Rentner
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Du bist im Ruhestand, gesetzlich krankenversichert und zahlst auch auf Mieteinnahmen, Zinsen und private Renten noch Krankenkassenbeiträge? Das kannst Du Dir vielleicht sparen. Dazu musst Du Deinen Versicherungsstatus ändern lassen: Anstatt Dich freiwillig gesetzlich zu versichern, wechselst Du in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Das ist keine eigene Kasse, Du kannst bei Deiner alten Versicherung bleiben.

In der KVdR fallen Kassenbeiträge nur an auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen sowie auf sogenannte Versorgungsbezüge – wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Andere Einkünfte bleiben beitragsfrei. Das macht einen enormen Unterschied: Auf Zinsen, Mieteinnahmen und private Renten müsstest Du nämlich einen Beitrag von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen.

Voraussetzung für die KVdR: Du warst in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert – egal ob pflichtversichert, über die Familie oder eben freiwillig. Seit 2017 werden dabei zusätzlich für jeden Elternteil drei Jahre pro Kind als Versicherungszeit angerechnet. Das gilt auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Vielleicht kannst Du also noch wechseln, obwohl Du vor 2017 schon mal gescheitert bist.

Am besten lässt Du schon vor Renteneintritt von Deiner Kasse prüfen, ob Du in die KVdR darfst. Falls Du beim Rentenantrag aus Versehen ein Kreuz bei „freiwillig versichert“ gemacht hast, kannst Du nachträglich wechseln.

Übrigens: Auch als Rentner in der KVdR kannst Du Deine Krankenkasse frei wählen und gegebenenfalls zu einer anderen Kasse wechseln.

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Nina C. Zimmermann
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