
Ergänzung vom 8. September 2020:
In unserem Rechtsstreit mit dem privaten Stromanbieter Bürgergas hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in seinem Urteil vom Juli 2019 keine Revision zugelassen. Dagegen haben wir Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingereicht. Diese Beschwerde hat der BGH leider abgewiesen.
Wir bedauern diese Entscheidung, denn wir sehen die Sache nach wie vor anders als das OLG Dresden: Wir sind der Meinung, Affiliate-Links auf Finanztip sind keine Werbung im klassischen Sinn, da kein Werbetreibender eine Verlinkung bei Finanztip kaufen kann. Strikte Bedingung für eine Verlinkung ist und bleibt eine Empfehlung unserer unabhängigen Redaktion. Das haben wir in unserer Stellungnahme zum Urteil (Text unten) ausführlich erläutert.
Selbstverständlich halten wir uns aber an die Vorgaben des OLG Dresden, die wir bereits 2019 auf unserer Website umgesetzt haben.
Zuerst veröffentlicht am 12. August 2019, aktualisiert am 8. September 2020:
Bei Finanztip arbeiten mehr als 40 Menschen daran, bessere Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher ins Netz zu stellen. Und zwar kostenlos, damit sie jeder lesen kann. Auch und gerade diejenigen, die nicht viel Geld haben. Das ist uns in den vergangenen Jahren gut gelungen: Fünf bis sechs Millionen Mal werden unsere Online-Ratgeber im Monat abgerufen und über 700.000 Menschen haben unseren wöchentlichen Newsletter abonniert.
Eine Diskussion sind wir aber nie wirklich losgeworden: die über unsere Finanzierung. Vor allem einige Menschen aus der Versicherungsbranche betrachten das, was wir tun und vor allem wie wir es tun, mit Argwohn. Wir leben von der Verlinkung unserer Inhalte. Unsere Redakteure finden mit detaillierten Analysen und Testverfahren, viel Hintergrundrecherche und genauem Hinhören die richtigen Antworten auf die Fragen der Nutzer – Lösungen eben.
Manchmal ist die Lösung einfach eine Info, etwa wie Eltern Widerspruch einlegen können, wenn die Krankenkasse die ersehnte Familie-Kind-Reha nicht genehmigt hat. Manchmal ist die Lösung das Abraten von einem Vertrag, wenn wir erklären, warum nur die wenigsten Menschen eine Unfallversicherung brauchen.
Oft genug ist die Lösung eine sehr konkrete: Diese Art von Versicherung hilft wirklich und die folgenden drei Tarife aus vielen Angeboten kann unsere Redaktion empfehlen, weil die Tarife gut und preiswert sind. Oder: Das sind die ETFs aus Tausenden Angeboten, die beim Aufbau der Altersvorsorge besonders gut taugen. Oder die Handytarife mit guten Konditionen.
Erst nachdem unsere Redaktion eine solche Produkt-Empfehlungen erarbeitet hat, spricht unser Vertrieb gezielt diese Anbieter an und fragt, ob wir ihr empfohlenes Angebot gleich so – und nur so – verlinken sollen, wie es unsere Redaktion im Ratgeber, Rechner oder Newsletter erarbeitet und dargestellt hat. Diese Verlinkungen heißen Affiliate-Links und funktionieren so: Die Anbieter zahlen an uns eine Gebühr, wenn Nutzer auf den Link klicken oder über den Link einen Vertrag abschließen. Klassische Werbeanzeigen, also Informationen, für deren Inhalt jemand anders als Finanztip verantwortlich ist, gibt es bei Finanztip nicht.
Wenn ein Anbieter unserem Angebot zur Verlinkung zustimmt, haben unsere Nutzer den Vorzug des schnellen Wegs zur guten Lösung. Und die Anbieter gewinnen vielleicht den einen oder anderen neuen Kunden für ihr empfehlenswertes Produkt. Uns hilft das Modell zur Finanzierung unserer Arbeit. Ungefähr zwei Drittel unserer konkreten Produkt-Empfehlungen sind so verlinkt. Das klappt also ganz prima und ernährt die Firma, die Teil der Finanztip-Stiftung ist, also nur die eigene Arbeit finanziert und niemanden reich macht.
Als langjähriger Journalist gehe ich sogar noch einen Schritt weiter und sage, das ist die beste Möglichkeit, auf seriöse Weise Verbraucherjournalismus für alle zu finanzieren. Denn klassische Bezahlmodelle funktionieren im Verbraucherjournalismus zwar ganz gut, aber eben nur für diejenigen, die etwas zahlen können. Wer jedoch wenig Geld zur Verfügung hat, den schreckt jedes Bezahlmodell ab. Und gerade Menschen mit wenig Geld können diese Infos besonders gut gebrauchen. Der Meinung sind im Übrigen auch Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen, die zu Recht darum kämpfen, wenigstens einem Teil ihrer Klientel bestimmte Informationen und Beratungen kostenlos anbieten zu können.
