VW
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VW musste erneut Autos zurückrufen. Falls Sie von der Rückrufaktion 01C5 betroffen sind, können Sie Ihren Wagen wahrscheinlich zum vollen Kaufpreis zurückgeben, darauf weist die Anwaltskanzlei Gansel hin. Es geht um mehrere Tausend Fahrzeuge der Baujahre 2005 bis 2017 – und zwar quer durch die Produktpalette von Up über Golf bis Phaeton, Diesel wie Benziner. Dabei handelt es sich offenbar um Vorserienfahrzeuge und Testfahrzeuge, die so nie hätten verkauft werden dürfen. Das Kraftfahrtbundesamt hat diese Fahrzeuge am 6. Dezember unter der Referenznummer 8208 zurückgerufen.

Viele Betroffene haben bereits Post vom VW-Konzern bekommen und wurden aufgefordert, sich telefonisch bei Volkswagen melden. Nach Einschätzung der Kanzlei Gansel können sich Betroffene den kompletten Kaufpreis erstatten lassen – ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Das wird VW aber kaum von sich aus anbieten. Wir empfehlen, sich bei den Verhandlungen anwaltlich unterstützen zu lassen.

Musterklage noch möglich

Entgegen vieler Einschätzungen steht die Musterklage noch immer allen Betroffenen offen – selbst wenn sie schon 2015 das Rückrufschreiben erhalten haben. Denn die pünktliche Einreichung der Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung für alle, die mitmachen. Haben Sie einen Diesel mit dem VW-Motor EA189, können Sie sich der Musterklage noch bis einen Tag vor Beginn der mündlichen Verhandlung anschließen. Schon fast 400.000 VW-Besitzer haben das getan. Der Termin für den ersten Verhandlungstag steht noch nicht fest, er wird aber nicht vor dem 26. Januar stattfinden.

Wollen Sie sich der Musterklage noch anschließen? Darüber können Sie sich auch in der Finanztip-Community austauschen.

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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