Rechnungen
Bild: Ana Luz Crespi / Stocksy

Inkassofirmen dürfen seit diesem Monat deutlich weniger Gebühren verlangen. Bei einer Rechnung unter 500 Euro zahlst Du zum Beispiel nun höchstens knapp 30 Euro Inkassogebühren. Bisher war es mehr als doppelt so viel. Voraussetzung ist, dass Du nach der ersten Aufforderung zahlst.

Neu ist außerdem eine weitere Gebührenstufe. Bei Forderungen unter 50 Euro dürfen Inkasso-Unternehmen noch maximal 18 Euro verlangen, wenn Du nach der ersten Mahnung zahlst. Das ergibt sich aus den geänderten Vergütungssätzen für Rechtsanwälte, die gesetzlich geregelt sind.

Hast Du Post von einem Inkasso-Büro bekommen? Dann kannst Du mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Gegen überhöhte Mahngebühren kannst Du Dich mit unseren beiden Musterbriefen aus diesem Ratgeber wehren.

Bevor sich ein Inkasso-Unternehmen bei Dir meldet, erhältst Du aber in der Regel mindestens eine Mahnung. Erst wenn Du dann bis zu einer bestimmten Frist nicht zahlst, bist Du rechtlich „in Verzug“. Dann darf die Gläubigerin ein Inkasso-Unternehmen einschalten.

In bestimmten Fällen ist keine Mahnung nötig. Zum Beispiel wenn auf der Rechnung eine konkrete Frist genannt ist, wie „zahlbar bis zum 20. Oktober“. Das Gleiche gilt, wenn ein Gesetz regelt, wann Du zahlen musst. Das ist zum Beispiel bei der Miete der Fall. Hier gilt: Zahlung spätestens bis zum dritten Werktag des Monats. Hast Du bis dahin nicht überwiesen, gerätst Du direkt in Verzug.

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Timo Halbe
Autor

Stand:

Timo Halbe ist Redakteur für Geldanlange bei Finanztip. Er kümmert sich um alle Themen rund um Depots, ETFs und Börse. Timo hat wirtschaftspolitischen Journalismus an der TU Dortmund studiert und machte sein Volontariat beim Magazin Finanztest. Vor seiner Zeit bei Finanztip war er freier Verbraucherjournalist und schrieb unter anderem ein Ratgeber-Buch zur Geldanlage mit Neobrokern.

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