
Elterngeld und Corona – wie hängt das zusammen? Das Elterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat hilft Dir, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Wie viel Dir zusteht, hängt von Deinem Verdienst vor der Geburt ab. Doch wegen Corona verdienen nun viele deutlich weniger. Deshalb hatte die Große Koalition während der ersten Coronawelle entschieden, dass es dieses Jahr wegen der Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld geben soll.
„Doch wie sieht es im nächsten Jahr aus?“, fragte uns Leser Sven besorgt. Seine Partnerin ist seit Mai 2020 in Kurzarbeit (50 Prozent) und in der achten Woche schwanger. Die beiden befürchten Einbußen beim Elterngeld, da der Arbeitgeber die Kurzarbeit bereits bis Ende 2021 verlängert hat. Dem sollte die Partnerin zustimmen.
Wir können Entwarnung geben: Der Gesetzgeber hat am Freitag vor einer Woche die Regelungen zur Kurzarbeit definitiv verlängert und dabei das Elterngeld nicht vergessen! Auch im Jahr 2021 fließen die Monate mit Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I nicht in die Berechnung ein. Stattdessen zählt das höhere Einkommen aus den Monaten davor. Das ist im Beschäftigungssicherungsgesetz geregelt, das der Bundestag verabschiedet hat. Sven und seine können Liebste sich also entspannt auf den Nachwuchs und das Elterngeld freuen. Toi, toi, toi.
Und noch ein Tipp, falls Du verheiratet bist und in Elternzeit gehen willst: Denk daran, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln. Du kannst dadurch vielleicht mehr Elterngeld bekommen.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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6 Kommentare
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Hallo zusammen,
wir haben eine ähnliche Konstellation.
Aufgrund der „Verschiebung“ des Berechnungszeitraumes werden wir erhebliche EInbußen beim ELterngeld bekommen. Das liegt an an einem niedrigeren Gehalt (400 Euro Brutto weniger) und der Steuerklasse. Wir hatten diese extra noch gewechselt. Dies wirkt sich nun auch nicht mehr aus, da nun im „früheren“ Berechnungszeitraum noch die alte Kombination als Grundlage dient.
Insgesamt liegt der Unterschied nun bei ca. 400 Euro Elterngeld weniger im Monat (!) Ehrlich gesagt empfinden wir das als große Ungerechtigkeit. Und dabei hieß es, es würde keine Nachteile geben…
Falls es am Ende tatsächlich so läuft, werden wir uns überlegen, ob wir eine Klage erheben.
Beste Grüße
Sascha
Hallo,
Da ich im Internet keine Antworten zu meiner Frage finde, will ich sie hier mal stellen.
Ich habe im April 2020 einen neuen Job angenommen – da wurde aber, gleich zu Beginn Kurzarbeit angemeldet bis November 2020.
Nun bin ich schwanger.
Ich hab schon gelesen, dass die Kurzarbeit Monate ausgeklammert werden können und sich der Bemessungszeitraum nach hinten verschiebt.
Ich habe aber, beim alten Arbeitgeber vor April 2020 viel weniger Verdient als beim neuen Arbeitgeber jetzt.
Es heißt Schwangere sollen wegen der COVID 19 Pandemie beim Elterngeld nicht benachteiligt werden.
Aber ich werde wahrscheinlich trotzdem weniger Elterngeld bekommen, wenn der Bemessungszeitraum verschiebt oder wie sieht das in meinem Fall aus?
Ich hoffe jemand kann meine Frage beantworten.
Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld.
Lg
Anni
Hallo Anni,
Du musst Dir keine Sorgen machen, da Du die Monate in Kurzarbeit ausklammern kannst, aber nicht musst. Du kannst sie auch in die Berechnung einfließen lassen, wenn Du in dieser Zeit trotz Kurzarbeit mehr Geld bekommen hast als in Deinem alten Job. Die Ausklammerung muss man nämlich beantragen.
In § 2b Abs. 1 Satz 3 steht:
„Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann.“
Alles Gute,
Britta
Naja, aber eine Lücke gibt es da leider trotzdem… Bei mir sieht das insgesamt ähnlich aus, nur dass ich vor der Kurzarbeit studiert und lediglich auf 450 Euro gearbeitet habe… in Kurzarbeit hab ich dann statt 3000 brutto montalich in Vollzeit nur knapp 15 % Bruttoeinkommen mit realer Arbeitszeit (welches dann als Bemessungsgrundlage herangezogen wird) pro Monat generieren können, dementsprechend habe ich doch ziemlich arge Einbußen beim Elterngeld… denn der Kurzarbeitergeldanteil bleibt bei der Berechnung außen vor … Von Seiten der Elterngeldstelle heißt es lediglich „Sie rutschen da durchs Raster, ihnen bliebe nur Widerspruch und Klage nach dem endgültigen Bescheid“…
Wie verhält es sich bei dem erhöhten Kurzarbeitergeld nach der Elternzeit. Wird man wegen der Unterbrechung wieder auf 67 Prozent zurückgestuft?
Hallo Christian,
nach der Rückkehr aus der Elternzeit wird man nicht automatisch auf 67 Prozent zurückgestuft, denn für die Frage, ob ein Arbeitnehmer ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommt, sind die individuellen Bezugsmonate entscheidend. Das ist in § 421 c SGB III (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__421c.html) geregelt.
Die Elternzeit klammerst Du aus. Es kommt nämlich nicht auf ununterbrochenen Bezug von Kurzarbeitergeld an. Bei Unterbrechungen können die KuG-Bezugsmonate zusammengerechnet werden. Warst Du also vor Deiner Elternzeit schon einige Monate in Kurzarbeit, dann zählen diese Monate mit (ab dem vierten Bezugsmonat 77 Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat 87 Prozent).