Bild: People Images / GettyImages
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In Corona-Zeiten arbeitet mehr als ein Drittel der Beschäftigten zu Hause. Viele haben auch keine andere Wahl, nachdem der Arbeitgeber sie dazu aufgefordert hat. Gehören Sie dazu? Dann sollten Sie jetzt schon einiges beachten für die Steuererklärung 2020 im nächsten Jahr.

Denn nur wenn Sie die strengen steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen, können Sie dafür sogenannte Werbungskosten absetzen und so Steuern sparen. Vor allem gilt: Es darf Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bescheinigen, für welchen Zeitraum er die Arbeit im Homeoffice angeordnet hat. Arbeiten Sie hingegen freiwillig zu Hause, gehen Sie wahrscheinlich leer aus.

Außerdem muss es sich um einen separaten, büromäßig ausgestatteten Raum handeln, den Sie mindestens zu 90 Prozent beruflich nutzen. Fotografieren Sie am besten zu verschiedenen Zeitpunkten Ihr Arbeitszimmer. Außerdem sollten Sie Ihre dort verbrachten Arbeitstage notieren. Im Gegenzug brechen Ihnen bei der Entfernungspauschale die Werbungskosten weg. Denn Sie können nur die Tage abrechnen, an denen Sie tatsächlich von der Wohnung zum Arbeitsplatz in der Firma gependelt sind.

Unabhängig davon, ob das Finanzamt im nächsten Jahr ein Arbeitszimmer anerkennen wird, sollten Sie alle Belege für berufliche Ausgaben sammeln. Was Ihr Chef nicht erstattet, können Sie als Arbeitsmittel absetzen. Zum Beispiel Druckerpapier, Laserdruckerkartusche oder auch den für berufliche Zwecke gekauften Computer.

 

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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