
Dein Chef kann auch während der Pandemie von Dir verlangen, dass Du im Büro arbeitest – falls Du im Arbeitsvertrag keine Homeoffice-Regelung hast. Da spielt es auch keine Rolle, ob Du in einem Corona-Risikogebiet lebst, Vorerkrankungen hast oder Dein Kind betreuen musst.
Dein Arbeitgeber muss allerdings dafür sorgen, dass alle im Büro die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können, etwa durch Verschieben von Schreibtischen. Tut er dies nicht, solltest Du ihn auffordern, die Missstände zu beheben. Einfach zuhause bleiben ist keine gute Idee, denn damit riskierst Du Ärger – im schlechtesten Fall sogar die Kündigung.
Erfüllt Dein Arbeitsplatz alle Corona-Anforderungen, musst Du selbst dann ins Büro, wenn Du in einer Gegend mit hohen Infektionszahlen lebst, für die der 15-Kilometer-Radius gilt. Zur Arbeit fahren ist wie Einkaufen nämlich weiterhin ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings bergen gerade öffentliche Verkehrsmittel nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts eine erhöhte Infektionsgefahr.
Unklar ist, ob Du als Risikopatient einen Anspruch auf Homeoffice hast. Im Fall eines 63-Jährigen mit ärztlichem Attest hat das Arbeitsgericht Augsburg entschieden, dass dieser nicht verlangen darf, im Homeoffice zu arbeiten (Az. 3 Ga 9/20). Der Angestellte hat Berufung eingelegt.
Sprich am besten mit Deinem Chef und weise ihn auf die Homeoffice-Empfehlung von Bund und Ländern vom 5. Januar hin. Da steht: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz ‚Wir bleiben zuhause‘ umsetzen zu können.“ Mehr dazu in unserem Ratgeber Homeoffice.
Tenhagens Corona-Podcast
Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.
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