Notrufsystem
Bild: IMAGO / blickwinkel

Ein kleiner Knopf, der Leben retten kann – rund 350.000 Menschen in Deutschland nutzen ein Hausnotrufsystem. Wer im Pflegeheim wohnt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Alle anderen nicht. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält diese Praxis in einem jetzt veröffentlichten Urteil für unrechtmäßig (Az. 5 K 2380/19).

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem betragen zwischen 10 und 50 Euro pro Monat. 23 Euro übernimmt die Pflegekasse – jedoch nur für Menschen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und weitere Bedingungen erfüllen. Drei Viertel der Nutzerinnen zahlen daher selbst.

Im Rahmen des betreuten Wohnens darfst Du die Kosten für den Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung absetzen. Dadurch sinkt die Steuer pauschal um 20 Prozent der Kosten für das Notrufsystem – unabhängig von Deinem persönlichen Steuersatz.

Nutzt Du dagegen zuhause ein solches System, hast Du diesen Steuervorteil bislang nicht. Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist nun schon das zweite Finanzgericht, das sagt, diese Ungleichbehandlung sei nicht rechtens. Demnach müssen die Kosten für ein Hausnotrufsystem immer absetzbar sein. Die Entscheidung ist aber noch nicht endgültig: Der Bundesfinanzhof hat das letzte Wort.

Bis dahin kannst Du die Kosten Deines Hausnotrufs in Deine Steuererklärung eintragen. Stellt sich Dein Finanzamt quer, solltest Du innerhalb eines Monats Einspruch erheben und darum bitten, das Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen.

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Florian Machnow
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