
Die Abrechnung der Heizkosten ist nicht nur kompliziert, sondern oft auch fehlerhaft. Wir wollten mit Ihrer Hilfe herausfinden, wie schlimm es wirklich ist und baten Sie vor ein paar Wochen, uns Ihre Abrechnungen zuzusenden. Nun haben wir alle überprüfen lassen. Das Ergebnis: Vier von fünf hatten Mängel oder zeigten auffällig hohe Kostenbestandteile. Mit so einem schlechten Ergebnis hatten wir nicht gerechnet.
Insgesamt 87 überprüfbare Abrechnungen hatten wir im Herbst erhalten und unserem Kooperationspartner co2online zur Prüfung übermittelt. Das Ergebnis war an vielen Stellen eindeutig: So kann jeder zweite Leser, der uns seine Abrechnung schickte, die Kosten für Warmwasser direkt um 15 Prozent kürzen. So sieht es die Heizkostenverordnung vor, wenn die Energie zur Erwärmung des Wassers oder der Warmwasserverbrauch nicht gemessen wird. Dasselbe gilt für die Heizkosten, sofern Ihr Vermieter den Verbrauch einfach schätzt, anstatt ihn zu messen. Das betraf zwei der geprüften Abrechnungen.
Ebenfalls fanden wir auf fast jeder zweiten Abrechnung auffällig hohe Preise für verbrauchte Fernwärme sowie Gas: Viele der vom Vermieter gewählten Versorger waren unnötig teuer, Erdgas kam vermutlich oft vom Grundversorger. Fordern Sie den Vermieter im Zweifel auf, einen günstigeren Vertrag zu schließen oder gleich den Gasversorger zu wechseln.
Den Fernwärmelieferanten kann Ihr Vermieter nicht wechseln. Aber die sogenannte Anschlussleistung des Wohnhauses ans Wärmenetz lässt sich korrigieren. Diese ist oft zu groß gewählt. In unserer Stichprobe liegt das geschätzte jährliche Einsparpotenzial in 14 Wohnhäusern bei mehr als 1.000 Euro pro Jahr. Das wären für eine 100-Quadratmeter-Wohnung im Schnitt 300 Euro weniger. Bitten Sie doch Ihren Vermieter, die Anschlussleistung überprüfen zu lassen. Das muss ihn nichts kosten.
Wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung selbst überprüfen können, haben wir in unserem Ratgeber genau beschrieben. Sie können sich auch an Mietervereine oder Verbraucherzentralen wenden. Wenn Sie in Rheinland-Pfalz wohnen, können Sie Ihre Abrechnung direkt an die dortige Verbraucherzentrale senden; die Prüfung kostet 20 Euro.
Sie haben für 2017 noch keine Heizkostenabrechnung erhalten? Dann hat Ihr Vermieter die Frist zum Jahresende verschlafen. Fordern Sie die Abrechnung an. Eine eventuelle Nachzahlung müssen Sie jetzt wegen der versäumten Frist nicht mehr leisten. Ein Guthaben dagegen muss Ihr Vermieter trotzdem auszahlen.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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Mit großem Interesse habe ich den Artikel von Frau Rutschmann zum Thema Heizkostenabrechnung gelesen. Bei der Prüfung meiner Abrechnung für das Jahr 2017 habe ich sofort festgestellt, dass die berechneten Kosten erheblich über dem Durchschnittspreis für Gas liegen. Pech ist nur, dass sich die Vermieterin Deutsche Wohnen eines Wärmelieferanten (Wärme-Contracting) bedient und somit alle Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Der Hinweis, einen günstigeren Gas-Versorger zu suchen, ist damit hinfällig. Ich denke, dass sich mittlerweile eine große Anzahl von Mietern in dieser misslichen Situation befinden und wohl oder übel die überhöhten Energiepreise zahlen müssen. Sollte es dann noch wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Vermietungsgesellschaft und Wärmelieferant geben, so kassiert die Gesellschaft doppelt ab. Mit frustierten Grüßen