
Erwerben Kurzarbeiter einen Urlaubsanspruch? Nicht, wenn sie in „Kurzarbeit Null“, also komplett freigestellt sind. Das jedenfalls entschied vor einer Woche das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 6 Sa 824/20). Doch die Frage ist weiter umstritten. Die Gewerkschaften vertreten eine andere Meinung: Das Bundesurlaubsgesetz erlaube keine Kürzung des Mindesturlaubs, auch nicht während der Kurzarbeit.
Das Thema ist wichtig. Allein im Januar waren rund 2,6 Millionen Menschen wegen der Coronakrise in Kurzarbeit. Klar ist der Fall in Unternehmen, in denen im Tarifvertrag festgezurrt ist, dass sich Urlaubsansprüche durch Kurzarbeit nicht vermindern dürfen.
Für Dich bedeutet das: Du solltest Dein Urlaubskonto überprüfen. Gilt für Dich ein entsprechender Tarifvertrag, darf Dein Arbeitgeber die Urlaubstage in aller Regel nicht verringern. Auch ohne Tarifvertrag musst Du es nicht einfach hinnehmen, wenn Dein Chef Urlaubstage kürzt. Insbesondere dann nicht, wenn Du während der Kurzarbeit noch immer einen Teil Deiner Arbeit geleistet hast.
Letztlich wird erst ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage für Klarheit sorgen. Um Deine Ansprüche zu wahren, solltest Du Deinem Chef schreiben, dass Du mit der Kürzung nicht einverstanden bist.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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