Demonstrantin für den konsequenten Brexit.
Demonstrantin für den konsequenten Brexit. Bild: Frank Augstein / AP / dpa

Wenig ist derzeit so schwer einzuschätzen wie der Brexit: Noch immer ist unklar, ob sich die Briten in einem geordneten Verfahren von uns scheiden lassen – oder ohne Vereinbarungen, „No deal“ genannt.

Gibt es einen Austrittsvertrag, gelten die meisten Regeln der EU für eine Übergangszeit weiter: bis Ende 2020. Doch ohne Deal ist Großbritannien für uns von einen Tag auf den anderen ein Drittland.

Deshalb hier die wichtigsten Antworten für alle, die auf der Insel einen Urlaub gebucht haben, eine Dienstreise planen – oder in Großbritannien studieren. Das passiert bei einem „No deal“-Brexit:

1. Für die Reise nach England genügt auch weiter ein Personalausweis. Ein Visum wird erst nötig sein, wenn Sie länger als 90 Tage innerhalb eines halben Jahres nach Großbritannien reisen. Darauf haben sich EU und die Briten festgelegt.

2. Es werden Zölle wie bei Drittländern eingeführt, und Sie dürfen weniger Alkohol, Tabak und Ähnliches mitnehmen. Sie werden es auch deutlich schwerer haben, Ihr Haustier mitzubringen. Alle Details finden Sie in diesem PDF der EU-Kommission.

3. Die neuen Kontrollen werden wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung an Häfen und Flughäfen führen. Aber alle Airlines dürfen auf Flügen zwischen EU und Großbritannien für eine Übergangsfrist von einem Jahr nach einem harten Brexit starten und landen.

4. Die europäischen Fluggastrechte bei Storno und Verspätung gelten weiter, weil die Briten das EU-Recht in nationales Recht überführt haben. Allerdings sind Verzögerungen und Ausfälle durch den Brexit selbst wahrscheinlich kein Grund für eine Erstattung.

5. Die Voraussetzung für „Roam like at home“ entfällt. Es könnten also wieder Extragebühren erhoben werden, wenn Sie mit Ihrem Handy im Urlaub auf der Insel surfen und telefonieren. Achten Sie also auf die Mitteilungen Ihres Telefonanbieters.

6. Sie brauchen eine spezielle Krankenversicherung wie für Reisen in Drittländer. Die normale Versicherungskarte gilt nicht mehr. Wir empfehlen ohnehin – auch für Reisen innerhalb der EU – eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.

7. Wenn Sie mit dem Auto nach Großbritannien fahren, brauchen Sie womöglich wieder eine Grüne Versicherungskarte. Fragen Sie Ihre Versicherung. Immerhin: Der EU-Führerschein wird weiter von den Briten anerkannt.

8. Flüge innerhalb der EU: Sie haben vielleicht davon gehört, dass britische Fluglinien nach einem Brexit keine Flüge mehr innerhalb der EU fliegen dürfen. Das dürfen nur Fluglinien, die mehrheitlich im Besitz von Aktionären in der EU sind, und von diesen auch kontrolliert werden. Die EU gibt aber eine siebenmonatige Frist, das zu gewährleisten. Dazu müssen die britisch geführten Airlines innerhalb von zwei Wochen nach dem Brexit Pläne vorlegen, wie sie das gewährleisten können.

Zu den Fluglinien, die mehrheitlich in der Hand britischer Investoren sind, gehören Easyjet und Ryanair, aber auch Condor, Tui sowie Iberia und Vueling. Alle betroffenen Fluglinien bereiten sich nach eigenen Angaben auf einen harten Brexit vor. Easyjet zum Beispiel verpasst die EU-Quote bei den Eigentümern nur knapp – und wird deshalb vergleichsweise wenig Schwierigkeiten haben. Ryanair will im Fall der Fälle das Stimmrecht seiner britischen Aktionäre beschneiden.

9. Studium in UK: Wer schon in Großbritannien studiert, kann das weiter tun. Das Aufenthaltsrecht bleibt bestehen, Bafög fließt weiter. Auch wer sich zum Zeitpunkt des No-deal-Brexit in Großbritannien im Rahmen des Programms Erasmus+ aufhält, kann das geplante Studium abschließen und erhält weiter die vereinbarten Zahlungen.

Was sich sonst noch für Verbraucher beim Einkauf in englischen Online-Shops und im Verbraucherrecht ändert, finden Sie gut zusammengestellt auf den Seiten des Europäischen Verbraucherzentrums.

Alle Maßnahmen, die die EU-Kommission getroffen hat, um Nachteile für EU-Bürger durch einen No-deal-Brexit zu vermeiden, finden Sie hier. Die EU-Kommission hat außerdem eine (aus dem Festnetz) gebührenfreie Hotline eingerichtet: 00800 67891011.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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