
Die Arbeit läuft plötzlich völlig anders als noch vor ein paar Tagen: Wer kann, arbeitet zu Hause, für andere gibt es im Moment gar keine Arbeit, wieder andere schützen sich so gut es geht vor den unvermeidlichen Kontakten. Und es gibt ganz neue Konflikte: Was gilt, wenn der Chef sagt, wir sollen ab sofort nur noch halbe Tage arbeiten? Oder wir sollen unseren Urlaub nehmen? Unbezahlt die Kinder daheim betreuen?
Wichtig ist: Ihr Chef kann nicht einfach die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit verkürzen. Das muss er mit Ihnen besprechen. Einfach in den Urlaub schicken darf Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht.
Aber er darf Betriebsferien oder Betriebsurlaub anordnen – das gilt dann aber für alle Angestellten. Dann muss er Ihr Gehalt in voller Höhe weiterzahlen. Sie können sich mit ihm auch auf bestimmte Maßnahmen einigen, zum Beispiel darauf, dass Sie Ihre Überstunden abfeiern. Wichtig ist, dass Sie gemeinsam gute Lösungen finden. Denn Betriebe, die Corona hart trifft, könnten betriebsbedingte Kündigungen aussprechen.
Eventuell gibt es Kurzarbeitergeld. Das muss allerdings Ihr Chef für Sie beantragen. Finanziell sind Sie dann abgesichert. Wer etwa seine Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren muss, bekommt zusätzlich zur Hälfte seines Gehalts das Kurzarbeitergeld. Das sind für Arbeitnehmer mit Kind zwei Drittel des ausgefallenen Nettolohns und für alle anderen 60 Prozent.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Im Betrieb (Bäckerei, Konditorei) ist auch Kurzarbeit angemeldet. Allerdings wie immer nur in der Produktion. In der Zeit machen wir Überstunden. Wie sind die Urlaubstage geregelt in der Kurzarbeit wenn der Arbeitsvertrag Teilzeit 30 Std Woche?
Meine Freundin arbeitet als Ergotherapeutin. Ihre Chefin hat gesagt, dass sie entweder alle KollegInnen entlassen muss oder alle unterschreiben statt der bestehenden 35-Stunden-Verträge neue 20-Stunden-Verträge. Kurzarbeit wollte die Chefin nicht beantragen. Ich finde das nicht richtig, aber meine Freundin hat den neuen Vertrag unterschrieben. Hätte sie das nicht getan, hätte sie bei Kündigung wenigstens Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jetzt arbeitet sie für das halbe Gehalt und hat keinen Anspruch darauf, wieder mehr Stunden nach der Krise arbeiten zu gehen. Kann man die Unterschrift noch widerrufen? Hätte meine Freundin dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Kann ich wenn ich Teilzeit arbeiten bin. Und meine Überstunden abbuchen. Und was bekomme ich den für Geld.
Eine Frage zur Kurzarbeit: kann man noch kurz vor Eintritt oder schlimmstenfalls bereits während des Bezuges von Kurzarbeitergeld die Steuerklasse wechseln, um den Auszahlungsbetrag zu erhöhen oder wird dies ähnlich wie beim ALG1 nicht berücksichtigt?
Welche Steuerklasse bei der Berechnung des Kurzarbeitergeld sberücksichtigt wird, hängt von den Eintragungen in der elektronischen Lohnsteuerkarte an. Wird eine Eintragung geändert, dann ist sie für einen bereits abgerechneten Kalendermonat unbeachtlich. Ansonsten ist die Änderung bei der Abrechnung des darauffolgenden Monats zu berücksichtigen. Das ergibt sich aus den Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit.
Da bin ich im Moment ja noch ganz froh. Job ist recht sicher und Urlaub wollten wir dieses Mal spontan machen. Irgendwelche Hotels in Davos oder im Prättigau ansteuern und von dort dann weitersehen. Stornieren spart man sich somit auch. Trotzdem alles andere als schön. Home Urlaub ist nicht so meins… :/