
Wegen der Corona-Krise haben viele Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Wenn auch Sie in Kurzarbeit sind, können Sie die Zeit nutzen, um sich fortzubilden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise (Infos in diesem PDF ab Seite 10). Dazu beantragen Sie einen sogenannten Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit (das kann auch Ihr Arbeitgeber erledigen).
Über das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Arbeitsagentur finden Sie passende Kurse. Mittlerweile laufen viele davon online in einem virtuellen Klassenraum ab. Endet die Kurzarbeit, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Die normale Arbeit geht vor, aber vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung, um die Schulung zu Ende zu bringen.
Wer noch eine Schippe drauflegen will, kann das sogenannte Aufstiegs-BAföG beantragen. Damit fördert der Staat die Vorbereitung auf Abschlüsse wie Meister, Betriebswirtin, Erzieher oder Technikerin. Über das Infotelefon (0800/2017909) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie sich beraten lassen und passende Ansprechpartner vor Ort finden.
Auch von privaten Hochschulen gibt es Angebote für Corona-bedingte Kurzarbeiter. Bei der IUBH, der Hochschule Fresenius, der AKAD University oder der SRH Fernhochschule können Sie zum Beispiel bis zu sechs Monate kostenlos studieren. Bis zu drei Monate können sich Kurzarbeiter an der Wilhelm-Büchner-Hochschule gratis einschreiben. Es stehen unter anderem diverse Bachelor- und Masterstudiengänge zur Wahl. Möchten Sie nach der Gratis-Phase weiterstudieren, kommen allerdings die regulären Studiengebühren auf Sie zu – oder Sie beenden den Studiengang vorzeitig. Prüfen Sie die Kündigungsbedingungen; viele sind recht fair und erlauben die Kündigung jederzeit während der Probephase.
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