
Die Bundesliga, die neue Staffel „House of Cards“ oder diese angesagte Indie-Band: Um wirklich überall mitreden zu können, brauchen wir Sky, Netflix, Spotify und womöglich noch zig andere Dienste. Das kann teuer werden. Es liegt nahe, kostenpflichtige Abos mit anderen zu teilen. Doch ist das erlaubt?
Generell gilt: Einfach so dürfen Sie einen personengebundenen Account nicht teilen. Das widerspricht in aller Regel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei vielen Anbietern können Sie Ihren Zugang zwar auf mehreren Geräten einrichten. Aber streamen funktioniert meist nur auf einem Gerät zur selben Zeit.
Als Alternative bieten viele Streaming-Dienste Familien-Abos an. Die rechnen sich meist bereits ab zwei Personen. Die Anbieter bewerten jedoch unterschiedlich, wer zur „Familie“ zählt und wer nicht. Ihr Ehegatte, der mit Ihnen zusammenlebt, gehört sicher dazu. Aber was ist mit Ihrer Schwester, die in einer anderen Stadt wohnt? Oder Ihr bester Freund, den Sie längst zur Familie zählen? Wir haben uns die Geschäftsbedingungen genauer angesehen – und geschaut, wie streng die Anbieter in der Praxis sind.
1. Spotify, Deezer und Apple Music
Spotify, Deezer und Apple Music sind die beliebtesten Musikstreaming-Dienste. Preislich unterscheiden sie sich nicht: Rund 10 Euro kostet das normale Abo für eine Person, Studenten zahlen 5 Euro im Monat. Alle bieten für 15 Euro ein Familien-Abo an. Damit können insgesamt sechs Nutzer angemeldet sein.
Deezer und Spotify dürfen Sie nur mit denen teilen, die bei Ihnen wohnen. Sollten die Anbieter Zweifel daran haben, können sie das Abo beenden. Tatsächlich tun sie das aber eher selten.
Apple Music dürfen Sie hingegen unabhängig von der Wohnsituation mit anderen teilen. Voraussetzung: Die Personen müssen in Ihrer „Apple-Familie“ eingebunden sein. Dafür müssen Sie die Apple-Familienfreigabe einrichten.
2. Netflix und Amazon Prime Video
Beim Videostreaming-Anbieter Netflix gibt es verschiedene Abo-Modelle: Alleine zahlt man 8 Euro, zwei Personen aus demselben Haushalt dürfen für 12 Euro streamen und vier für 16 Euro. Wer sich ein Netflix-Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern aus anderen Haushalten teilt, hat allerdings wenig zu befürchten: Bislang ist Netflix bei dem Thema nicht durch Strenge aufgefallen. Eine Studie aus den USA besagt, dass über ein Drittel der 22- bis 36-Jährigen ihren Account teilen.
Den Videodienst „Prime“ von Amazon dürfen Sie nicht mit anderen teilen. Ein Familien-Abo gibt es nicht. Die normalen Extras des Amazon-Prime-Abos wie eine schnellere Lieferung von Bestellungen können Mitglieder desselben Haushaltes jedoch nutzen.
4. Sky und Dazn
Der wohl bekannteste Anbieter von Sportübertragungen in Deutschland ist Sky. Den Dienst „Sky Q“ können sich vier Personen aus demselben Haushalt teilen und neben Sport auch Serien und Filme sehen. Das preiswerteste Abo kostet 15 Euro im Monat und geht über ein Jahr. Die Bundesliga gibt es für 25 Euro monatlich. Sky erlaubt das Teilen mit Personen außerhalb des Haushaltes ausdrücklich nicht und geht nach eigenen Angaben auch dagegen vor. Wie genau, wollte uns eine Sprecherin von Sky nicht sagen.
Ein wichtiger Mitbewerber von Sky ist Dazn. Dazn bietet allerdings kein Angebot zum Teilen. Für rund 12 Euro im Monat darf eine Person mit zwei Geräten den Dienst nutzen.
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