
Stell Dir vor, Du bist länger krank. Immer wieder ruft Deine Krankenkasse an und fragt, wie es Dir geht. Wann Du endlich wieder arbeiten kannst. Wenn Du schon mal Krankengeld erhalten hast, kennst Du das vielleicht. Aktuell mehren sich Beschwerden von Menschen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren und sich von ihrer Kasse bedrängt fühlten. Das berichten Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung.
Tatsächlich gilt: Du hast eine „Mitwirkungspflicht“. Etwa wenn es darum geht zu prüfen, ob Du wirklich Anspruch auf Krankengeld hast. Allerdings kannst Du dieser schriftlich nachkommen. Und über Deinen Gesundheitszustand musst Du der Kasse keine Auskunft geben. Denn für die Prüfung Deiner Arbeitsunfähigkeit ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Medizinische Dienst. Falls Dich die Krankenkasse trotzdem am Telefon drangsaliert, solltest Du möglichst wenig über Dich preisgeben. Teile ihr mit, dass Du alles Nötige gern schriftlich klärst.
Die Patientenberatung kritisiert außerdem die Unsitte vieler Krankenkassen, den Versicherten wichtige Entscheidungen nur am Telefon mitzuteilen – etwa die Einstellung der Krankengeldzahlung. Das ist zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Deinem Nachteil. Fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung und Begründung an.
Wichtig dabei: Sobald Dir die Kasse eine Entscheidung am Telefon mitteilt, beginnt die Widerspruchsfrist. Du hast dann nur einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das geht zum Beispiel mit unserem Musterbrief.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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Darf die TK bei Krankengeldauszahlung fragen,ob das Arbeitsverhältnis aktuell ist bzw beendet wird /wurde?
Die Techniker Krankenkasse ist widerlich geworden.
Das Vorgehen der Krankenkasse ist mir bestens bekannt, bereits 2 Mal hatte ich das Vergnügen, dass durch den MDK nach Aktenlage entschieden wurde, dass ich arbeitsfähig sei, beide Male bei einer psyschichen Erkrankung. Im Okt. 2020 hatte ich einen Unfall, durch den ich mir eine komplizierte Sprungelenk Fraktur, Wadenbein bruch und Bänderriss zugezogen habe. Auch in diesem Fall kam der 1.Anruf im Dez. 2020, der nächste im Feb. 2021 und vor 3 Wochen erhielt ich erneut ein „Schmierblatt“ des MDK (kann man nur so bezeichnen, 1/2 DINA4 Seite) auf der ich max. 5 Fragen beantworten sollte, die sich aber nicht nach meinem Befinden erkundigen, sondern nur darauf zielen, von mir einen Termin zu erfahren, an dem ich wieder arbeitsfähig bin.
Nun könnte man denken, dass es sich in dem Fall zb um eine Krankenkasse handelt, die generell nicht gut ist und keinen guten Ruf genießt, jedoch weit gefehlt. In diesem Fall ist es die TK, eine der in Deutschland angeblich besten gesetzlichen Krankenkassen
Kann ich nur bestätigen, mir geht es mit der gleichen Kasse genauso. Hatte auch eine Fraktur mit Bänderriss und wie sich etwas später herausstellte auch noch eine Verletzung am Knie. Kasse schickte mir dauernd Briefe, in denen ich mitteilen sollte, wie lange ich noch krank bin. Wenn der Arzt das schon nicht weis, wie soll ich das wissen? Hatte eine solche Erkrankung ja auch das erste Mal. Dann kam Brief mit der Überschrift „Die Zahlung Ihres Krankengeldes endet“. In der Sie mir mitteilen, dass der MDK der Meinung ist, dass ich ab Tag x wieder arbeiten gehen kann und bis dahin Krankengeld bezahlt wird. Vormal, würde ich sagen, ist dies kein Bescheid! Oder? Beiläufig wird auch in diesem Brief aufgefordert mitzuteilen, warum man noch nicht arbeiten kann. Dann kommt Anruf, in dem man aufgefordert wird, Widerspruch einzulegen. Obwohl ich keinen (meiner Meinung nach) bekommen habe. Da keine Rechtsbehelfsbelehrung usw. dabei war. Kennt sich da jemand aus?
Das Problem moniert die Unabhängige Patientenberatung seit Jahren. Es lässt sich schwer beurteilen, ob es sich bei dem Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung um einen Bescheid oder lediglich um eine Zwischennachricht der Krankenkasse handelt. Im Gesetz ist zwar vorgesehen, dass ein Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Wenn diese Belehrung fehlt, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass es sich nicht um einen Bescheid handelt oder dieser unwirksam wäre. Es heißt lediglich, dass die Krankenkasse sich nicht an die Vorgaben hält und sich die Widerspruchsfrist deshalb auf ein Jahr verlängert. Droht die Kasse damit, das Krankengeld einzustellen, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, Widerspruch einzulegen. Weitere Informationen zu dieser Problemkonstellation finden Sie in unserem Ratgeber zum Krankengeld: https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/.
Beste Grüße,
Julia Rieder
Vielen Dank, für die Nachricht, ich habe mich jetzt auch geärgert über die tk , hatte ein knie tep und dann kommen die sofort nach sechs Wochen mit diesem anrufen, habe abgelehnt und gehe nur schriftlich drauf ein. Ich war 2015 schon mal länger krank, da war das nicht . Ich habe vier Monate Krank engeld bekommen ohne das die was von mir wollten und der soziale Dienst erzählt einem noch in Reha was von bis zu 72 Wochen. Es nervt echt was die da treiben. Wenn das nur die tk macht dann bin ich bereit zu wechseln. Dachte echt wäre eine gute Krankenkasse.