Mann verschüttet Champagner
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2022 wird wahrscheinlich besser für uns alle. Solche Lichtblicke sind in der dunklen Jahreszeit auch nötig. Zumal Omikron vielen fröhlichen Runden mit Freunden und Verwandten einen Strich durch die Rechnung macht. Tatsächlich hat das neue Jahr für Dich als Verbraucher deutlich mehr Licht als Schatten zu bieten. Wir haben die 30 wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel für Dich zusammengestellt.

Teil I: Das ist neu im Jahr 2022

1. Mehr netto vom Brutto für Arbeitnehmer
Millionen Arbeitnehmer bekommen ab Januar mehr Geld vom Arbeitgeber überwiesen. Das liegt hauptsächlich am höheren Grundfreibetrag. Die ersten 9.984 Euro des Jahreseinkommens sind steuerfrei, 2021 musstest Du als Alleinstehende schon bei mehr als 9.744 Euro Jahreseinkommen Steuern zahlen (für Ehepaare gilt der doppelte Betrag). Die Sozialversicherungsbeiträge ändern sich anders als in vergangenen Jahren kaum.

Gutverdienende sehen am deutlichsten ein Plus auf dem Gehaltskonto, vor allem als Alleinerziehende. Denn lässt Du Dir als Single-Vater oder -Mutter den sogenannten Entlastungsbetrag von 4.008 Euro in Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen, wird dieser im neuen Jahr automatisch in Deiner Lohnabrechnung berücksichtigt. Dem IT-Dienstleister Datev zufolge hast Du bei einem Brutto-Einkommen von monatlich 7.500 Euro oder mehr direkt 1.323 Euro netto zusätzlich im Jahr 2022 – und musst nicht auf die Steuererstattung im übernächsten Jahr (also 2023) warten. Bei einem Einkommen zwischen 2.500 und 3.500 sind es für Alleinerziehende 643 bis 760 Euro mehr.

Auch kinderlose Singles mit einem Monatseinkommen ab 7.500 Euro werden rund 300 Euro mehr über das Jahr 2022 gesehen haben, haben die Steuerexperten der Datev berechnet.

Gruppe zu Silvester
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2. Mehr Geld fürs Alter von der Chefin
Schon seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent zur betrieblichen Altersvorsorge zuschießen – bei neu abgeschlossenen Verträgen. Ab 2022 gilt das dann auch für ältere Verträge. Wenn Deine Chefin bislang nichts dazutut, ist sie jetzt gesetzlich dazu verpflichtet. Unser Rat: Versuch bei der nächsten Gehaltsrunde, noch mehr Zuschuss auszuhandeln. Die Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je günstiger der Versicherungsvertrag ist und je mehr die Chefin obendrauf gibt.

3. Mehr Lohn für Geringverdiener
Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn von jetzt 9,60 Euro auf dann 9,82 Euro pro Stunde. Und zum 1. Juli gibt es ein weiteres Plus: Dann soll er bei 10,45 Euro liegen – wahrscheinlich sogar darüber. Denn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits angekündigt, als erste Amtshandlung einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, das den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Bis zu zehn Millionen Menschen könnten davon profitieren.

Achtung, falls Du Minijobber bist: Die 450-Euro-Verdienstgrenze bleibt trotz der ersten Anhebung bestehen. Das bedeutet, dass Du ab Januar eine monatliche Arbeitszeit von 45 Stunden nicht überschreiten darfst. Wenn Du weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei arbeiten willst, kannst Du bestimmte Gehaltsextras bekommen, ohne steuerpflichtig zu werden.

Frauen mit Wunderkerzen und Sektgläsern
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4. Mehr Geld für die Pflege

Wenn Du privatversichert bist, zahlst Du bis Ende 2022 einen Corona-Zuschlag von 3,40 Euro für die Pflegeversicherung. Bist Du beihilfeberechtigt, sind es sogar 7,30 Euro im Monat mehr. Der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung liegt ab dem neuen Jahr bei 3,4 Prozent Deines Einkommens; mit Kindern zahlst Du weiterhin 3,05 Prozent.

Im Gegenzug steigen die Leistungen der Pflegekasse bei häuslicher Betreuung durch professionelle Pflegedienste (das Pflegegeld für Angehörige bleibt jedoch gleich). Außerdem gibt es mehr Geld für Leistungen in der Kurzzeitpflege. Wirst Du stationär gepflegt, sinkt Dein Eigenanteil für die Pflegekosten ab dem neuen Jahr umso stärker, je länger Du bereits im Heim bist.

