
Im Januar waren durch den Corona-Lockdown wieder mehr Menschen in Kurzarbeit als im Dezember. Insgesamt um die 2,6 Millionen, schätzen die Wirtschaftsforscher vom Ifo. Droht dies jetzt auch in Deinem Betrieb, dann solltest Du wissen: Grundsätzlich musst Du erst Deinen Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen. Erst danach erhältst Du Kurzarbeitergeld.
Außerdem sollst Du offene Urlaubstage aus dem laufenden Jahr aufbrauchen, bevor Du das Kurzarbeitergeld bekommst. Das hat die Bundesarbeitsagentur etwas schwammig festgelegt. Das war im vorigen Jahr anders: 2020 zahlte der Staat die Unterstützung schon, ohne dass die Urlaubstage aus dem laufenden Jahr abgebaut waren.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Willst Du aus gutem Grund nicht vorzeitig Urlaub nehmen, musst Du das auch nicht. Das kann etwa der Fall sein, wenn Du die Zeit später im Jahr brauchst, um Deine Kinder in den Ferien zu betreuen. Auch wenn es in Deinem Unternehmen für 2021 schon eine Urlaubsliste oder einen Urlaubsplan gibt, bevor Du in Kurzarbeit musst, darfst Du wie geplant Urlaub machen. Übrigens auch, wenn Betriebsferien vorgesehen sind.
Wichtig: Hast Du am Ende dieses Jahres noch Urlaub übrig, den Du nicht ins Jahr 2022 mitnehmen kannst, dann musst Du ihn noch dieses Jahr aufbrauchen, um (aus behördlicher Sicht) Kurzarbeit zu vermeiden. Am besten beantragst Du Deinen Urlaub 2021 gleich so, dass Du am Ende des Jahres alle Tage verplant hast.
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