganz knapp reichen. Nach Kontakt mit einer
Website wird dort gesagt, dass die 5,5 Jahre i.O. sind und zu einer GR
von ca. 35 € führen sollen. Wenn Ihre Ansicht richtig ist, dass auf jeden
Fall 33 bzw. 35 Jahre 0,3 erreicht sein muss, wäre der Denkansatz des
Websitenbetreibers ja wohl falsch oder ?
Also: Meine Antwort bezog sich auf die Frage darüber. Für sich alleine ist sie missverständlich. Sorry dafür.
Wie oben im Text ausgeführt gibt es zwei Bedingungen:
Zunächst muss man mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten haben. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten, nicht aber Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung. Auch bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) entstehen keine Grundrentenzeiten.
Um dieses Kriterium zu erfüllen, braucht man also keine Rentenansprüche von mindestens 0,3 Rentenpunkten im Jahr.
Dann kriegt man aber nur für die Jahre einen Zuschlag, in denen mehr als 30 Prozent des Durchschnittsverdienst in der Rentenkasse versichert wurden (also 0,3 Rentenpunkte erzielt). Das dürfen zwar weniger als 33 Jahre sein, aber wenn in keinem Jahr mindestens 0,3 Rentenpunkte erzielt wurden, gibt es auch keinen Zuschlag.
In den von Ihnen beschriebenen 5,5 Jahren sollte also, so wie Sie es ausführen, ein Grundrentenzuschlag für Ihre Frau entstehen.
Sehr geehrter Herr Urbach,
zunächst vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.
Wenn man sich mit der Grundrente befaßt, fragt man sich auch einiges in
Richtung Einkommensprüfung. Soll es wirklich so vom Gesetzgeber(hier ja wohl Hauptschuldiger die CDU) so gemeint sein, dass die DRV wegen z.B. einer monatlichen GR von 40,00 € jedes Jahr beim FA das Einkommen abfragen muss? Also 2021=2019, 2022=2020,2023=2021?? Das kann doch nicht im Sinne von den Parteien oft propagierten Bürokratieabbau sein oder? Dann müsste man ja auch jedes Steuerjahr
so steuern bzw. auch aufpassen, dass die z.B. 1.950,00 nicht überschritten werden. Vielen Dank! A. Stoff
Ich finde es nicht richtig bei der Grundrente das nicht berücksichtigt wird voll und Teilzeitarbeit wer Vollzeit gearbeitet hat ist im Nachteil. Nur Teilzeitgearbeitet und fast gleiche Rente wie Vollzeit finde ich nicht in Ordnung.
volle Zustimmung … wer nur 50% gearbeitet hat, hat auch nur 50% „eingezahlt“ und sollte auch nur 50% Grundrentenanspruch haben.
Kindererziehung sollte dagegen höher honoriert werden … und zwar in dem Maße, dass Alleinerziehende die nur 50% in den ersten 10 Jahren arbeiten konnten so gestellt sind, als ob sie Vollzeit tätig gewesen wären. Sprich: die während der Kindererziehungszeit (10 Jahre) erwirtschaften Entgeltpunkte sollten auf 100% hochskaliert werden (z.B: 0,4 EP bei 50%-Job gibt 0,8 EP, und 0,4 EP bei 35%-Job gibt 1,14 EP)
Volle Zustimmung, es ist nicht richtig, die Teilzeitarbeit der Vollzeitarbeit gleichzusetzen. Wer es sich leisten konnte, in Teilzeitarbeit zu gehen (Ausnahme alleinerziehend) hatte sicherlich einen sehr guten finanziellen Hintergrund. Wir haben ein ganzes Arbeitsleben nur Vollzeit gearbeitet und unsere Renten liegen in Nähe der hier genannten Beispiele der Teilzeitbeschäftigten. Das ist ungerecht.
An das Finanztip-Team
ich bin jedesmal sehr zufrieden mit Antworten auf viele Fragen, die ich in den Finanztip .Nachrichten finde, ich bedanke mich sehr dafür!
Freundliche Grüße
Ingeborg Spiegel