
Der Bundestag hat gestern Vormittag mit den Stimmen der Ampel-Parteien SPD, Grünen und FDP neue Coronaregeln beschlossen: Die Idee ist, die Pandemie zielgerichtet zu bekämpfen, ohne einen Lockdown verhängen zu müssen. Es soll also keine allgemeinen Schließungen von Schulen und Kitas mehr geben, keine Ausgangsbeschränkungen und keine umfassenden Verbote von Reisen, Versammlungen oder Gottesdiensten. Auch Einzelhandel und Gastronomie können nicht mehr grundsätzlich geschlossen werden.
Mehr Regeln im Büro
Dafür soll der Status der Gesundheit stärker kontrolliert werden – vor allem auf der Arbeit: Künftig gilt überall, wo Menschen im Betrieb oder Büro zusammenkommen, die 3G-Regel („Geimpft, genesen oder getestet“). Außerdem wird die Pflicht zum Homeoffice, wie sie schon im ersten Halbjahr 2021 galt, wieder eingeführt.
Auch in Bus und Bahn musst Du künftig die 3G-Regel beachten – neben der Maskenpflicht. Die Verkehrsbetriebe sind angehalten, das ähnlich wie Schwarzfahren zu kontrollieren. Dazu wird es eine grundsätzliche Testpflicht geben für Besuche in Pflegeheimen und Klinken – auch für Geimpfte und Genesene.
Die Regeln gelten zunächst bis Mitte März. Der Bundesrat hat den neuen Regeln heute zugestimmt. Insgesamt ist nicht sicher, ob das Ziel der Ampel-Parteien, keinen Lockdown mehr zu brauchen, wirklich durchzuhalten ist.
Im Job brauchst Du einen Nachweis
Als Mitarbeiter musst Du stets einen Nachweis bei Dir führen und Tests machen, wenn Du weder geimpft noch genesen bist. Einerseits werden die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt – mindestens ein Test pro Woche. Andererseits ist es möglich, sich selbst unter Aufsicht im Betrieb zu testen. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Arbeitgeber müssen das überprüfen und dokumentieren.
Wichtig: Wer den 3G-Nachweis nicht erbringt, kann nicht arbeiten – außer im Homeoffice. Und bekommt auch keinen Lohn. Wer trotz Abmahnung weiter fehlt, muss damit rechnen, gekündigt zu werden. Die Regeln treten im Laufe der kommenden Woche in Kraft.
Kliniken und Heime: Testpflicht für alle
Angesichts der hohen Zahl an Corona-Infektionen beschloss der Bundestag, dass sich in Kliniken, Altenheimen und mobilen Pflegediensten auch geimpfte und genesene Beschäftigte testen müssen.
Außerdem soll es eine Impfpflicht geben für Beschäftigte in diesen Bereichen, wenn sie in Kontakt mit gefährdeten Personen sind. Das kann auch für Reinigungskräfte oder Köche gelten. Das beschloss die Bund-Länder-Konferenz der Ministerpräsidenten mit Finanzminister Olaf Scholz und Kanzlerin Angela Merkel, die gestern am Nachmittag tagte. Das entsprechende Gesetz muss noch auf den Weg gebracht werden.
Hilfen bis Ende März verlängert
Die Ampel-Parteien wie die Union rechnen weiter mit Einbußen der Wirtschaft durch die Pandemie. Deshalb wird das erleichterte Kurzarbeitergeld für Angestellte bis Ende März verlängert. Auch die Zahl der Kinderkrankentage soll erhöht bleiben. Verlängert wird außerdem die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe für Selbständige. Schaustellern und Verkäufern auf Weihnachtsmärkten soll besonders geholfen werden.
Im schlimmsten Fall kannst Du weiterhin Hartz IV unter erleichterten Regeln beantragen, nämlich ohne dass Du die für Sozialhilfe-Empfänger eigentlich zu teure Wohnung wechseln oder Rücklagen unter 60.000 Euro antasten musst.
Mehr Impfangebote
Die ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt inzwischen allen über 18 Jahren eine dritte Impfung nach sechs Monaten („Booster“). Außerdem wird erwartet, dass schon bald Kinder zwischen 5 und 11 geimpft werden können. Bund und Länder beschlossen deshalb gestern Abend, wieder Impfzentren und weitere Impfangebote einzurichten. Zuerst sollen über 60-Jährige einen Impfboost bekommen.
Verschärfte Zugangsregeln
Außerdem einigten sich Bund und Länder auf ein dreistufiges Set von Maßnahmen, um die Pandemie zu bekämpfen. (Hier das Beschlusspapier als PDF.) Maßstab ist die Zahl der neu eingewiesenen Coronakranken auf Intensivstationen (bezogen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen): die sogenannte Hospitalisierungsrate. Ab einem Schwellenwert von 3 soll der Zugang zu Veranstaltungen, Gastronomie und Hotels auf 2G („geimpft oder genesen“) beschränkt werden.
Das ist in den meisten Bundesländern schon der Fall. Denn derzeit liegt die Hospitalisierungsrate bundesweit bei 5,3 – Tendenz steigend.
Ab einem Wert von 6 wird an Orten mit hohem Infektionsrisiko wie Bars und Clubs „2G plus“ verlangt (geimpft oder genesen – plus aktuellem Test). Ab einem Wert von 9 können die Bundesländer per Gesetz schärfere Maßnahmen wie Verbote von öffentlichem Alkoholkonsum oder ganzer Veranstaltungen beschließen. Auch wird es dann wahrscheinlich in besonders betroffenen Regionen zu starken Kontakteinschränkungen kommen.
Am 9. Dezember wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und überprüfen, ob die Maßnahmen ausreichen.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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