5. Mehr Rechte für Käufer
Stellst Du an einer gekauften Ware einen Mangel fest, kannst Du zwei Jahre lang die Gewährleistung nutzen. Ab Januar hast Du in den ersten zwölf Monaten ein Recht auf Reparatur oder Ersatz, es sei denn, die Verkäuferin kann Dir beweisen, dass der Mangel erst nach Deinem Kauf entstanden ist. Dann erst kehrt sich die Beweislast um – und Du als Käufer musst belegen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Bislang warst Du bereits nach den ersten sechs Monaten an der Reihe.

6. Längere Update-Pflicht
Hersteller von Elektronikprodukten wie Spielekonsolen, Smartphones oder Tablets müssen ab Januar länger als bisher regelmäßig Updates bereitstellen. Außerdem muss Dich der Produzent über die Aktualisierungen informieren. Nur wenn die Software Deines Geräts auf dem neuesten Stand ist, kann es sicher und gut funktionieren.

Anstoßen mit Sektgläsern
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7. Verträge einfach per Klick kündigen
Willst Du einen online geschlossenen Vertrag kündigen, hast Du es ab Juli einfacher: Dann muss der Anbieter einen leicht zugänglichen und gut sichtbaren Kündigungsbutton auf seiner Internetseite anbieten. Die Regelung ist Bestandteil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, das uns allen schon im abgelaufenen Jahr unter anderem kürzere Kündigungsfristen gebracht hat.

8. Elektroschrott im Supermarkt abgeben
Ob elektrischer Haarschneider oder altes Handy: Ab Juli kannst Du auch bei Lebensmitteldiscountern ausrangierte Elektrogeräte loswerden, wenn diese Läden mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und selbst solche Geräte (gelegentlich) verkaufen. Gibst Du ein kleines Gerät mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern zurück, muss das Geschäft es annehmen, auch wenn Du nichts Vergleichbares dort neu kaufst. Für größere Altgeräte, eine Mikrowelle etwa, ist die Rücknahme an den Neukauf gebunden. Hier ein paar Tipps, wann Du es noch mal mit einer Reparatur versuchen könntest, bevor Du das Gerät abgibst.

9. Fürs Stromtanken belohnen lassen
Wenn Du Halterin eines rein elektrisch betriebenen Autos bist, kannst Du ab 2022 um die 300 Euro im Jahr fürs Stromtanken kassieren. Hintergrund ist die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote: Du kannst Dir die Emissionen, die Dein E-Auto gegenüber einem Wagen mit Verbrennungsmotor spart, vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen – und diese Bescheinigung an ein Unternehmen verkaufen, das seine Treibhausgas-Emissionen reduzieren muss. Einfacher ist es aber, wenn Du damit einen Dienstleister beauftragst.

Mutter und Sohn mit Wunderkerze
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10. Pfandpflicht für alle Einweg-Plastikflaschen
Ab dem 1. Januar musst Du 25 Cent Einweg-Pfand auch für Getränke in bislang davon ausgenommenen Plastikflaschen zahlen. Nur für Milchgetränke gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Weißblech- oder Alugetränkedosen fallen ab 2022 auch ausnahmslos unter die Einweg-Pfandpflicht.

11. Mietspiegelpflicht für Städte ab 50.000 Einwohner
Kommunen ab 50.000 Einwohner müssen ab Juli einen Mietspiegel veröffentlichen. Dieser hilft, die Frage zu klären, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Ob Du nun etwas mietest oder vermietest – künftig bist Du gegenüber der Behörde, die die Daten für den Mietspiegel zusammenträgt, zur Auskunft über das Mietverhältnis und die Merkmale der betreffenden Wohnung verpflichtet.

12. Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen
Wenn Du in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen arbeitest, etwa Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen, musst Du bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass Du gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen bist – oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass Du nicht geimpft werden kannst.

Das betrifft auch Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, sowie Rettungsdienste und sozialpädagogische Zentren. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.

Senioren auf Silvesterparty
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13. Mehr Geld für Rentner
Jedes Jahr im Juli steigen in der Regel die gesetzlichen Renten. 2022 wird es nach den bisherigen Planungen eine kräftige Erhöhung zwischen 4 und 5 Prozent geben. Das ist nicht ganz so viel, wie die Deutsche Rentenversicherung noch vor einigen Wochen prognostiziert hatte, aber trotzdem ordentlich.

