
Der Jahresurlaub wird für viele Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook immer mehr zum Horror: Nicht nur, dass statt Strandurlaub in Thailand nun Urlaub auf Balkonien angesagt ist. Auch fühlen sich die Kunden allein gelassen und müssen sogar fürchten, dass ein Teil ihres Geldes futsch ist. Denn Thomas Cook ist so groß, dass die gesetzliche vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisen nicht funktioniert – die gesetzliche Haftungssumme von 110 Millionen Euro ist schlicht zu gering.
Im Fall von Thomas Cook sollte die Zurich Versicherung die Reisepreise erstatten. Die Auszahlung sollte der Dienstleister Kaera übernehmen. Doch der schrieb den Betroffenen vor kurzem: „Leider wird die [versicherte] Summe bei weitem nicht ausreichen, um die Ersatzansprüche aller Kunden der insolventen Thomas-Cook-Gesellschaften zu befriedigen.“ (Hier der ganze Brief.) Auch sahen die Kunden noch keinen Cent, obwohl die Versicherer nach einer Pleite eigentlich umgehend erstatten müssen.
Es ist paradox: Während man sich als Urlauber bei einem renommierten Anbieter sicherer fühlt als bei einem kleinen Anbieter, ist man bei letzterem besser abgesichert. Denn die Haftungssumme von 110 Millionen reicht dann aus.
Die Zurich lässt sich Zeit
Laut Gesetz muss die Zurich unverzüglich das zurückzahlen, was der Reisende geleistet hat. Reicht die Haftungssumme nicht aus, kann der Versicherer von jedem Urlauber später einen Anteil zurückverlangen. So die Theorie – doch die Zurich hält sich nicht daran und will erst einmal die Quote berechnen.
Was tun? Bei der Insolvenz von Air Berlin oder Niki machten viele Verbraucher gute Erfahrung mit dem sogenannten Chargeback, dem Käuferschutz der Kreditkarte. Auch Pauschalurlauber, die mit Kreditkarte gezahlt haben, können über das Chargeback-Verfahren Geld zurückbekommen – und zwar die Differenz zwischen gezahltem Reisepreis und dem Anteil, den die Versicherung zurückzahlt. Das geht allerdings erst, wenn klar ist, wie viel die Zurich zahlt. Ein Teufelskreis.
Es bringt für Pauschalreisende also nichts, bereits jetzt einen Chargeback-Antrag bei der Bank zu stellen. Die Voraussetzungen sind aus unserer Sicht zurzeit noch nicht erfüllt. Und Achtung: Ist ein Chargeback einmal offiziell gescheitert, nachdem Ihre Bank es angestoßen hat, dann können Sie es nicht ein zweites Mal auslösen.
Sie müssen für das Chargeback erst die Ablehnung der Zurich abwarten. Braucht die Zurich dafür länger als 60 Tage, nachdem Sie das Geld von der Versicherung eingefordert haben, dann ist ein Chargeback allerdings möglich. Weitere Fragen beantworten wir im Blog.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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8 Kommentare
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Hallo!
Muß ich als Einzelner gegen den Staat klagen um mein Geld für nicht Erbrachte Leistungen zurückzubekommen oder gibt es da eine Sammelklage?
Wie stehen meine Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme um mein Geld zurückzubekommen?
Was können wir machen, die den Reisepreis überwiesen haben…und nicht Lastschrift gemacht haben ???
Leider nichts. Das Geld ist unwiderbringlich weg. Das Problem aktuell, Streitpunkt sind noch die 80 Millionen Euro für die Rückholaktion der Urlauber und das Geld an die Hotels damals. Zurich will diese abziehen berechtigterweise (auch wenn das Verbrauchsministerium das anders sieht-aber wenn die die EU Rechtlinie so schlecht umsetzen selber Schuld) , so das noch 30 Millionen übrig sind, das wird per Quote verteilt. Da gehen die zahlen auseinander von 180.000 bis 650.000 betroffenen. Daher steht die Staatshaftungsklage im Raum, da das Gesetz sehr schlecht gemacht wurde trotz EU Richtlinienvorgabe, das die komplette Summe abgesichert sein muss…
Guten Tag!
Zu diesem Thema habe ich eine Frage: Da ich zum meine Tochter zum Zeitpunkt der Insolvenzen noch mit Bucher verreist war, habe ich mir den Sicherungschein mal genauer angesehen. Ausgestellt war dieser auf Bucher Reisen und Öger Tours GmbH, nicht auf Thomas-Cook-Gruppe. Müsste demzufolge die Haftungsgrenze nicht nur für diese Gesellschaft gelten, sprich €110m je Gesellschaft?
Da meine Tochter ihren Urlaub problemlos noch zu Ende bringen konnte, bin ich eigentlich nicht betroffen, sondern nur neugierig.
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
So wie ich das verstanden habe, bezieht sich der Deckel von 110 Mio. auf den Versicherer pro Geschäftsjahr, nicht auf die Veranstalter. D.h. die Größe des Veranstalters ist zunächst egal. Relevant ist wie viele Sicherungsscheine insolventer Veranstalter auf eine Versicherung laufen. Da es meines Wissens nur zwei mögliche Versicherer gibt, ist das Risiko für alle – außer die Verbraucher – also mehr als überschaubar. Vielleicht habe ich das aber auch missverstanden.
Interessant wäre auch die Frage, was bei der Geschäftsjahresbetrachtung zugrunde liegt. Wenn es der Zeitpunkt der Reiseverweigerung wäre, müssten zumindest die Kunden aus November/Dezember auf einen neuen Topf von 110 Mio. Anspruch haben, weil das Geschäftsjahr der Zurich Ende Oktober endet. Dazu finde ich aber nichts.
Das würde aber im Widerspruch zu folgendem Absatz stehen, denn dann wäre die Größe des Anbieters ja egal…
„Es ist paradox: Während man sich als Urlauber bei einem renommierten Anbieter sicherer fühlt als bei einem kleinen Anbieter, ist man bei letzterem besser abgesichert. Denn die Haftungssumme von 110 Millionen reicht dann aus.“
Ja. Über diese Passage habe ich mich auch gewundert. Meines Wissens steht im Gesetz, dass der Kundengeldabsicherer seine Leistungen nach dem Gesetz auf 110 Mio. deckeln kann. Von Veranstalter steht da nichts. Aber vielleicht habe ich es einfach nicht verstanden. Andererseits haben wir die TC Touristik GmbH als Veranstalter im Sicherungsschein stehen und es ist keine Rede davon, dass für die ein eigener Topf bereitstünde…
Der Topf gilt für alle, auch Tour Vital ist noch mit rein gerutscht durch seine Insolvenz. Daher ein Topf mit 110 Millionen für alle. Wahrscheinlich abzüglich 80 Millionen für Rückholaktion damals.