Justizministerin Barley bei der Debatte im Bundestag zur Musterklage.
Justizministerin Barley bei der Debatte im Bundestag zur Musterklage. Bild: Jens Buettner / dpa

Am Freitag ging die Musterfeststellungsklage ohne weitere Änderungen durch den Bundesrat. Sie wird also wie geplant noch vor Jahresende in Kraft treten. Damit bekommen VW-Geschädigte die Chance, sich einer Musterklage von Verbraucherverbänden anzuschließen. Trotz Kritik von Experten und Opposition im Bundestag hat die Bundesregierung den Kreis der klageberechtigten Verbände kleingehalten. So ist die Deutsche Umwelthilfe nicht klageberechtigt, obwohl sie viel zur Aufarbeitung des VW-Skandals beigetragen hat.

Die Musterklage funktioniert so: Zuerst führen bestimmte Verbände einen Musterprozess (mehr dazu hier). Der könnte im Fall des VW-Skandals zum Beispiel ergeben, dass der Konzern Fahrzeuge mit manipulierter Abgasreinigung zurücknehmen muss. Oder dass VW Schadensersatz zahlen muss. Auf Grundlage dieses Urteils müssen Verbraucher ihren Schadensersatz vor Gericht nochmal selbst einklagen. Da die Sachlage geklärt ist, sollte die Verbraucherklage schnell durchgehen. Trotzdem ist das eine Schwäche des neuen Gesetzes. Denn bei kleineren Schäden lohnt es sich für Verbraucher kaum, vor Gericht zu ziehen.

Außerdem müssen Verbraucher nachweisen, dass sie genau auf die Art betroffen sind, wie es im Musterprozess ausgefochten wurde. In komplizierteren Fällen, sagen wir bei gesundheitlichen Schäden, könnten Verbraucher ihre eigene Klage sogar verlieren. Wie hilfreich die Musterklage wirklich ist, wird sich also erst noch zeigen müssen.

Matthias Urbach
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Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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