Zwei junge Reisende in Kanada
Bild: All Canada Photos / IMAGO

Viele Schüler haben die Abiturklausuren gerade hinter sich oder stecken noch mittendrin im Prüfungsstress. Spannend wird die Zeit danach: Ausbildung, Studium, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Ausland oder erstmal daheim entspannen? Eltern leiden in der Orientierungsphase meist mit, gerade wenn Sohn oder Tochter noch keinen Plan haben. Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus?

Wir bekommen viele Leser-Fragen zu dem Thema. So wollte zum Beispiel Finanztip-Leser Michael wissen, ob er in den Monaten nach Schulabschluss Unterhalt an seine Tochter zahlen muss, wenn sie ab September nach Kanada will – allerdings nicht, um dort zu studieren.

Tatsache ist: Eltern müssen für ihr volljähriges Kind nur zahlen, wenn es studiert oder eine Ausbildung macht (§ 1610 Abs. 2 BGB). In der Übergangsphase zwischen Schule und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums steht dem jungen Erwachsenen zusätzlich eine Erholungsphase von etwa zwei Monaten zu. In der müssen die Eltern weiter Unterhalt zahlen.

Streng genommen darf Michael schon im August die Zahlungen an seine Tochter einstellen, da sie sich erstmal für Kanada und gegen eine Ausbildung entschieden hat. Ihr Unterhaltsanspruch endet.

Aber Erholung und Anerkennung braucht seine Tochter genauso wie andere, die zielstrebig sofort studieren. Ein Kompromiss wäre vielleicht, wenn er weiterhin etwas Unterhalt zahlt, die Tochter sich aber einen Nebenjob sucht. Kommt sie aus Kanada zurück und startet mit einer Ausbildung, lebt ihr Anspruch auf Unterhalt wieder auf.

 

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Britta Beate Schön
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Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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