Bundesagentur für Arbeit
Bild: Uwe Anspach / dpa

Kurz vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags teilt der Chef mit, dass es doch nicht weitergeht. Die Auftragslage habe sich verschlechtert. Unvermittelt arbeitslos zu sein, ist eine psychische Belastungsprobe. Wenn Sie berechtigt sind, Arbeitslosengeld I zu beziehen und davor längere Zeit gearbeitet haben, sind Sie immerhin finanziell für eine Weile abgesichert. Was viele nicht wissen: Sie können sich nebenher noch etwas hinzuverdienen, auch während Sie ALG I beziehen.

Die folgenden Dinge müssen Sie dabei beachten: Sie müssen die Agentur für Arbeit umgehend über Ihren Nebenjob informieren. Allerspätestens am Tag des Arbeitsbeginns. Außerdem dürfen Sie höchstens 14 Stunden in der Woche arbeiten. Sonst verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Maximal 165 Euro netto im Monat dürfen Sie zusätzlich verdienen. Was darüber hinausgeht, wird beim Arbeitslosengeld wieder abgezogen. Trotz dieses eher kleinen Betrags kann der Nebenjob eine große Chance sein: So können Sie etwa Fähigkeiten erwerben, die zu Ihrem Berufswunsch passen. Vielleicht gelingt auch ein Übergang in die Freiberuflichkeit, zum Beispiel als selbstständiger Lektor oder als Social-Media-Managerin.

Es kann aber auch besser sein, sich ausschließlich auf die Jobsuche zu konzentrieren. Der Nebenverdienst zum ALG I sollte eine Möglichkeit für Sie sein, kein zusätzlicher Ballast. Falls Sie finanziell sehr knapp sind, kann es sich auch lohnen, Wohngeld oder Kinderzuschlag zu beantragen.

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Max Mergenbaum
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Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

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