14. Mehr Gehalt für Azubis
Auch die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende steigt im neuen Jahr. Im ersten Lehrjahr liegt sie dann bei 585 Euro, das sind 35 Euro mehr als bei einem Ausbildungsbeginn im Jahr 2021. In den folgenden Ausbildungsjahren steigt die Vergütung entsprechend.

15. Minimal mehr für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
Wenn Du Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter beziehst, bekommst Du als alleinstehende Erwachsene 3 Euro mehr im Monat. Der Regelsatz liegt ab dem neuen Jahr bei 449 Euro. Auch betroffene Kinder und Jugendliche bekommen etwas mehr. Der Kinderzuschlag steigt ebenfalls leicht.

16. Steuer-ID an Minijob-Zentrale melden
Beschäftigst Du jemanden in einem Minijob – beispielsweise als Haushaltshilfe? Dann musst Du ab Januar der Minijob-Zentrale die Steueridentifikationsnummer dieser Person mitteilen, falls Du Dich im sogenannten Haushaltscheck-Verfahren gegen die Pauschsteuer-Option entschieden hast.

Frau mit Wunderkerze
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Teil II: Das bleibt ähnlich im neuen Jahr

17. Sozialversicherungsabgaben nur leicht verändert
Die Bemessungsgrenze, ab der Du keine weiteren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Dein Gehalt zahlst, ändert sich nur leicht. 2022 liegt sie in Westdeutschland bei 7.050 Euro im Monat (84.600 Euro pro Jahr) und im Osten bei 6.750 Euro im Monat (81.000 Euro pro Jahr). Das sind 50 Euro weniger im Westen und 50 Euro mehr in Ostdeutschland pro Monat.

Die Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt sogar gleich – wie 2021 liegt sie bei rund 4.838 Euro im Monat (58.050 Euro im Jahr). Auch an der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Du in die private Krankenversicherung wechseln darfst, ändert sich zum neuen Jahr nichts.

18. CO2-Preis noch ein bisschen höher
Zum 1. Januar erhöht sich erneut die Abgabe auf den Ausstoß von CO2. Dadurch zahlst Du an der Tankstelle noch etwas mehr für Sprit: Bei Benzin sind es rund 1,4 Cent pro Liter mehr als 2021 (der CO2-Preis liegt dann insgesamt bei 8,6 Cent), bei Diesel sind es 1,6 Cent pro Liter mehr (9,6 Cent).

Wenn Du mit Erdgas heizt, zahlst Du 0,09 Cent pro Kilowattstunde mehr (dann 0,65 Cent), bei Heizöl sind es 1,6 Cent pro Liter mehr (9,6 Cent). Die Ampel-Parteien planen übrigens, Vermieter an den Kosten der CO2-Abgabe für ihre Mieter zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag steht, dass bis Juni 2022 eine Regelung dazu verabschiedet werden soll.

19. EEG-Umlage noch etwas niedriger
Auf Deinen Strompreis wird seit Jahren auch eine Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien aufgeschlagen. Die sinkt nun drastisch: Statt 6,5 Cent pro Kilowattstunde zahlst Du 2022 nur noch 3,7 Cent. Das entlastet den Strompreis deutlich. 2023 soll die EEG-Umlage nach den Plänen der Ampelkoalition sogar komplett aus der Steuerkasse bezahlt werden.

Allerdings führen die gestiegenen Energiekosten auf dem Weltmarkt dazu, dass Du im neuen Jahr vermutlich trotzdem höhere Stromkosten hast. An den Strombörsen sind die Preise zuletzt extrem gestiegen. Willst Du prüfen, ob Du mit einem Anbieterwechsel sparen kannst, dann vergleiche aktuelle Angebote mit unserem Stromtarif-Rechner.

Familie mit Wunderkerzen
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20. Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022
Auch 2022 stehen Eltern genauso viele Kinderkrankentage pro Kind zu wie im Jahr zuvor – je Elternteil 30 Tage (Alleinerziehende 60). Der Anspruch auf Kinderkrankengeld, etwa weil die Schule oder Kindertagesstätte wegen Corona schließen muss, bleibt (vorerst) bis zum 19. März bestehen.

Die Krankenkasse erstattet dann 90 Prozent Deines Nettogehalts, höchstens knapp 113 Euro am Tag – abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Beantragen kannst Du es bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse – mit einer Bescheinigung des Kindergartens oder der Schule.

