Ärzte
Bild: kupicoo, iStock.com

Eine falsche Diagnose, verwechselte Medikamente, ein Fehler bei der Operation – manchmal geht beim Arzt etwas gefährlich schief. Nicht immer ist das die Schuld der Mediziner. Doch in jedem vierten Verdachtsfall haben die Krankenkassen einer aktuellen Studie zufolge einen Behandlungsfehler festgestellt, rund 3.500 allein im vergangenen Jahr.

Vermuten auch Sie, dass Ihr Arzt Sie nicht sorgfältig behandelt hat, sollten Sie zuerst ein klärendes Gespräch mit ihm oder der Beschwerdestelle des Krankenhauses versuchen. Kann auch das Ihren Verdacht nicht ausräumen, dann sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Warten Sie nicht zu lange! Die Ansprüche aus Behandlungsfehlern sind nach drei Jahren verjährt.

Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler muss Ihnen die Krankenkasse kostenlos beistehen. Der übliche Ablauf ist so: Die Kasse fordert Ihre Behandlungsunterlagen an und bittet Sie um ein Gedächtnisprotokoll. Ergibt sich daraus für die Krankenkasse ein klarer Verdacht, dann beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten. (Hier ein Merkblatt dazu vom MDK.)

Falls der MDK eine fehlerhafte Behandlung feststellt, bekommen Sie das Gutachten. Damit können Sie dann Ansprüche gegen Ihren Arzt geltend machen. Unser Tipp: Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt für Medizinrecht unterstützen.

Alternativ zur Krankenkasse können Sie sich auch an die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärzte- und Zahnärztekammern wenden. Ein Schlichtungsverfahren ist dort aber nur möglich, wenn auch der Arzt dem zustimmt.

Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

1 Kommentar

  1. Dass die Ansprüche aus Behandlungsfehlern nach einer Frist von drei Jahren ablaufen, hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass betroffene Patienten keinen Schadenersatz mehr verlangen konnten. Daher ist es in der Tat wichtig, sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden. Umso besser ist es, wenn er ausschließlich die Seite von Patienten vertritt.

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.