Wie Bausparkassen Sparer quälen.
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Für manche Sparer ist ihr alter Bausparvertrag ein letzter Lichtblick in der trostlosen Nullzins-Welt. Je nach Bausparkasse, Tarif und Abschlussdatum freuen sie sich über Zinsen von mehr als 4 Prozent pro Jahr. Allerdings lassen die Bausparkassen fast nichts unversucht, um solche Verträge loszuwerden.

Nicht immer greifen die Bausparkassen sofort zur Kündigung. Was sie stattdessen unternehmen, haben die Verbraucherzentralen jetzt in einer sogenannten Marktwächter-Studie dokumentiert. Daraus haben wir vier Punkte erstellt, die Sie beachten sollten, wenn auch Sie einen gut verzinsten Altvertrag haben:

1. Vorsicht bei vorgeblich besseren, neuen Angeboten

Im einfachsten Fall versuchen die Bausparkassen, ihre Kunden mit sanftem Druck und den üblichen Verkaufstricks („begrenztes Angebot!“) davon zu überzeugen, dass sie mit einem neuen Vertrag viel besser fahren. Wer genau rechnet, stellt aber fest: Den alten Vertrag zu behalten, ist fast immer die bessere Lösung.

2. Lassen Sie sich nicht aus dem Vertrag herauskaufen

Statt Kunden zur Umstellung des Vertrags zu bewegen, setzen manche Anbieter auf schnöden Mammon. Für den sofortigen Ausstieg bietet die Bausparkasse dann zum Beispiel einige Hundert Euro als Prämie. Auch dann gilt aber: Wer den alten Vertrag behält, fährt finanziell meist besser, denn die Prämie ist niedriger als die ausstehenden Zinszahlungen des Vertrags.

3. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, wenn es ernst wird

Manche Anbieter verzichten auf sanftes Geplänkel und fordern gleich im ersten Schreiben ultimativ einen Tarifwechsel von Ihnen oder verlangen die Zahlung nicht geleisteter Sparbeiträge. Im nächsten Schritt drohen sie dann mit Kündigung. Spätestens jetzt sollten Sie sich über Ihre Rechte informieren. Dabei bietet Ihnen unser Ratgeber eine gute Orientierung.

4. Kommt die Kündigung, benötigen Sie professionelle Unterstützung

Spätestens, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt, müssen Sie detaillierter prüfen. Falls Sie Ihren Bausparvertrag komplett vollgespart haben, können Sie nichts tun als sich eine neue Geldanlage zu suchen. Auch wenn Sie schon vor mehr als zehn Jahren eine Nachricht erhalten haben, dass der Vertrag zuteilungsreif ist, müssen Sie wohl in diesen sauren Apfel beißen. Wie das am besten tun, erklärt unser großer Ratgeber Geldanlage.

Ist Ihr Vertrag aber noch nicht voll und nicht so alt und enthält er zum Beispiel einen Zinsbonus, lohnt es sich, weiterzukämpfen. Vereinbaren Sie einen Termin in der nächstgelegenen Verbraucherzentrale oder führen Sie ein Erstgespräch mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, die Kapitalanlage-Streits deckt, ist im Vorteil.

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Dirk Eilinghoff
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Stand:

Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.

2 Kommentare

  1. Ich möchte einen Bausparvertrag abschließen. Gut zu wissen, dass man bei alten Verträgen besser kündigen soll. Ich werde mich genau darüber informieren.

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