
Schulen und Kitas sind nunmehr überall in Deutschland dicht – und bleiben es in den meisten Bundesländern mindestens noch vier bis fünf Wochen. Viele Eltern müssen ihre Kinder jetzt selbst betreuen, aber auch arbeiten. Das kann trotz allem gelingen.
Wenn niemand anderes Ihre Kinder betreuen kann, dürfen Sie zu Hause bleiben. Wichtig ist aber, dass Sie Ihren Vorgesetzten darüber informieren. Da Sie unverschuldet nicht zur Arbeit gehen können, bekommen Sie eventuell Ihr Gehalt für wenige Tage weitergezahlt. Arbeitsminister Hubertus Heil hat Firmen immerhin aufgefordert, Gehälter und Löhne eine Woche lang weiterzuzahlen.
Um die Kita- und Schulschließungen zu überbrücken, reicht das aber nicht. Sie sollten deshalb mit Ihrem Arbeitgeber eine Lösung finden. Vielleicht können Sie zu Hause weiterarbeiten, fragen Sie nach Homeoffice. Haben Sie Gleitzeit, bieten Sie an, zu den Zeiten zu arbeiten, in denen Ihr Partner auf die Kinder aufpasst – etwa am Abend. Funktioniert beides nicht, können Sie Überstunden abbauen und Urlaub nehmen. So beziehen Sie weiterhin Ihr Gehalt. Als letzte Option bleibt, unbezahlt Urlaub zu nehmen.
Viele Eltern fragen sich auch, was mit den Gebühren für die geschlossene Kita ist. Einige Städte wie Kiel, Lübeck, Jena, Ludwigsburg, Halle oder Karlsruhe wollen diese erstatten oder gar nicht erst einziehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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