
Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, sind Sie normalerweise 18 Monate an Ihre Wahl gebunden. Erst danach können Sie regulär kündigen und die Kasse zum Ende des übernächsten Monats wechseln. Wichtig zu wissen: Wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, beginnt die 18-monatige Bindungsfrist erneut zu laufen. Auch wenn Sie schon seit Jahren bei derselben Kasse sind, kann es so passieren, dass Sie weitere anderthalb Jahre festsitzen.
Falls Sie unzufrieden sind mit Ihrer Krankenkasse, sollten Sie deshalb beim Jobwechsel aktiv werden: Sind Sie bereits 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, können Sie sich sofort für eine neue Kasse entscheiden. Sie müssen weder der alten Kasse kündigen noch die reguläre Kündigungsfrist abwarten. Es reicht, wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen, und zwar innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Job angetreten haben. Tun Sie nichts, wird das als aktive Entscheidung zugunsten Ihrer bisherigen Kasse gewertet.
Übrigens: Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt nicht, wenn die Kasse Zusatzleistungen streicht, etwa die Zahnreinigung oder den Zuschuss für Osteopathie.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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