Damit kommen wir zum Anlass einer Diskussion um unsere Affiliate-Links. Wir wurden von einem privaten Energieversorger wegen der Kennzeichnung der Affiliate-Links in unserem Strom- und Gasrechner verklagt. Die erste Instanz, das Landgericht Leipzig, hat die Klage komplett abgewiesen. Das Oberlandesgericht Dresden hat in der zweiten Instanz geurteilt, die Verlinkungen zu den Strom- und Gasrechnern von Finanztip und die Verlinkungen in diesen Rechnern seien einfache Werbung und als solche zu kennzeichnen.
Wir sind der Meinung: Genau das sind sie eben nicht. Dem OLG geht es in seiner Argumentation zentral darum, ob bei einem Klick auf die Links Geld fließt und ob es diese Links auch ohne den redaktionellen Prozess geben kann. Beides legt das Gericht zugrunde und kommt dann zu dem Schluss, dass die Links gesondert betrachtet und behandelt werden müssen – als ausschließlich kommerzielle Kommunikation. Eben das ist unserer Meinung nach nicht richtig, weil es den Entstehungsprozess der Affiliate-Links vollständig außer Acht lässt.
Was unsere Verlinkung von klassischer Werbung unterscheidet, habe ich in der folgenden Übersicht zusammengestellt:
Finanztip ist für alles Geschriebene, alle Videos und sämtliche Inhalte in den Rechnern auf Finanztip redaktionell verantwortlich. Kein Anbieter kann seine Inhalte auf seinen Wunsch hin bei Finanztip platzieren. In unserem Finanzierungsmodell kommen alle Impulse entweder von der Redaktion oder von den Verbrauchern selbst. Da gibt es zunächst das Suchvolumen für ein Thema: eine Statistik darüber, welche Themen die Menschen besonders interessieren. Das ist Grundlage für die Redaktion, sich mit einem Thema zu befassen und dafür eine Empfehlung zu erarbeiten. Wenn diese Empfehlung steht, können Verbraucher auf den dazugehörigen Link klicken. Das ist die notwendige Kette für einen Zahlungsstrom. Wenn einer der Schritte ausfällt, gibt es keine Zahlung. Kein Impuls kommt in diesem Modell jemals vom Anbieter.
Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.
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6 Kommentare
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* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Man kann nicht erwarten das 40 Experten umsonst arbeiten. Das sollte jedem klar sein. Eure Arbeit ist super!
Sehr geehrte Finanztip,
das war ein guter Artikel über das wahrscheinlich schwierige Thema. Darf ich an der Stelle mal fragen, wie da die Abgrenzung zu der Provisionsberatung ist? Diese Berater würde mir ja auch sagen, dass sie erst nach gründlicher Recherche von Experten mir eine Empfehlung aussprechen. Und ungebundene Beratung (wie Mlp, Tecis, usw) sagen ja auch, dass die Versicherer sich nicht bei ihnen einkaufen können. Und ob ich dann über einen Affiliate Link oder eine Provision bezahlt werde, ist dann ja prinzipiell gleich?
Bitte versteht das nicht als Kritik, sondern ernst gemeinte Frage. Ich bin Fan eurer YouTube-Videos und Saidi hat mir schon oft weitergeholfen.
Liebe Grüße und macht weiter mit der guten Arbeit.
Arvid
Vielen Dank für eure tolle Arbeit.
Sehr spannend die Hintergründe zur Finanzierung zu lesen und vielen Dank für die tolle Arbeit und die hohe Transparenz. Bitte weiter so und leider kann ich die Entscheidung des Gerichts auch nicht nachvollziehen.
Lieber Thorsten,
zunächst vielen Dank für Dein positives Feedback, das freut uns sehr.
Zu Deiner Frage: Der Fall, den Du schilderst, kommt tatsächlich regelmäßig vor. Aktuell ist ca. jede dritte Empfehlung nicht verlinkt. Dann nennen wir die Empfehlung nur. Wie das aussieht, kannst Du Dir z.B. im Ratgeber zu den Prepaid-Kreditkarten ansehen: https://www.finanztip.de/kreditkarten/prepaid-kreditkarte-test/. Da sind mehrere Empfehlungen (z.B. Volkswagen Bank, Commerzbank) nicht verlink. Viele Grüße Hermann
Hallo, vielen Dank für die Aufklärung und großen Respekt an eurer Arbeit! Ihr macht das wirklich super und habt mir schon bei einigen Themen weitergeholfen.
Eine Frage stelle ich mir zu diesem Thema allerdings. Wenn die Redaktion eine Produkt-Empfehlung erarbeitet hat, den Anbieter um Verlinkung fragt und dieser der Verlinkung nicht zustimmt, was passiert dann mit der Produkt-Empfehlung? Wird dieser dann ohne Verlinkung platziert? Oder ist dieser Fall noch nie aufgetreten?
Viele Grüße
Thorsten