
Am Donnerstag meldeten die Gesundheitsämter über 90.000 neue Covid-19-Fälle. Um sich auf die fünfte Welle vorzubereiten, haben Bundestag und Bundesrat die Quarantäne-Regeln überarbeitet. So soll sichergestellt werden, dass der Betrieb in wichtigen Bereichen wie Polizei, Wasserwerken, Pflege oder Krankenhäusern weiterlaufen kann. Auf die Neuregelung hat sich Bund-Länder-Konferenz vor einer Woche verständigt.
Künftig musst Du als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne, wenn Du eines der drei Kriterien erfüllst: Du bist geboostert; Du bist doppelt geimpft und die letzte Impfung liegt weniger als drei Monate zurück; oder du bist genesen und die Erkrankung ist weniger als drei Monate her.
Für alle anderen und für Infizierte gilt: Die Quarantäne endet nach zehn Tagen. Sie lässt sich nach sieben Tagen vorzeitig beenden, wenn Du Dich freitestest, das geht mit einem negativen PCR- oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest. Ausnahme: Infizierte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei der Eingliederungshilfe brauchen zwingend einen PCR-Test und müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein.
Kita-Kinder, Schüler und Schülerinnen, die Kontaktpersonen sind, können sich schon nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten. Ausnahme: Lassen sich die Heranwachsenden täglich testen oder tragen sie vor Ort Masken, müssen sie nicht in Quarantäne. Die Bundesländer müssen die neuen Quarantäneregeln teilweise noch umsetzen. Sie sollten in den nächsten Tagen überall in Kraft treten.
Kannst Du nicht arbeiten, weil Dich das Gesundheitsamt in Quarantäne schickt, hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt aber nur, wenn Du vollständig geimpft bist. Falls Du Dich krank fühlst nach Kontakt mit Infizierten, solltest Du zuhause bleiben. Eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage bekommst Du bis 31. März auch telefonisch vom Arzt.
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