
Angesichts der hohen Auslastung von Krankenhäusern haben Sachsen und Bayern am Anfang der Woche wieder einen Teil-Lockdown eingeführt – inklusive Einschränkungen des Tourismus. Das ging teilweise noch auf Grundlage der alten Corona-Gesetze wegen einer Übergangsfrist bis Mitte Dezember.
In Bayern müssen Hotels und Unterkünften in Corona-Brennpunkten schließen. Das Beherbergungsverbot gilt überall dort, wo es innerhalb von einer Woche zu 1.000 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern kommt. Stand Donnerstag sind davon acht Landkreise betroffen, darunter Rosenheim, Berchtesgadener Land und Traunstein.
In Sachsen sind touristische Übernachtungen sogar im gesamten Bundesland verboten. Das Virus breitet sich derzeit so schnell aus, dass auch die Ampel-Parteien ihre neuen Corona-Regeln während der kommenden Monate per Gesetz wieder deutlich verschärfen könnten. Dann könnte es auch Lockdowns in weiteren Bundesländern geben.
Falls Du von einem solchen Übernachtungsverbot betroffen bist, hast Du einen Anspruch darauf, den Reisepreis ohne Stornogebühren zurückzubekommen. Handelt es sich um eine Pauschalreise innerhalb Deutschlands, muss der Reiseveranstalter diese stornieren und Dir das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten. Gutscheine musst Du nicht akzeptieren.
In den restlichen 14 Bundesländern sind für den Tourismus 2G-Regelungen in Kraft getreten. Hotels und Gaststätten können nur noch von Geimpften und Genesenen genutzt werden. Die Nachweispflicht berechtigt Dich aber nicht, kostenlos zu stornieren. Dasselbe gilt, wenn Du aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr reisen willst.
Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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