
Unser Leser Werner hat uns verraten, wie er als Kassenpatient die Mehrwertsteuer für eine medizinische Fußpflege spart. Dafür bekommt man nicht so leicht ein Kassenrezept (außer als Diabetiker), man muss die Fußpflege daher meist selbst bezahlen. Weil das Ganze dann praktisch als „Wellness“ gilt, fällt auch Mehrwertsteuer an. Gesundheitsleistungen hingegen sind mehrwertsteuerfrei.
„Das hat mich auf eine Idee gebracht, die ich seit fast zwei Jahren erfolgreich praktiziere“, berichtet uns Werner. „Man muss den Arzt um ein Privatrezept bitten, welches er gerne erteilt, weil es sein Budget nicht belastet. Damit geht man zur Fußpflege – und die Mehrwertsteuer entfällt!“
Vielleicht wird eine kleine Rezeptgebühr fällig, das sollte sich aber trotzdem lohnen. Werners Idee lässt sich vermutlich auf weitere Gesundheitsleistungen anwenden, die medizinisch sinnvoll sind und ohne Rezept mehrwertsteuerpflichtig wären. Schicken Sie uns Ihre Spartricks!
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2 Kommentare
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Cool, ich wusste nicht, dass man die Mehrwertsteuer für Fußpflege absetzen kann. Dann brauche ich also nur ein Privat Rezept, damit die Mehrwertsteuer wegfällt. Das merke ich mehr und empfehle es gleich meiner Freundin weiter. Sie geht gerne in die Fußpflege.
Danke für diesen tollen Spartipp zum Thema Fußpflege. Ich habe das Glück, dass meine diabetischen Fußpflegebehandlungen von meiner Krankenkasse übernommen werden. Professionelle Fußpflege ist allerdings für jeden von Bedeutung – ich werde den Tipp mal meiner Tochter weiterleiten.