Paar vorm eigenen Heim
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Wenn eine Bank für einen Kreditvertrag nicht gesetzeskonform über das Widerrufsrecht informiert, dann kann der Vertrag auch lange nach Abschluss noch rückabgewickelt werden. Wir haben im Finanztip-Newsletter schon oft über solche „Widerrufsjoker“ berichtet, mit denen Sie von einem Immobilienkredit zurücktreten können. Besonders hilfreich ist das für Menschen, die aus finanziellen Gründen ihr Haus verkaufen mussten. Um dann aus dem Hauskredit herauszukommen, verlangt die Bank eine ganze Stange Geld zusätzlich – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Durch den Widerrufsjoker können Sie diese auch im Nachhinein zurückfordern.

Nun macht die Verbraucherzentrale Hamburg auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 10 O 143/17) aufmerksam, das ganz neue Möglichkeiten für Verbraucher eröffnet. Im strittigen Darlehensvertrag war zwar die Widerrufsbelehrung an sich korrekt, sie wurde aber durch einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingeschränkt. Der Passus verkürzte alle Fristen, die an einem Wochenende oder Feiertag enden. Das war unzulässig, urteilten die Richter.

Die beklagte Bank hat zwar Berufung eingelegt. Dennoch bringt das Urteil nach Einschätzung der Verbraucherzentrale für viele Verträge die Chance auf einen erfolgreichen Widerruf: Wenn Sie zwischen 2010 und 2014 bei einer Volksbank, Raiffeisenbank oder Sparda-Bank einen Baukredit abgeschlossen haben und den Vertrag widerrufen wollen, sollten Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Details zum Widerrufsjoker und eine Liste von geeigneten Anwälten, die auf solche Fälle spezialisiert sind.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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