
Seit der Corona-Krise bestellen wir Deutschen deutlich häufiger Lebensmittel im Internet und lassen sie uns liefern. Klar, der Einkauf im Supermarkt ist zurzeit kein Spaß. Online-Anbieter gibt es inzwischen eine Reihe, etwa Mytime, rewe.de, Bringmeister oder Amazon Fresh. Doch was ist, wenn die statt knackiger Tomaten zermatschte Ware liefern oder die Tiefkühlpizza schon angetaut ist?
Das bewährte 14-tägige Rückgaberecht gilt nämlich nicht für Speisen, Getränke und verderbliche Lebensmittel (§ 312g BGB). Nutzen Sie stattdessen Ihre Mängelrechte (Gewährleistung): Sie können sich zum Beispiel neue Tomaten liefern lassen (Nacherfüllung, § 439 BGB). Klappt das nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Oder, wenn Sie ohnehin Tomatensoße machen wollten, handeln Sie doch einen Rabatt aus (Minderung, § 441 BGB).
Sie müssen den Mangel allerdings nachweisen können. Am besten wäre es, die Ware vor den Augen des Lieferfahrers zu überprüfen – das ist in der Praxis selten möglich. Machen Sie also sofort Fotos und rufen Sie den Kundendienst an.
Genauso können Sie vorgehen, wenn Sie sich Essen von Restaurants kommen lassen. Die Lieferzeit ist übrigens meist nur eine Schätzung und nicht verbindlich vereinbart. Bestellen Sie also nicht einfach woanders, wenn es zu lange dauert, sondern rufen Sie beim Restaurant an. Dieses ist Ihr Vertragspartner, auch wenn Sie über eine App wie Lieferando bestellt haben – der App-Betreiber ist nur der Vermittler.
Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.
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Ich überlege schon länger, ob ich mir meine Lebensmittel liefern lassen soll. Interessant ist, dass seit Corona so viel mehr Menschen ihre Lebensmittel bestellen. Gut zu wissen, welche Rechte ich dabei habe.