Mann am Friedhof
Bild: Ajkkafe / GettyImages

Erbrechtsfragen können ganz schön knifflig sein, vor allem wenn es kein Testament gibt und eher entfernte Verwandte versterben. So erging es Finanztip-Leserin Claudia nach dem Tod ihres Cousins. Claudia wollte wissen: Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Es gibt nur noch diese Erben: Claudia selbst und ihre Schwester als Cousinen mütterlicherseits, einen Cousin väterlicherseits und eine „Halbtante“. Das ist die Tochter aus der zweiten Ehe des Großvaters, also die Halbschwester der verstorbenen Mutter von Claudia und der verstorbenen Mutter des Erblassers. Okay, das ist kompliziert, deshalb haben wir eine Skizze gemacht:

Der Cousin von Claudia hatte keine Kinder (das wären Erben 1. Ordnung). Seine Eltern sind ebenfalls verstorben und er hatte keine Geschwister (Erben 2. Ordnung). Damit bleiben nur Erben der 3. Ordnung – also Großeltern und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB). Würden die vier Großeltern noch leben, bekäme jeder ein Viertel. Dieser Anteil verteilt sich nach deren Tod auf ihre „Linien“.

Beginnen wir mit der väterlichen Seite (rechts): Das Viertel der Großmutter bekommt der Cousin ganz rechts, genauso wie das Viertel des Großvaters. Damit steht ihm die Hälfte des Erbes zu.

Das Viertel der Großmutter mütterlicherseits geht an Claudia und ihre Schwester, jede bekommt ein Achtel. Das Viertel des Großvaters mütterlicherseits geht zur Hälfte an die Halbtante und zur Hälfte an die beiden Cousinen. Claudia und ihrer Schwester bekommen damit jeweils 1/8 plus ein 1/16 – also 3/16.

Tipp: Um herauszufinden, wer wie viel nach dem Gesetz erbt, machst Du am besten eine Skizze Deiner Familienverhältnisse. Orientiere Dich dabei an unseren Beispiel-Grafiken im Ratgeber zur Erbfolge.

Hinweis: Bei der Bezeichnung der Tante ist uns in der ursprünglichen Version dieses Textes ein Fehler unterlaufen: Sie ist nicht die Stieftante, sondern die Halbtante, da sie das Kind des gemeinsamen Großvaters ist.  Wir haben das entsprechend korrigiert.

Zum Ratgeber

Verpasse keinen aktuellen Geld-Tipp mehr – hol Dir den Finanztip-Newsletter.
Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

3 Kommentare

  1. Kürzlich verstarb mein kinderloser Cousin Peter, und ich stand vor der Frage, wie das Erbe aufgeteilt wird. Ich wusste, dass Peter keine direkten Erben wie Kinder oder Geschwister hatte. Nach einiger Recherche stellte ich fest, dass in solchen Fällen die Erben der 3. Ordnung, also Großeltern und deren Abkömmlinge, ins Spiel kommen. Es war eine komplexe Situation, die ich ohne rechtlichen Rat nicht hätte navigieren können. Ich war überrascht zu erfahren, dass ich und einige andere Verwandte tatsächlich Anspruch auf einen Teil von Peters Erbe hatten.

  2. Bin ich von meiner Cousine die in unserm Elternhaus gelebt hat Erbberechtigt ?? Bitte um Antwort Dankeschön

  3. Die noch komplexere Erbfrage:
    Der Erblasser hinterlässt eine geschäftsunfähige Mutter, für die er bis zu seinem Tod die Vormundschaft innehatte. Er setzt den Siefsohn seiner Tante (Schwester der Mutter) als Erben ein. Sind noch andere Verwandte (Onkel, Tanten, Gousins und Cousinen) erberechtigt und wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Gilt der Stiefsohn der Tante als Verwandter?
    Es gilt Deutsches Erbrecht.

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.