VW-Konzern in Wolfsburg
Bild: Julian Stratenschulte / dpa

Da der VW-Konzern freiwillig keine Entschädigungen an betrogene Diesel-Käufer zahlt, muss jeder Betroffene allein sein Recht durchsetzen. Doch es gibt immer mehr verbraucherfreundliche Gerichtsurteile zugunsten von Autofahrern, die ihren Betrugsdiesel zurückgeben konnten. Die Anwaltskooperation und Finanztip-Empfehlung vw-verhandlung.de hat laut eigener Aussage bereits mehr als 200 Entscheidungen gegen VW, Audi & Co. gezählt.

Vor einigen Tagen hat das Landgericht Berlin in einem sehr klaren Urteil entschieden, dass Volkswagen als Hersteller mit der Abgasmanipulation seine Diesel-Kunden vorsätzlich in sittenwidriger Weise geschädigt hat (Az. 13 O 108/17). Bemerkenswert daran: Das Urteil richtete sich nicht gegen einen Händler, sondern gegen VW selbst. Der Kläger kann seinen über drei Jahre alten VW Sharan zurückgeben, der damals rund 37.000 Euro gekostet hat. Im Gegenzug muss VW jetzt 33.000 Euro an Schadenersatz zahlen.

Nach Einschätzung der Anwälte von vw-verhandlung.de ist dieses Urteil ein Grundsatzurteil, da das Gericht die bisherige Verteidigungsstrategie von Volkswagen für null und nichtig erklärt habe. Es bleibt abzuwarten, ob VW das Urteil akzeptiert oder in die nächste Instanz geht.

Wer seine Rechte gegen den VW-Konzern noch durchsetzen will, sollte bald aktiv werden, denn Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Hersteller verjähren Ende 2018. Sowohl vw-verhandlung.de* als auch Myright* haben angekündigt, dass sie bis zum 30. Juni noch Mandate annehmen.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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