Mädchen beim Filmabend
Bild: Antonio_Diaz, iStock.com

In vielen Familien ist der Fernseher schon abgemeldet als wichtigstes Gerät zum Filmeschauen. Vor allem Kinder und Jugendliche schauen gerne auf dem Handy oder Tablet. Das ist praktisch, aber leider nicht ohne Tücken.

Auf der Suche nach Filmen im Internet kann Ihr Kind auf falsche Film-Portale stoßen. In Anlehnung an das echte und legale Film-Portal Netflix haben diese Seiten gerne Namen mit „flix“ oder auch „play“ und „stream“. Filme gibt es auf den Seiten meist keine zu sehen, dafür werden die Nutzer erstmal aufgefordert, ihre persönlichen Daten einzugeben. Wer das tut, bekommt Rechnungen, Drohungen und Inkassobriefe für ein angebliches Abo.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es niemals persönliche Angaben im Internet eingibt, wenn Sie nicht dabei sind. Falls es doch passiert ist: Zahlen Sie nicht und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die ganze Masche näher untersucht und auch eine Liste mit dubiosen Anbietern veröffentlicht.

Aber auch vor Seiten und Apps, mit denen man tatsächlich Filme sehen kann, sollten Sie Ihr Kind warnen. Bereits das Anschauen eines Films (Streaming) auf einer offensichtlich illegalen Plattform wie kinox.to gilt als Urheberrechtsverletzung. Das wird bislang allerdings kaum geahndet. Anders sieht es aus, wenn die App oder Webseite den Film an andere Nutzer sendet. Meist geschieht das völlig unbemerkt, es lässt sich aber in vielen Routern technisch unterbinden. Verstöße werden im Gegensatz zum reinen Streaming recht häufig abgemahnt. Rund 150 Euro Anwaltskosten plus Schadensersatz werden dann fällig. In Summe sind das schnell mal 1.000 Euro – pro Film.

Vertrag mit Ihrem Kind

Falls Ihr minderjähriges Kind über Ihren Internetanschluss illegal Filme, Musik oder Software lädt, müssen Sie womöglich dafür haften. Es klingt etwas weltfremd und schräg, aber so ist die Justiz manchmal: Sie sollten Ihr Kind „belehren“, was es im Internet tun darf und was nicht, und das schriftlich festhalten. Dann können Sie wahrscheinlich nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter haftbar gemacht werden. Einen entsprechenden Mustervertrag hat die Medienrechts-Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke erstellt.

Wie Sie sich bei einer Abmahnung richtig verhalten

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, prüfen Sie zuerst, ob sie echt ist. Gefälschte Abmahnungen von Kriminellen sind auch so eine Masche. Diese kommen oft per E-Mail, echte dagegen meist per Brief. Allerdings ist das nicht immer so, daher sollten Sie in beiden Fällen aufmerksam und kritisch hinschauen.

Auf eine echte Abmahnung sollten Sie unbedingt reagieren. Unterzeichnen Sie aber nicht einfach die mitgeschickte Unterlassungserklärung, sondern ändern Sie diese möglichst zu Ihren Gunsten ab. Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

Serie Kinder und Handy

Mittlerweile haben viele Kinder schon in der Grundschule Handys. Dadurch sind sie bereits früh Kaufentscheidungen ausgesetzt und geraten in Gefahr, in Kostenfallen zu tappen. In unserer Serie lesen Sie, wie Sie Ihre Kinder schützen können.

1. So schützen Sie Ihr Kind vor der App-Falle
2. Kostenfalle Werbebildchen
3. Wenn ein Film 1.000 Euro kostet

Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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