
Wenn Dein Kind in Quarantäne kam und Du nicht arbeiten konntest, weil Du es zu Hause betreuen musstest, fiel Dein Einkommen bis jetzt vollständig weg. Eine Ausgleichszahlung für den fehlenden Lohn war nur bei Schließung der Kita oder Schule vorgesehen (und auch dafür sind die Hürden sehr hoch). Dieser Unsinn ist nun vorbei: Die Verdienstausfallenschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) kannst Du auch vom Arbeitgeber bekommen, wenn Dein Kind einzeln in Quarantäne muss. Übrigens: Dem Arbeitgeber entsteht dadurch kein Nachteil. Das Geld wird zwar von ihm ausgezahlt, er erhält es aber vom Staat zurück.
Musst Du Dein Kind in Quarantäne betreuen, kannst Du zudem bis Ende März 2021 Entschädigung erhalten. Bisher war geplant, die Hilfe Ende des Jahres abzuschaffen. Diese und weitere Nachbesserungen hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen (drittes Bevölkerungsschutzpaket). Das neue Gesetz ist seit gestern in Kraft.
Achtung: Entschädigungen nach dem IfSG sind zwar steuerfrei, aber erhöhen Deinen Steuersatz. Ab 410 Euro dieser Lohnersatzleistungen darfst Du nicht vergessen, nächstes Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Übrigens: Keine Entschädigung bekommst Du, wenn Du auf Grund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne musst und daher nicht arbeiten kannst. Das war eigentlich fast klar und ist nun Gewissheit.
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