Homeoffice
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Wie Du Dein Homeoffice vertraglich regelst

Viele wollen mehr im Homeoffice arbeiten. Du auch? Seit Beginn der Corona-Krise hat jeder dritte Arbeitnehmer zuhause gearbeitet statt im Büro  – viel mehr Leute als je zuvor. Die Krise hat gezeigt, dass Homeoffice gut funktioniert. Aber: Wenn Du Dir in Zukunft häufiger den Weg ins Büro sparen willst, auch wenn kein Virus das nötig macht, dann brauchst Du ein funktionierendes Büro zuhause und die Zustimmung Deines Arbeitgebers.

Bislang gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Das will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zwar ändern, durch ein neues Gesetz. Allerdings hat die Union dagegen noch Vorbehalte. Bis die geklärt sind, hast Du ein Recht aufs Arbeiten daheim nur dann, wenn Du dies mit Deiner Chefin vereinbarst. Bestenfalls ist diese Abmachung Teil Deines Arbeitsvertrags.

 

Homeoffice-Tage, Erreichbarkeit und Ausstattung festlegen

Damit Homeoffice Spaß und nicht Stress macht, solltest Du genau absprechen, an wie vielen Tagen pro Woche Du zuhause arbeiten darfst und wann Du auf jeden Fall im Büro sein musst – für Termine mit Kunden oder wichtige Konferenzen.

Kläre mit Deinen Vorgesetzten auch, welche Arbeitszeiten Du zuhause einhalten musst. Ihr könnt zum Beispiel eine Kernarbeitszeit vereinbaren – ein Zeitraum, in dem Du immer erreichbar bist. Gleichzeitig solltet Ihr bestimmen, wie Du die Arbeitszeit dokumentierst. Das ist wichtig, damit Du im Blick behältst, wie viel Du arbeitest und rechtzeitig Ausgleich schaffen kannst.

Denke beim Arbeiten zuhause auch an Deine Gesundheit. Wenn Du auf Dauer über einen kleinen Laptop gebeugt am Küchentisch arbeitest, macht wahrscheinlich irgendwann Dein Rücken nicht mehr mit. Deshalb gehört auch ins Homeoffice ein vernünftiger Arbeitsplatz mit Bürostuhl, Schreibtisch und Bildschirm. Besprich mit Deiner Chefin, ob sie für die Ausstattung sorgt. Falls nicht, kümmere Dich selbst darum.

 

Belege sammeln und Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Wenn Du Dir selbst einen neuen Schreibtisch oder einen Drucker kaufst, kannst Du einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Du den Gegenstand zu mindestens 10 Prozent beruflich verwendest.

Die Kosten für das Arbeitszimmer selbst lassen sich allerdings nur unter sehr strengen Voraussetzungen absetzen. Hast Du zum Beispiel im Büro weiterhin einen Arbeitsplatz und arbeitest nur ein oder zwei Tage die Woche zuhause, dann kannst Du den Anteil der Miete für Dein Arbeitszimmer nicht geltend machen. Ausnahme: Deine Firma hat während der Corona-Pandemie Homeoffice angeordnet und der Raum erfüllt alle strengen Anforderungen an ein Arbeitszimmer.

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Tenhagens Corona-Podcast


Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

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