Kinderbetreuung
Bild: Georgijevic / GettyImages

Nach und nach kehren die ersten Schüler zurück in ihre Schule – vor allem die Abschlussklassen. Im Mai folgen weitere Jahrgänge. Doch die Kleinen in Grundschulen und Kindertagesstätten müssen immer noch zu Hause bleiben. Gleichzeitig müssen jetzt viele für die Arbeit wieder aus dem Haus: Lehrer und Verkäufer zum Beispiel.

Doch selbst wer zuhause arbeitet, hat es nicht einfach: Kleine Kinder fordern viel Aufmerksamkeit. Was also tun?

 

Notbetreuung für mehr Kinder möglich

Etwas Entlastung gibt es: Alleinerziehende können künftig grundsätzlich die Notbetreuung für Schüler und Kita-Kinder nutzen – auch wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Außerdem haben viele Bundesländer die Liste dieser Berufe erweitert: Berlin hat etwa Briefträger und Steuerberater dazugenommen, Bremen Tankstellenwarte und Hafenarbeiter.

Es genügt, dass ein Elternteil in einem solchen Beruf arbeitet – es müssen nicht mehr beide sein. Die neuen Regeln gelten je nach Bundesland ab Montag oder ab 4. Mai. Grundsätzlich wird die Notbetreuung nur gewährt, wenn sich die Kinder nicht anders betreuen lassen – etwa im Homeoffice oder durch den Partner.

 

Keine Notbetreuung? Dann beantragen Sie Lohnersatz oder verringern Sie die Arbeitszeit

Fallen Sie nicht unter die Notbetreuung, bleibt für Sie leider der Ausnahmezustand bestehen. Können Sie nicht zur Arbeit gehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Lohnersatz. Arbeiten Sie im Homeoffice, gibt es Alternativen: In Berlin ist ab Montag eine private Betreuung von bis zu drei Kindern erlaubt. Sachsen-Anhalt lässt es zu, wenn sich ein Kind mit einem Freund oder einer Freundin im Freien trifft. Mit den Eltern des anderen Kindes könnten Sie sich beim Aufpassen abwechseln – und hätten Zeit zum Arbeiten. Ratsam ist es aber, sich immer mit denselben Familien zusammenzutun, das senkt das Risiko, das Coronavirus einzufangen.

Schließlich kann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen: Seit 2019 gibt es in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern ein Recht auf Brückenteilzeit. Das bedeutet, Sie können vorübergehend Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Wer dann Probleme mit den Finanzen hat, kann noch im Mai und Juni die Zahlung von bestimmten Rechnungen aufschieben. Zudem sollten Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag beantragen können. Denkbar ist auch, dass Sie einen Teil Ihrer Arbeitszeit auf die Samstage schieben – damit Ihr Partner die Kinder nehmen kann.

 

Plan in Niedersachsen und Thüringen: Alle Schüler zurück in den Schulen im Juni

Wie es mit den Kitas und Schulen weitergeht, steht meist noch nicht fest. Nur Niedersachsen und Thüringen haben Konkretes vorgelegt: Im Juni sollen dort alle Schüler wieder zurückkehren. Die Kitas will Thüringen im Mai schrittweise wieder öffnen. Aber bis dahin kann noch viel passieren.

Zum Ratgeber

 

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Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

1 Kommentar

  1. Eines ist sicher, dieses Jahr ist komplett anders als bisherige. Ihr wisst ja sicherlich warum. Coronavirus hat nicht nur unsere Economy bedroht, sondern auch die Ausbildung von unserer Kinder. Im Vergleich zu letzten Jahr ist dieses Schullesjahr etwas völlig anders. Die Schüler müssen sich jetzt an einem komplett neue Unterricht dran gewöhnen

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