21. Krankenkassenbeiträge weitgehend stabil
Ein Großteil der Krankenkassen ändert zum Jahreswechsel nichts am Zusatzbeitrag. Unsere Empfehlungen IKK Classic*, HEK* und SBK* halten ihren Beitrag stabil bei 15,9 Prozent. Die BKK VBU, die erst im Juli erhöht hatte, bleibt bei 16,2 Prozent. Auch bei den drei größten Kassen – TK, Barmer und DAK – soll es keine Veränderung geben.

Für rund 20 Millionen AOK-Versicherte wird es hingegen teurer. Auch die sehr günstige HKK erhöht um 0,3 Prozentpunkte auf 15,29 Prozent insgesamt. Falls Deine Kasse den Beitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Und sonst kannst Du nach zwölf Monaten ganz einfach wechseln, wenn Du unzufrieden bist. Unser neuer Rechner zeigt Dir, wie viel Beitrag Du dabei maximal sparen kannst.

Frauen machen ein Selfie zu Silvester
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22. Weiterhin keine Roaming-Gebühren in der EU
Auch 2022 kannst Du in den 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu denselben Kosten wie zu Hause per Handy telefonieren, surfen oder SMS schreiben. Ursprünglich sollte Ende Juni 2022 Schluss mit dieser Regelung sein, aber Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich Mitte Dezember 2021 auf die Verlängerung verständigt. Auch Nicht-mehr-EU-Mitglied Großbritannien gilt im neuen Jahr noch bei allen deutschen Handynetzbetreibern als EU-Staat.

23. Corona-Bonus noch immer steuerfrei
Wie schon 2020 und 2021 können Arbeitgeber ihren Angestellten auch im neuen Jahr einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro zahlen. Die Sonderzahlung darf es aber nur einmal pro Beschäftigtem geben und sie muss bis zum 31. März ausgezahlt sein.

24. Corona-Regeln im Job unverändert
Noch (mindestens) bis 19. März gilt für den Arbeitsalltag bundesweit das sogenannte 3G-Modell am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur noch geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeiter dürfen ins Büro oder in den Betrieb, wenn sie dort auf andere Personen treffen können. Das gilt unabhängig von bestimmten Kennzahlen. Auch das Recht auf Homeoffice gilt weiterhin.

25. Homeoffice-Pauschale wahrscheinlich auch im neuen Jahr
Corona hat viele Büromenschen ins Homeoffice gezwungen. Wer kein heimisches Arbeitszimmer hat, wurde 2020 und 2021 dennoch steuerlich entlastet – und wird das 2022 höchstwahrscheinlich auch weiterhin. Die Bundesregierung will die Homeoffice-Pauschale dem Vernehmen nach bis Ende des neuen Jahres verlängern.

Das bedeutet: Für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, kannst Du 5 Euro Werbungskosten abziehen, pro Jahr höchstens 600 Euro. Allerdings musst Du mit Deinen gesamten Werbungskosten über 1.000 Euro kommen, um davon zu profitieren.

Vater und Tochter ziehen Weihnachtsbaum
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Teil III: Das wird es 2022 nicht mehr geben

26. Papier-Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 ungültig
Bist Du zwischen 1953 und 1958 geboren und hast noch keinen fälschungssicheren Plastik-Führerschein im Kreditkartenformat? Dann musst Du Dich beeilen! Noch bis 19. Januar kannst Du Deinen alten Papier-Lappen umtauschen (Kostenpunkt 25 Euro), danach verliert er seine Gültigkeit. Da es aber aufgrund der Corona-Pandemie zuletzt nicht immer einfach war, dafür einen Behörden-Termin zu ergattern, soll es bis 19. Juli keine Bußgelder geben. [Hinweis der Redaktion vom 21. Januar 2022: Die Umtausch-Frist ist auf den 19. Juli verlängert worden.]

27. Gelber Schein für den Chef verschwindet
Ärzte können schon seit Oktober Krankschreibungen ihrer Patienten digital an deren Krankenkassen übermitteln. Ab Mitte 2022 sollen diese Informationen auch den Arbeitgebern digital zur Verfügung stehen. Dann brauchst Du in der Firma keine Krankmeldung auf Papier mehr einzureichen. Deine Ärztin muss Dir aber weiterhin eine Ausfertigung für Dich als Versicherte ausdrucken.

28. KfW-Programm 55 endet
Bis Ende Januar kannst Du zinsgünstige Kredite oder einen Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW* nach dem KfW-55-Standard bekommen, wenn Du energieeffizient neu baust. Ab Februar gibt es nur noch Fördermittel für ein Effizienzhaus 40. Dieses soll höchstens 40 Prozent der Energie eines gedachten Referenzgebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen.

