
Große Teile der Deutschen haben inzwischen eine Corona-Infektion durchgemacht, nicht wenige leiden unter Long-Covid. Zu den Symptomen gehören Konzentrationsstörungen und Erschöpfung. Manche können lange Zeit nicht mehr arbeiten. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung hast Du als Angestellte noch 72 Wochen Anrecht auf Krankengeld – also etwa ein Jahr und viereinhalb Monate.
Du solltest Dich, falls nötig, rechtzeitig um eine Erwerbsminderungsrente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) bemühen. Sonst dauert die endgültige Bewilligung womöglich länger, als Krankengeld fließt.
Zunächst musst Du dafür bei der DRV einen Antrag auf eine Reha stellen. Der Heilungsversuch durch eine Reha dort ist Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente.
Bei der DRV hat man sich mittlerweile auf Long-Covid eingestellt: Mindestens acht Reha-Zentren machen bereits spezielle Covid-Angebote. Zusammen mit der Reha solltest Du einen Antrag auf Übergangsgeld stellen – denn während der Reha ruht das Krankengeld.
Es kann schwierig sein, Long-Covid direkt nachzuweisen. Für die Rentenversicherung ist das aber nicht entscheidend; der genügt die Tatsache, dass Du zu erschöpft für die Arbeit bist – anders übrigens als vielen Versicherungen für Berufsunfähigkeit. Lass Dir vom Arzt beim Antrag helfen. Nur wer bei der Rentenversicherung Westfalen versichert ist, muss ein Gutachten vorlegen.
Hast Du Dich während der Arbeit infiziert, kannst Du versuchen, Long Covid als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Das ist allerdings nicht leicht.
hat zwar noch eine Weile bis zu seinem Ruhestand, interessiert sich und schreibt aber trotzdem über alles rund um das Thema Rente. Ihm ist es wichtig, die Menschen über das unübersichtliche Deutsche Rentensystem aufzuklären. Bereits vor seiner Zeit in der Experten-Redaktion schrieb Jan für die Zentralredaktion der Funke Mediengruppe über die Rente. Sein crossmediales Volontariat absolvierte er bei der Schwäbischen Zeitung. Davor studierte er Fachjournalismus und Geschichte in Gießen.
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