Blog_T2_krank_im_Urlaub_iStock-wabunzi
Photo: wabunzi / iStock.com

Was tun, wenn man länger krankgeschrieben, der Familienurlaub aber schon gebucht ist? Stornieren oder trotzdem fahren? Die gute Nachricht: In vielen Fällen dürfen Sie trotz Krankschreibung Urlaub machen. Der Urlaub darf allerdings die Heilung nicht gefährden. Eine Jeep-Safari ist nach einem Bandscheibenvorfall also vermutlich nicht die beste Idee.

Wenn Sie kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben sind, also noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen, müssen Sie den Urlaub Ihrem Chef oder der Krankenkasse nicht melden. Hatten Sie bereits Urlaub eingereicht, können Sie sich die Urlaubstage, die Sie krankgeschrieben verbracht haben, wieder gutschreiben lassen.

Anders kann das aussehen, wenn Sie nach sechs Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Falls Sie in Deutschland Urlaub machen, sind Sie nicht verpflichtet, die Kasse zu informieren. Sie sollten allerdings erreichbar bleiben und jemanden bitten, regelmäßig Ihre Post zu öffnen, damit Sie auf Schreiben der Krankenversicherung reagieren können.

Komplizierter wird es, wenn Sie ins Ausland reisen wollen. Dann brauchen Sie die Zustimmung der Krankenversicherung, damit Sie weiter Anspruch auf Krankengeld haben (§ 16 Abs. 4 SGB V). Sie sollten Ihre Kasse möglichst schon mehrere Wochen vor der Reise informieren.

Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Reisepläne und lassen Sie sich bescheinigen, dass die Reise Ihre Genesung nicht beeinträchtigt und Sie alle wichtigen Behandlungstermine wahrnehmen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Krankschreibung für den gesamten Urlaub gilt. Das Attest schicken Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zustimmung zur Krankenkasse. Fast immer zustimmen muss die Kasse, wenn Sie innerhalb der EU bleiben (warum das so ist, lesen Sie hier).

Verpasse keinen aktuellen Geld-Tipp mehr – hol Dir den Finanztip-Newsletter.

 

Falls die Krankenkasse sich weigert, Ihrer Reise zuzustimmen, legen Sie Widerspruch ein. Hilft das nicht, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.

Häufig hat die Kasse keine Wahl und muss Ihrer Reise zustimmen – etwa dann, wenn Sie innerhalb der EU bleiben wollen. Das hat das Bundessozialgericht am 4. Juni in einer mündlichen Verhandlung klargestellt (Az. B 3 KR 23/18 R).

Es ging um einen Versicherten, der eine knappe Woche nach Dänemark in ein Ferienhaus fahren wollte, obwohl er wegen einer Wirbelsäulen-Erkrankung seit Monaten nicht arbeiten konnte und deshalb Krankengeld bekam. Seine Ärztin hatte gegen den Kurzurlaub nichts einzuwenden.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte jedoch Bedenken, dass das lange Sitzen während der Autofahrt nach Dänemark zu einer Verschlimmerung der Krankheit und Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit führen könnte. Deshalb verweigerte die Kasse die Zustimmung – allerdings zu Unrecht.

Denn nach europäischen Regelungen können EU-Bürger ohnehin auch dann Geldleistungen bei Krankheit beziehen, wenn sie sich in einem anderen EU-Staat aufhalten. Das darf die Kasse nicht verhindern, sie hat keinen Ermessensspielraum, sondern muss der Reise zustimmen, wenn der Versicherte für den Zeitraum der Reise krankgeschrieben ist. Die Krankenkasse hätte den Versicherten allenfalls auffordern können, sich im fraglichen Zeitraum ärztlich untersuchen zu lassen oder an einer Heilbehandlung teilzunehmen.

Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

8 Kommentare

  1. Hallo ich bin seit Februar 2021 krankgeschrieben hatte einen Arbeitsunfall mir geht es jetzt wesentlich besser habe auch September 2021 einen Werks Arzttermin Wegen Eingliederung meine Frage ist kann ich jetzt in Urlaub fliegen? Muss ich Das Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Durchgangsarzt melden? Oder kann ich einfach so fliegen.

    1. Hab seit Juni 2021 einen Arbeitsunfall hatte ein Trümmerbruch das untere Bein. Es geht so weit gut das ìch mit krügen laufen kann. Möchte für 3 Monaten nach Kuba , In Urlaub und Heiraten.Kann ich so lange weg bleiben.?????

  2. Wie sieht das aus mit europäischen Staaten, die nicht in der EU sind, wie z.B. Island? Oder Norwegen, Schweiz? Darf man dort trotz Krankengeld- Bezug Urlaub machen?

    1. Hallo Herr Richter, für einen Urlaub außerhalb der EU braucht es die Zustimmung der Krankenkasse. Die trifft eine Ermessensentscheidung basierend auf dem Einzelfall und kann die Zustimmung auch verweigern. Beste Grüße, Julia Rieder

  3. Hallo,meine Tochter ist seit Monaten krankgeschreben und bekommt krankengeld(ab Februar 2020).Die hatte eine psichose und vor 3 Monate war wieder 2 wochen in Uniklinik wegen neue psichose. Die nimmt hoche Dosis von neuroleptika und ist nicht gut konzentriert auch viel müde .Die ist nur am schlafen.Plozlich meiner Mutter hatte Unfall in Bosnien (war ganz krietisch)und ich musste sofort nach bosnien fliegen aber ich wusste nicht was mit meiner Tochter weil die viel Angst hatte allein zusein (ich muss ab und zu immer noch mit meine Tochter schlafen).Dann habe ich meine Tochter überreden das die mit kommt und Oma sieht weil oma hatte sie grosserzogen und habe gedacht das es gut für sie ist was anderes machen das die wieder Lust für Leben hatte.Die hatte ja gesagt obwohl die Lust nur für schlafen hatte aber die hatte kein anderen Wahl.Ich habe direkt Flügel gebuht und direkt und nächste tag sind wir nach Bosnien geflogen.Das war super oma hatte sich gefreut und meine Tochter war wirklich glücklich das die Oma gesehen hatt ,die hatt gepflegt oma also ganz weniger geschlafen als Zuhause.Nach paar Tage sind wir nach Deutschland geflogen weil die wartet ein Platz für Tagesklinik.Weil das risikogebit wir haben Test für covid 19 .Erst nach ein tag wenn ich Zuhause war und mein Kopf ein bisschen beruhigt war weil meiner Mutter besser geht ist mir gefallen das ich nicht Krankenkasse Bescheid gegeben habe und die können das raus finden wenn die das kosten für corona Test übernehmen. Meine Frage ist was soll ich machen wenn die Krankenkasse raus findet ?Das war alles mein Schuld aber ich wollte nur bestens machen. Lg Amra

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.