Gruppe mit Wunderkerzen
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29. Kein Ticketverkauf im Zug mehr
Ab dem 1. Januar kannst Du in Fernzügen der Deutschen Bahn keine Fahrkarte mehr bei der Schaffnerin kaufen. Entweder Du hast das Ticket vorher am Automaten, im Reisezentrum oder online erworben – oder Dir bleiben zehn Minuten nach Abfahrt des Zuges, um das an Bord auf dem Handy oder Laptop zu erledigen.

Seit Dezember kannst Du übrigens alle auf bahn·de oder in der Bahn-App gekauften Tickets innerhalb von zwölf Stunden nach der Buchung kostenlos stornieren, inklusive Sitzplatzreservierung. Wohlgemerkt: nach der Buchung, nicht dem Fahrttermin. Bisher waren Super-Sparpreise komplett von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen. Bei anderen Tickets fielen Kosten an. Beim Kauf eingelöste Gutscheine und mit bestimmten Rabatten gekaufte Tickets sind aber von der sogenannten Sofortstornierung ausgeschlossen – das heißt, das Geld ist weg.

30. Die Plastiktüte hat ausgedient
Jetzt aber wirklich: Ab dem 1. Januar nimmst Du am besten immer eine eigene Einkaufstasche mit in den Supermarkt. Normale Plastiktüten sind dann nämlich verboten, nur die dünnen Obst- und Gemüse- sowie besonders stabile Kunststoffbeutel sind noch erlaubt. Und letztere kosten meist mehr als nur ein paar Cent.

Nina C. Zimmermann
Autor

Stand:

8 Kommentare

  1. Liebe Redaktion,

    ich glaube, im folgenden Tipp ist euch ein Fehler unterlaufen.

    27. Gelber Schein für den Chef verschwindet
    Ärzte können schon seit Oktober Krankschreibungen ihrer Patienten digital an deren Krankenkassen übermitteln. Ab Mitte 2022 sollen diese Informationen auch den Arbeitgebern digital zur Verfügung stehen. Dann brauchst Du in der Firma keine Krankmeldung auf Papier mehr einzureichen. Deine Ärztin muss Dir aber weiterhin eine Ausfertigung für Dich als Versicherte ausdrucken.

    Das Exemplar für die Krankenkasse muss nicht mehr an die KRankenkasse geschickt werden, weil die Krankschreibung wie oben beschrieben jetzt digital an die KRankenkasse übermittelt wird.

    Der Arbeitgeber erhält natürlich weiterhin eine Krankmeldung.

    Viele Grüße,
    Claudia Palmer

  2. Vielen Dank für die Aufstellung! Sehr hilfreich, wurde erst jetzt darauf aufmerksam.
    Noch eine Frage zu Punkt 9: gilt das wirklich nur für weibliche Personen?

    Viele Grüße

    1. O – ein alter weißer Mann, vermute ich? Stell dir vor, Markus: Punkt 27 gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Chefinnen. Toll, was man mit Sprache so alles machen kann, ne?

  3. Vielen Dank für die Zusammenfassung.
    Zu Punkt 9. „Fürs Stromtanken belohnen lassen“ würde mich interessieren, warum Autofahrer ihre „CO2-Einsparung“ ggü. einem konventionellen KFZ verkaufen können und Eigenheimbesitzer die ihre Ölheizung gegen eine Pelletheizung tauschen hier keine Optionen haben?

    Danke und Grüße!!

    1. Hallo Dirk! Die Frage können nicht wir beantworten – das kann nur der Gesetzgeber oder die Bundesregierung.

      Aber mal abgesehen von der politischen Dimension: Du kannst eine Austauschprämie bekommen, wenn Du die Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzt. Die Prämie beträgt 10 Prozent der Kosten für die neue Heizung, zusätzlich zu bis zu 40 Prozent Zuschuss für eine neue Biomasseheizung, wenn diese die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäude erhöht. Mehr dazu liest Du in diesem Ratgeber meiner Kollegin Ines: https://www.finanztip.de/heizkosten-sparen/foerderung-heizung/.

    1. Bei den Förderungen muss man aber fast immer folgendes beachten:
      Förderung vor dem Vorhaben beantragen. Wenn der Tausch durchgeführt wurde, wird in den meisten Fällen keine Förderung mehr gewährt.
      Aber die Handwerker-kosten kann man steuerlich geltend machen.

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